Versäumnisurteil: Wenn Schweigen oder „bloße“ Nichtzustimmung in einem Rechtsstreit zur Niederlage führen

Versäumnisurteil: Wenn Schweigen oder „bloße“ Nichtzustimmung in einem Rechtsstreit zur Niederlage führen

19. August 2026
6 Minuten

SCHLÜSSELFAKTEN

Das fiktive Anerkenntnis ist eine Sanktion für Untätigkeit im Gerichtsverfahren.

Eine bloße Ablehnung der Klage ohne Darlegung entscheidender Tatsachen reicht nicht aus.

Das Gericht greift zur sogenannten qualifizierten Aufforderung, wenn die Art der Sache und die Umstände des Falles dies erfordern.

Im Berufungsverfahren wird nicht die Sache selbst geprüft, sondern lediglich die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil.

Oberster Gerichtshof: Versäumnisurteil bei Passivität des Beklagten; bloße Nichtzustimmung reicht nicht aus. Die Berufung prüft lediglich die Voraussetzungen, behebt jedoch nicht die Passivität.

Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Beschluss vom 28. Mai 2026, Aktenzeichen 33 Cdo 2717/2024, bestätigt, dass das Gericht bei Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 114b und 153a der Zivilprozessordnung ein Versäumnisurteil erlassen kann, ohne dass eine Verhandlung in der Sache tattfindet. Im vorliegenden Fall hatte die Beklagte nicht fristgerecht auf die ordnungsgemäße Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme reagiert, sodass die Fiktion des Anerkenntnisses eingetreten war.

Was genau ist die Fiktion des Anerkenntnisses?

Die Fiktion des Anerkenntnisses ist eine Sanktion für prozessuale Passivität: Sie tritt ein, wenn der Beklagte auf eine qualifizierte Aufforderung des Gerichts nicht fristgerecht reagiert und auch keinen schwerwiegenden Grund angibt, der ihn daran gehindert hat. Auch eine rein formale Reaktion wie „Ich stimme nicht zu“ reicht nicht aus, denn um das fiktive Anerkenntnis abzuwenden, muss die Stellungnahme zumindest die Grundzüge einer juristischen Verteidigung enthalten – also entscheidende Tatsachen, die zu einem zumindest teilweisen Erfolg führen könnten.

Sinn dieser Regelung ist die Beschleunigung des Verfahrens und der Schutz der Gleichbehandlung der Verfahrensbeteiligten vor Obstruktion.

Das Gericht wendet die qualifizierte Aufforderung an, wenn die Art der Sache oder die Umstände des Falles dies erfordern, typischerweise dann, wenn ohne die Stellungnahme des Beklagten die erste Verhandlung nicht so vorbereitet werden kann, dass eine Entscheidung möglich ist; dieses Vorgehen hat das Berufungsgericht in der vorliegenden Sache ausdrücklich bestätigt.

Eine Berufung kann die Passivität nicht beheben

Bei einem Versäumnisurteil prüft das Berufungsgericht lediglich, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für dessen Erlass erfüllt waren (z. B. dass es sich um eine Sache handelte, in der ein Vergleich geschlossen werden kann), nicht jedoch die Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen oder des Anspruchs selbst. Ist das fiktive Anerkenntnis eingetreten, so hat eine nachträgliche und verspätete Verteidigung im Berufungsverfahren keinen Einfluss mehr auf das Ergebnis; im Berufungsverfahren können nur abschließend aufgeführte Einwände vorgebracht werden, die sich auf die Voraussetzungen für den Erlass des Versäumnisurteils beziehen.

Auswirkungen für die Praxis

  • Für den Kläger: Ist die Gegenpartei passiv oder nur formal aktiv, lässt sich rasch eine vollstreckbare Entscheidung erwirken – das Gericht entscheidet aufgrund des Anerkenntnisses ohne Beweisaufnahme. Die praktische Bedeutung ist insbesondere dann erheblich, wenn die Gefahr einer Vermögensverschiebung besteht (im vorliegenden Fall verkaufte die Beklagte nach Abschluss eines streitigen Vertrags eine Immobilie) und Verzögerungen die Durchsetzbarkeit des Anspruchs gefährden würden.
  • Für den Beklagten: Bereits die erste Stellungnahme sollte nicht unterschätzt werden – sie muss konkrete sachliche Einwände enthalten; eine bloße Nichtzustimmung hebt das angenommene fiktive Anerkenntnis nicht auf, und das Gericht kann ohne Prüfung der Sache zu Ihren Ungunsten entscheiden. In diesem Zusammenhang betont der Oberste Gerichtshof zugleich, dass die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen entscheidend sind; materiell-rechtliche Fragen, auch wenn sie strittig sind, sind für den Erlass eines Versäumnisurteils nicht ausschlaggebend.

Autor: Miroslav Kopeček, Senior Associate, Dispute Resolution, LYNX Czech Republic

Quelle: Oberster Gerichtshof

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