In Litauen ist ein neues Maßnahmenpaket zur Förderung großer Investitionsprojekte in Kraft getreten.
Am 1. Januar 2021 traten in Litauen Gesetzesänderungen in Kraft, die günstigere Bedingungen für in- und ausländische Kapitalinvestitionen in Großprojekte in den Bereichen Produktion, Datenverarbeitung und Datenhosting-Dienstleistungen schaffen.
Das Maßnahmenpaket, das auch als „Grüner Korridor“ bezeichnet wird, umfasst Änderungen des Investitionsgesetzes, des Gesetzes über den Rechtsstatus von Ausländern, des Raumordnungsgesetzes, des Beschäftigungsgesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes. Die Änderungen beinhalten, dass ein Projekt als Großinvestitionsprojekt betrachtet wird, wenn:
Diese Indikatoren müssen vom Investor innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten eines mit der Regierung geschlossenen Investitionsvertrags erreicht werden.
Der „Grüne Korridor“ garantiert den Investoren in den Großprojekten dann:
Nach dem Abschluss eines Investitionsvertrags mit der Regierung wird einem solchen Großprojekt zudem der Status der nationalen Bedeutung zuerkannt, was eine schnellere und reibungslosere Entscheidungsfindung garantieren soll: Öffentliche Verwaltungen (mit Ausnahme einiger Ausnahmen, z.B. Projekte, welche die nationale Sicherheit betreffen), müssen die notwendigen administrativen Schritte innerhalb von 3 Arbeitstagen durchführen und die Entscheidungen und Beschlüsse in Bezug auf das Projekt sollen vorrangig getroffen bzw. erteilt werden.
Es wird erwartet, dass das Maßnahmenpaket „Grüner Korridor“ Investitionen in Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen mit hoher Wertschöpfung anregt und als Katalysator für eine schnellere Transformation der litauischen Industrie wirkt.