Was jeder Arbeitgeber wissen muss
Ab dem 1. Oktober treten neue Regeln für Tagegelder in Kraft. Sind Sie mit den Änderungen bereits vertraut?
Warum waren diese Änderungen erforderlich?
Wenn Ihre Mitarbeiter auf Dienstreise gehen, müssen Sie in der Praxis oft entscheiden, in welcher Höhe Tagegeld zu zahlen ist.
Der Hauptzweck des Tagegeldes besteht darin, die erhöhten Ausgaben des Mitarbeiters während der Dienstreise zu kompensieren. Der Arbeitskodex sieht vor, dass die maximalen steuerfreien Tagegeldsätze von der Regierung der Republik Litauen festgelegt werden. Doch was ist, wenn der Arbeitgeber geringere Tagegelder zahlen möchte – ist das zulässig?
Bislang sah die Tagegeldordnung vor, dass Tagegelder anhand objektiver Kriterien gekürzt werden konnten. Das Problem: Die Rechtsvorschriften definierten nicht klar, was als objektive Kriterien gilt, und die Rechtsprechung war in diesem Punkt uneinheitlich. Dies führte zu zahlreichen praktischen Fragen und Diskussionen..
Änderungen, über die sich Arbeitgeber freuen werden
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber beschlossen, auf das Erfordernis des Objektivitätskriteriums zu verzichten. Ab dem 1. Oktober ist eine Kürzung des Tagegeldes innerhalb klar festgelegter Grenzen möglich:
- In einem internen normativen Rechtsakt kann das Tagegeld um bis zu 65 % des vorgesehenen Satzes reduziert werden.
- In einem Tarifvertrag kann das Tagegeld um bis zu 50 % des vorgesehenen Satzes reduziert werden.
In beiden Fällen ist eine Kürzung des Tagegeldes nur zulässig, wenn die Dienstreise mindestens 7 Tage dauert.
Dauert die Dienstreise weniger als 7 Tage, können Tagegelder nur dann gekürzt werden, wenn dies in einem mit einer Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
Zudem ist geregelt, dass dem Mitarbeiter 20 % des regulären Tagegeldsatzes zustehen, wenn der erste und/oder letzte Tag der Dienstreise nicht länger als 4 Stunden dauert.
Wichtig zu Wissen
Wichtig ist auch: Wenn die Entscheidung getroffen wird, Tagegelder zu kürzen, muss der Mitarbeiter schriftlich informiert werden – spätestens bis zum Tag vor Antritt der Dienstreise. Sobald der Mitarbeiter die Dienstreise angetreten hat, dürfen die vereinbarten Bedingungen nicht mehr geändert werden.
| Zur Erinnerung: Die Höhe des Tagegeldes hängt von dem Staat ab, in den die Dienstreise führt. Die konkreten Sätze sind in der Tagegeldordnung festgelegt. |
Haben Sie nach Durchsicht der Änderungen Fragen?
- Kann ich die Höhe des Tagegeldes ändern, wenn es im Arbeitsvertrag festgelegt ist?
- Was kann ich tun, wenn unerwartete Umstände eine Anpassung des Tagegeldes erfordern, der Mitarbeiter aber bereits auf Dienstreise ist?
| Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden: vakare.sidaraviciute@lynx.legal. Wir helfen Ihnen gerne dabei, alle offenen Punkte zu klären und mögliche Probleme zu lösen. |
Author: Vakarė Sidaravičiūtė, Legal assistant, LYNX (Lithuania)