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Das europäische Digital Identity Wallet. Was ist es, und welche Vorteile soll es bringen?

Das europäische Digital Identity Wallet. Was ist es, und welche Vorteile soll es bringen?

19. Oktober 2026
2 Minuten

SCHLÜSSELFAKTEN

Die europäische Gesetzgebung führt ein europäisches Digital Identity Wallet ein.

Dieses sog. EUDI Wallet wird natürlichen Personen zahlreiche Vorteile bieten – unabhängig davon, ob sie in eigenem Namen, als Unternehmer oder im Namen juristischer Personen (Geschäftsführer, Prokuristen) handeln.

Das EUDI Wallet wird in der gesamten Europäischen Union anerkannt und verwendbar sein.

In der Tschechischen Republik ist das EUDI Wallet bislang noch nicht verfügbar.

Dank des europäischen Digital Identity Wallet können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen schneller mit Behörden kommunizieren, ihre Identität nachweisen und die erforderlichen Daten online austauschen.

Das EUDI Wallet

Die Europäische Union führt ein sogenanntes europäisches Digital Identity Wallet (EUDIW) ein, auf der Grundlage der überarbeiteten eIDAS-Verordnung 2.0 (Verordnung (EU) 2024/1183), die am 30. April 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.

Das Digital Identity Wallet wird in Form einer Mobil- oder Web-App bereitgestellt, in der User ihre amtlichen Dokumente speichern und ihre Identität gegenüber privaten und öffentlichen Stellen digital nachweisen können – beispielsweise beim Zugriff auf ein Bankkonto, bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags, bei der Vorlage eines Hochschulabschlusses gegenüber einem Arbeitgeber, bei der Einreichung einer Steuererklärung oder bei der Autorisierung von Online-Zahlungsvorgängen. Der Nutzer hat die volle Kontrolle darüber, welche Daten er wem zugänglich macht. Das Digital Identity Wallet soll es natürlichen Personen zudem ermöglichen, eine qualifizierte elektronische Signatur für nichtgewerbliche Zwecke kostenlos zu nutzen.

Was müssen die Mitgliedsstaaten tun?

Jeder EU-Mitgliedstaat ist verpflichtet, seinen Bürgern und Einwohnern spätestens bis Ende 2026 (genauer gesagt, innerhalb von 24 Monaten nach Verabschiedung der Durchführungsrechtsakte zur eIDAS-Verordnung 2.0 durch die Kommission) mindestens ein zertifiziertes europäisches Digital Identity Wallet anzubieten. Ab Dezember 2027 sind dann auch regulierte private Rechtsträger, insbesondere Banken, verpflichtet, das Digital Identity Wallet zu akzeptieren. In der Tschechischen Republik koordiniert die Agentur für Digitalisierung und Information (DIA) die Vorbereitungen. Das Digital Identity Wallet ist jedoch hierzulande bislang nicht verfügbar.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

https://www.dia.gov.cz/cs/aktuality/dia-zahajila-meziresortni-pripominkove-rizeni-k-navrhu-adaptacni-legislativy-pro-evropskou-penezenku-digitalni-identity

Autor: Pavla Kubáková, Associate, Corporate and M&A, LYNX Czech Republic

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