Antonina bietet ausländischen Investoren, die in Polen tätig sind, umfassende rechtliche Unterstützung. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf den gesamten Lebenszyklus von Geschäftsaktivitäten, vom Markteintritt und der Unternehmensstrukturierung über die laufende Geschäftstätigkeit bis hin zu arbeitsrechtlichen Fragen und der Beilegung von Streitigkeiten. Sie berät bei Investitions- und Transaktionsprojekten und verbindet dabei strategische Beratung mit praktischer Umsetzung. Ihre fließenden Deutsch- und Polnischkenntnisse ermöglichen die direkte Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern in beiden Märkten und beseitigen die Übersetzungsbarrieren, die grenzüberschreitende Transaktionen oft verlangsamen.
Antonina ist seit 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und hat ihr Fachwissen durch die jahrelange Beratung internationaler Unternehmen zu den Herausforderungen des polnischen Marktes erworben. Ihr akademisches Fundament umfasst ein Studium an der Jagiellonen-Universität in Krakau und der Ruhr-Universität in Bochum, Deutschland. Diese doppeljuristische Ausbildung prägt ihre Herangehensweise an deutsch-polnische Geschäftsangelegenheiten. Sie trägt zur Fachliteratur bei, darunter Publikationen zum Arbeitsrecht und zu Vollstreckungsverfahren. Kunden, die mit Antonina zusammenarbeiten, erhalten eine erfahrene Beraterin, die sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die geschäftlichen Realitäten grenzüberschreitender Aktivitäten versteht.
