Die am 10. März 2026 verabschiedete Entschließung des Europäischen Parlaments zu Urheberrecht und generativer künstlicher Intelligenz enthält eine klare Agenda für Gesetzgebungsreformen. Wenn Ihr Unternehmen KI entwickelt, einsetzt oder nutzt – oder Inhalte erstellt, die von KI-Systemen verarbeitet werden – ist dies für Sie von unmittelbarer Relevanz.
Warum das Parlament tätig wurde
Urheberrechtsverletzungen finden bereits statt – in großem Ausmaß
Es gibt Belege für weitverbreitete Verstöße gegen urheberrechtliche Vorschriften durch GenAI-Anbieter, darunter die unbefugte Sammlung von Werken aus dem Internet, die Nichtbeachtung von Vorbehalten der Rechteinhaber hinsichtlich Text- und Data-Mining, die Nutzung raubkopierter Quellen sowie das Versäumnis, Lizenzen einzuholen – ein Muster, das eine klare Verletzung der Grundrechte der Urheber darstellt und die Notwendigkeit weitreichender Maßnahmen belegt, um sicherzustellen, dass das KI-Ökosystem in der EU fair und ethisch ausgestaltet ist.
The creative sector is large, vital – and threatened
Der Kreativ- und Kultursektor macht etwa 4 % der Bruttowertschöpfung der EU und 6,9 % des Bruttoinlandsprodukts der Union aus und beschäftigt rund 8 Millionen Menschen. Die drohende schrittweise Verdrängung der menschlichen Dimension des Schaffens zugunsten KI-generierter Inhalte stellt eine existenzielle Gefahr für die europäische Gesellschaft und Demokratie dar, da sie die Grenze zwischen Wahrheit und Unwahrheit verwischt und das kritische Denkvermögen untergräbt.
Das derzeitige Opt-out-System funktioniert nicht
Die bestehenden Systeme zur Vorbehaltung von Rechten („Opt-out“) an urheberrechtlich geschützten Inhalten sind in der Praxis häufig schwer handhabbar, decken möglicherweise nicht alle relevanten Handlungen des Text- und Data-Mining ab und bieten nicht die Transparenz, die für eine wirksame Umsetzung und Durchsetzung erforderlich wäre.
EU-Recht muss überall dort gelten, wo KI in Verkehr gebracht wird – nicht nur dort, wo sie trainiert wird
Um zu verhindern, dass außerhalb der EU ansässige Anbieter durch die Nichteinhaltung von Vorschriften einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil erlangen, müssen die Vorschriften zum Schutz und zur Durchsetzung der Urheberrechte auf Unionsebene und nationaler Ebene effektiv auf alle Dienste angewendet werden, die auf dem EU-Markt tätig sind.
Was die Entschließung fordert
Ein neuer Rechtsrahmen – ergänzend zum geltenden Urheberrecht
Das Parlament ist der Auffassung, dass das geltende Urheberrecht nicht ausreicht, um die Herausforderungen der Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Werke für GenAI zu bewältigen, und fordert einen zusätzlichen Rechtsrahmen zur Klarstellung der Lizenzierungsregeln und zur Bekämpfung potenzieller Rechtsverletzungen – einschließlich Bestimmungen zur Sicherstellung einer wirksamen Zusammenarbeit von GenAI-Anbietern mit Urhebern, eines funktionierenden Lizenzmarkts, der die Verhandlungsmacht der Rechteinhaber wiederherstellt, sowie tragfähiger Schutzlösungen.
Rechteinhaber erhalten umfassende Kontrolle – auch über Nutzungen jenseits des Trainings
Rechteinhaber, insbesondere aus dem Presse- und Nachrichtenmediensektor, müssen die volle Kontrolle über die digitale Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Systeme und -Modelle zu Trainingszwecken behalten – auf der Grundlage einer robusten und praktikablen Möglichkeit, eine solche Nutzung auszuschließen, die durch vollständige Transparenz und Quelldokumentation untermauert wird. Darüber hinaus darf die Nutzung geschützter Inhalte für Zwecke über das Training hinaus – wie Inferenz und Retrieval-Augmented Generation – nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der Rechteinhaber erfolgen.
Das EU-Urheberrecht gilt unabhängig davon, wo die KI trainiert wird
Werden generative KI-Modelle und -Systeme auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt, findet das EU-Urheberrecht Anwendung, unabhängig davon, in welcher Rechtsordnung die dem Training dieser Modelle und Systeme zugrunde liegenden urheberrechtlich relevanten Handlungen vorgenommen werden – und sofern das Urheberrecht nicht eingehalten wird, ist das Inverkehrbringen oder die Bereitstellung dieser Modelle und Systeme auf dem EU-Markt untersagt.
Detaillierte Transparenz – einschließlich des Echtzeit-Crawlings
Jeder Anbieter oder Betreiber von GenAI-Modellen und -Systemen muss Transparenz hinsichtlich sämtlicher urheberrechtlich geschützter Inhalte gewährleisten, die für das Training dieser Modelle und Systeme verwendet wurden; dies erfordert eine detaillierte Auflistung, in der jeder zum Training verwendete urheberrechtlich geschützte Inhalt einzeln ausgewiesen ist. Für Zwecke wie Inferenz und Retrieval-Augmented Generation, die ein kontinuierliches Echtzeit-Crawling erfordern, muss die Transparenzpflicht durch die Verpflichtung ergänzt werden, dass Crawler für Webbetreiber identifizierbar sein müssen und KI-Unternehmen detaillierte Aufzeichnungen über ihre Crawling-Aktivitäten zu führen haben.
Keine Transparenz = widerlegbar vermutete Rechtsverletzung
Das Parlament fordert die Kommission auf, die Einführung einer widerlegbaren Vermutung vorzuschlagen, wonach bei jedem auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten generativen KI-Modell oder -System davon auszugehen ist, dass urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Werke und sonstige Schutzgegenstände zu Zwecken des Trainings, der Inferenz oder der Retrieval-Augmented Generation genutzt wurden, sofern die Transparenzpflichten nicht vollständig erfüllt wurden. Obsiegt ein Rechteinhaber in einem Gerichtsverfahren auf der Grundlage dieser Vermutung oder anhand vorgelegter Beweise, so sind alle angemessenen und verhältnismäßigen Prozesskosten und sonstigen Aufwendungen vom Anbieter des KI-Modells oder -Systems zu tragen.
Kollektivlizenzierung als Weg zu einem funktionierenden Markt
Das Parlament fordert die Kommission auf, im Benehmen mit den Verwertungsgesellschaften die Einrichtung freiwilliger branchenspezifischer Kollektivlizenzvereinbarungen zu erleichtern, um rasch einen funktionierenden Lizenzmarkt zu schaffen, der einen ausgewogenen und effizienten Rahmen bietet, der eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber sicherstellt und gleichzeitig KI-Anbietern den Zugang zu hochwertigen Trainingsdaten ermöglicht.
Das EUIPO wird zur zentralen Compliance-Infrastruktur
Das Parlament schlägt für das EUIPO zwei spezifische Aufgaben vor:
- Als vertrauenswürdige Clearingstelle zu fungieren, die Opt-out-Ausschlüsse verwaltet und führt und KI-Anbietern damit ein umfassendes Instrument zur Sicherstellung der urheberrechtlichen Compliance bereitstellt
- Einen branchenspezifischen, freiwilligen Lizenzierungsprozess zu unterstützen, um die Beziehungen zwischen GenAI-Anbietern und Rechteinhabern zu vereinfachen und einen praktikablen, innovationsfreundlichen Rahmen zu schaffen, der die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärkt.
KI-generierte Inhalte genießen keinen Urheberrechtsschutz
Inhalte, die vollständig von KI generiert wurden und die anerkannten Schutzvoraussetzungen des Urheberrechts nicht erfüllen, sollen weiterhin nicht urheberrechtlich schutzfähig sein; der Status solcher Erzeugnisse als Gemeingut ist eindeutig festzustellen.
Deepfakes und Kennzeichnung von Inhalten
- Das Parlament fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu prüfen, die den Schutz von Einzelpersonen vor der Verbreitung KI-generierter digitaler Bild-, Audio- oder Videoinhalte gewährleisten, die ohne Einwilligung der Betroffenen deren persönliche Merkmale nachahmen; digitale Dienste sollen dabei zur Unterbindung dieser rechtswidrigen Nutzung verpflichtet werden.
- Das Parlament betont die Notwendigkeit einer eindeutigen Kennzeichnung rein KI-generierter Inhalte und fordert die Kommission auf, unverzüglich einen EU-Verhaltenskodex zur Inhaltskennzeichnung zu erlassen.
Wie geht es weiter?
Das Parlament empfiehlt der Kommission, dringend eine eingehende Bewertung vorzunehmen, ob der bestehende unionsrechtliche Urheberrechtsrahmen die mit der Nutzung geschützter Werke für das Training von GenAI-Systemen verbundene Rechtsunsicherheit und die wettbewerblichen Auswirkungen angemessen adressiert – einschließlich der Fragen des Territorialprinzips sowie der Verbreitung KI-generierter Inhalte, die menschliche Ausdrucksformen zu substituieren drohen.
Es ist davon auszugehen, dass eine Überprüfung der CDSM-Richtlinie folgen wird. Die Vorschläge dieser Entschließung – von der widerlegbaren Vermutung der Rechtsverletzung bis zur neuen Lizenzierungsarchitektur – dürften diesen Prozess maßgeblich prägen.
Wie LYNX helfen kann
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Ob KI-Entwickler, Verlag, Medienunternehmen oder Kreativschaffender – die Rechtslage befindet sich im Wandel, und die Folgen von Untätigkeit werden immer greifbarer.
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