Wir freuen uns, Ihnen einen weiteren Erfolg unseres Teams vor der Nationalen Berufungskammer mitteilen zu können. Die Kammer hat unsere Position in einer Angelegenheit berücksichtigt, in der es um den Ausschluss eines Auftragnehmers ging, der unter Verwendung von KI-basierten Tools in seinen Erklärungen zu einem ungewöhnlich niedrigen Preis fiktive Angaben gemacht hatte.
Der Auftragnehmer berief sich unter anderem auf angebliche Steuerauslegungen. Wie wir jedoch nachweisen konnten, wurden diese Dokumente nie ausgestellt. Der entscheidende Beweis in dieser Angelegenheit war eine Bescheinigung der Nationalen Steuerinformation, die eindeutig die Unrichtigkeit der vorgelegten Informationen bestätigte.
Die Nationale Berufungskammer schloss sich unserer Argumentation voll und ganz an und stellte fest, dass die Handlungen des Auftragnehmers die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß Art. 109 Abs. 1 Nr. 10 des Gesetzes über das öffentliche Vergaberecht erfüllten. Die Kammer betonte auch die Bedeutung eines verantwortungsbewussten Einsatzes von KI-Tools in Ausschreibungsverfahren und die Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen.
Dank der effektiven Arbeit unseres Teams gelang es uns nicht nur, den Auftragnehmer auszuschließen, sondern auch das endgültige Ergebnis des Verfahrens zu beeinflussen – das Angebot unseres Mandanten wurde schließlich als das günstigste anerkannt.
Der Fall wurde von Rechtsanwalt Jarosław Sroka (jaroslaw.sroka@bsjp.pl) betreut.
