Das neue elektronische Umsatzerfassungssystem wird ab dem 1.1.2027 eingeführt; es soll einfacher und moderner sein. Was muss man alles wissen?
Die Abgeordnetenkammer hat am 15. Juli 2026 in dritter Lesung den Regierungsentwurf für ein Gesetz über die Erfassung von Umsätzen und weitere damit zusammenhängende Gesetze, das sogenannte EET 2.0, verabschiedet. Der Regierungsentwurf wandert nun zur Verhandlung in den Senat.
Das als EET 2.0 bezeichnete Projekt soll an das ursprüngliche System anknüpfen, jedoch in einer moderneren und einfacheren Form; es soll eine technologisch fortschrittlichere Version sein, die den heutigen Anforderungen und den aktuellen Zahlungsmethoden entspricht. Nach Angaben des Finanzministeriums reagiert das neue Modell sowohl auf die technologische Entwicklung als auch auf die Kritik, die das ursprüngliche EET begleitet hat.
Wen betrifft EET 2.0?
Die Pflicht zur Erfassung von Umsätzen soll praktisch alle Unternehmer – sowohl natürliche als auch juristische Personen – betreffen, die Zahlungen im persönlichen Kontakt mit dem Kunden (in der Geschäftsstelle oder außerhalb) entgegennehmen. Dies betrifft insbesondere Barzahlungen, Kartenzahlungen, QR-Zahlungen und andere ähnliche Zahlungsarten vor Ort. Wenn Sie Rechnungen ausstellen und Zahlungen ausschließlich per Überweisung ohne persönlichen Kontakt mit dem Kunden entgegennehmen, betrifft Sie die EET nicht.
Aber Achtung – sobald Sie auch nur eine einzige Zahlung im persönlichen Kontakt entgegennehmen (zum Beispiel in bar oder per Karte in Ihrer Geschäftsstelle), entsteht für Sie die Pflicht zur Erfassung der Umsätze.
Ausnahmen und der EET-OFF-Modus
Der EET-OFF-Modus ist eine völlig neue Regelung, die folgende Gruppen von der Erfassungspflicht befreit:
- Unternehmer, die der Pauschalsteuer gemäß § 7a des Gesetzes Nr. 586/1992 Sb. unterliegen (EET 2.0 – Pauschalsteuer-Ausnahme)
- Selbstständige mit Barumsätzen bis zu 300.000 CZK pro Jahr
- Unternehmer, die Zahlungen ausschließlich bargeldlos entgegennehmen (Banküberweisung, Online-Zahlung)
- Ausgewählte Tätigkeiten: Kleinverkauf auf Märkten bis zu 80.000 CZK/Jahr, saisonaler Verkauf eigener landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Wodurch zeichnet sich EET 2.0 aus?
Eines der Hauptziele der neuen Version ist die Vereinfachung des gesamten Prozesses. Im Vergleich zum ursprünglichen System sollen Unternehmer deutlich weniger Daten übermitteln und die Verwaltung der Aufzeichnungen über das Portal „MOJE daně“ sowie die Steuerinformationsbox DIS+ abwickeln können. Die Finanzverwaltung soll zudem eine kostenlose Webanwendung für Kleinstunternehmer anbieten.
Zu den wichtigsten Änderungen sollen gehören:
- einfachere Registrierung und Verwaltung des Systems,
- Einschränkung des Umfangs der zu übermittelnden Daten,
- stärkere Ausrichtung auf das digitale Zahlungsumfeld,
- Möglichkeit zur Nutzung bestehender Kassensysteme,
- kostenlose Lösung für Kleinunternehmer.
Welche Geräte benötigen Sie?
Die Finanzverwaltung hat grundlegende technische Unterlagen zum Projekt EET 2.0 veröffentlicht, die sich vor allem an Entwickler und Anbieter von Kassensystemen richten.
EET 2.0 – welche Geräte benötige ich? — Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Gerätetyp vor. Sie können Folgendes verwenden:
- Kassensystem (zertifizierte Registrierkasse)
- Tablet oder Smartphone mit der App der Finanzverwaltung (kostenlos)
- Computer mit Webschnittstelle zum DIS+-Portal
- Integrierte POS-Lösung, die mit einer Buchhaltungssoftware verbunden ist
Fazit
Die Wiedereinführung der elektronischen Umsatzerfassung ist eines der wichtigsten Themen der aktuellen Steuerpolitik. EET 2.0 setzt sich zum Ziel, eine effektive Umsatzkontrolle mit einem geringeren Verwaltungsaufwand als in der Vergangenheit zu verbinden. Ob es gelingt, ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen des Staates und den Erwartungen der Unternehmer zu finden, und ob die vom Finanzministerium versprochenen technologischen Lösungen tatsächlich funktionieren werden, wird sich erst im praktischen Betrieb des Systems zeigen. Bereits jetzt ist jedoch klar, dass die Frage der Umsatzerfassung in den kommenden Monaten zu den meistdiskutierten Themen im tschechischen Unternehmensumfeld gehören wird.
Autor: Nadiya Kemenyash, Buchhalter, LYNX Czech Republic
Quelle: Finanzministerium der Tschechischen Republik: Gesetzentwurf zur elektronischen Umsatzerfassung (EET), sog. EET 2.0