Eine Meldung statt mehrerer. Das neue System der einheitlichen monatlichen Arbeitgebermeldung soll den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber vereinfachen, bringt jedoch auch neue Pflichten und Risiken mit sich.
Was ändert sich für Arbeitgeber
Ab dem 1. April 2026 sind Arbeitgeber verpflichtet, die einheitliche monatliche Arbeitgebermeldung (JMHZ) einzureichen.
Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen – neu wird eine einzige Meldung eingereicht, die nach und nach mehrere bisherige Verpflichtungen ersetzt.
Was ersetzt die JMHZ
Die neue Meldung ersetzt insbesondere nach und nach:
- Übersicht über die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und des Beitrags zur staatlichen Beschäftigungspolitik
- Meldung über den Beginn und das Ende eines Arbeitsverhältnisses
- Anhänge zum Antrag auf Leistungen
- Registrierungsblatt der Rentenversicherung
- Abrechnung der Einkommensteuer aus unselbständiger Tätigkeit und Funktionsbezügen
- Lohn- und Beschäftigungsmeldungen für das Tschechische Statistikamt (ČSÚ) und das Informationssystem zum Durchschnittseinkommen (ISPV)
- Meldung offener Stellen (für das Arbeitsamt)
Informationen zur Erfüllung der Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung
Wie und wann erfolgt die Meldung?
Die Meldung erfolgt:
- ausschließlich elektronisch
- im XML-Format
- bis zum 20. Tag des Folgemonats
Für den Zeitraum Januar bis März 2026 müssen die einzelnen Meldungen rückwirkend im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.
Die Verpflichtung gilt für alle Arbeitgeber.
Neues Mitarbeiterregister
Teil der neuen Rechtsvorschriften ist auch ein neues Mitarbeiterregister.
Ab dem 1. Juli 2026 ist Folgendes erforderlich:
- die Mitarbeiter vor Arbeitsantritt vorab anzumelden
- die restlichen Angaben zum Mitarbeiter innerhalb von 8 Tagen nach Arbeitsantritt nachzureichen
- den Mitarbeiter innerhalb von 8 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzumelden
Für ausländische Mitarbeiter gilt eine strengere Regelung – die Anmeldung muss noch vor der ersten Arbeitsleistung erfolgen.
Neue Identifikatoren
Jedem Arbeitnehmer wird Folgendes zugewiesen:
- eine persönliche Identifikationsnummer (OIČ)
- eine Beschäftigungs-ID (IZ), die jedes Arbeitsverhältnis identifiziert
Beispielsweise bei gleichzeitiger Beschäftigung in einem regulären Anstellungsverhältnis und auf der Grundlage einer Vereinbarung über geringfügige Beschäftigung / befristete Nebentätigkeit:
- ein Arbeitnehmer = eine OIČ
- jedes Arbeitsverhältnis = eine eigene IZ
Ohne diese Identifikatoren ist eine Meldung nicht möglich.
Zahlungen von Sozialabgaben und Krankenversicherung
Künftig soll auch die Zahlung von Sozialabgaben vereinfacht werden – der Arbeitgeber wird dann eine einzige Zahlung überweisen, die unter den einzelnen Institutionen aufgeteilt wird.
Die Krankenkassen sind jedoch noch nicht in das System eingebunden. Das bedeutet:
- Krankenversicherungsbeiträge sind weiterhin separat zu entrichten
- Meldungen an Krankenkassen sind direkt bei diesen einzureichen
| Was zu beachten ist Bei fehlerhaften oder verspäteten Meldungen drohen: → Geldstrafen → die Einstufung der Beschäftigung als illegale Arbeit Im Rahmen des Übergangs zum neuen System sollte der Schwerpunkt auf Folgendem liegen: → korrekte Anmeldung der Mitarbeiter → korrekte Vergabe von Identifikationsnummern → Einhaltung aller Fristen |
| Fazit für die Praxis Die Einführung des JMHZ stellt eine bedeutende Veränderung im Bereich der Lohn- und Personalverwaltung dar. Obwohl es die Verwaltung vereinfachen soll, erfordert der Übergang zum neuen System eine sorgfältige Vorbereitung und Anpassung der internen Prozesse. |
Autor: Pavlína Vášová, Lenka Marková, Accounting & Tax Consultant LYNX (Czech Republic)
Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales, Tschechische Sozialversicherungsverwaltung, Methodische Aktualitäten 1/2026, Gesetz Nr. 323/2025 Slg.