{"id":7113,"date":"2015-08-18T00:00:00","date_gmt":"2015-08-18T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/kontrollmeldungen\/"},"modified":"2015-08-18T00:00:00","modified_gmt":"2015-08-18T00:00:00","slug":"kontrollmeldungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/kontrollmeldungen\/","title":{"rendered":"Kontrollmeldungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Czech Republic: Ab dem 1. Januar 2016 m\u00fcssen Umsatzsteuerzahler dem Finanzamt im Wege einer sog. &#8222;Kontrollmeldung&#8220; Daten aus ihren Umsatzsteuerausweisen bereitstellen.<\/p>\n<p>Die neue Pflicht zur Abgabe von Kontrollmeldungen ber\u00fchrt alle in Tschechien zur Umsatzsteuer registrierten Steuerzahler. Juristische Personen haben die Meldung im monatlichen Turnus abzugeben, und zwar jeweils innerhalb von 25 Tagen ab Ablauf des jeweiligen Kalendermonats, unabh\u00e4ngig davon, ob sie zu monatlichen oder viertelj\u00e4hrlichen Umsatzsteuer- voranmeldungen veranlagt sind. Nat\u00fcrliche Personen reichen die Kontrollmeldungen je nach dem f\u00fcr sie geltenden Veranlagungszeitraum ein. Kontrollmeldungen sind elektronisch im.xml-Format f\u00fcr jeden Zeitraum abzugeben, in dem der Steuerzahler irgendwelche Umsatzsteuerbetr\u00e4ge deklariert, steuerbare Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Steuerschuldumkehr erbracht hat, Vorsteuerabzugsanspr\u00fcche in Ansatz bringt oder Leistungen gem\u00e4\u00df den besonderen f\u00fcr Anlagegold geltenden Regeln erbracht hat. <\/p>\n<p>Nach den letzten Ausk\u00fcnften wird das Formular f\u00fcr die Kontrollmeldung in drei Abschnitte gegliedert sein. Teil A dient der Meldung empfangener bzw. erbrachter Leistungen, f\u00fcr die der Steuerzahler die Steuererkl\u00e4rung abzugeben hat. In Teil B werden empfangene Leistungen mit Erf\u00fcllungsort im Inland eingetragen. Teil C spielt die Rolle eines Kontrollmechanismus zum Abgleich mit der Umsatzsteuervoranmeldung. <\/p>\n<p>Ein gewisses Problem der Kontrollmeldung d\u00fcrfte das zeitliche Auseinanderklaffen bei Leistungen darstellen, bei denen die Steuererkl\u00e4rungspflicht beim Empf\u00e4nger liegt (Erwerb von Ware aus der EU, Empfang von Dienstleistungen von einer Person, die nicht im Inland ans\u00e4ssig ist). Laut offizieller Weisung sind derartige Leistungen zu deklarieren, egal ob der Steuerzahler zum gegebenen Zeitpunkt bereits physisch \u00fcber den Umsatzsteuerausweis (Rechnung) verf\u00fcgt. Eine Erleichterung erscheint uns hingegen f\u00fcr Leistungen gegeben, deren Wert im Einzelfall nicht mehr als 10.000 CZK betr\u00e4gt. Diese d\u00fcrfen aufsummiert und in der hierf\u00fcr vorgesehenen Formularzeile gesammelt deklariert werden. <\/p>\n<p>Unterl\u00e4sst es ein Steuerzahler, die regul\u00e4re Kontrollmeldung fristgerecht einzureichen, und tut dies auch innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Nachfrist nicht, so wird er zur Zahlung eines Bu\u00dfgelds i.H.v. 50.000 CZK verpflichtet. Au\u00dferdem k\u00f6nnen die Beh\u00f6rden ein Bu\u00dfgeld von bis zu 500.000 CZK verh\u00e4ngen, falls die Nichteinreichung der Kontrollmeldung die Aus\u00fcbung von Finanzverwaltungsaufgaben erheblich behindert oder vereitelt. Der Fiskus hat auf seiner Website das relevante Formular eingestellt: Formular der Kontrollmeldung, zusammen mit einer vorl\u00e4ufigen Anleitung, wie dieses auszuf\u00fcllen sein wird. <\/p>\n<p>Quelle: Finanzverwaltung Finanzministerium Umsatzsteuergesetz (Ges. Nr. 235\/2004 Slg.)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Czech Republic: Ab dem 1. 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