{"id":7106,"date":"2014-11-27T00:00:00","date_gmt":"2014-11-27T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/steuerliche-beguenstigung-der-privaten-lebensversicherung\/"},"modified":"2014-11-27T00:00:00","modified_gmt":"2014-11-27T00:00:00","slug":"steuerliche-beguenstigung-der-privaten-lebensversicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/steuerliche-beguenstigung-der-privaten-lebensversicherung\/","title":{"rendered":"Steuerliche Beg\u00fcnstigung der privaten Lebensversicherung"},"content":{"rendered":"\n<p>Czech Republic: Zum 1. Januar 2015 werden die Bedingungen f\u00fcr die steuerliche Anrechenbarkeit privater Lebensversicherungen versch\u00e4rft<\/p>\n<p>Bisher war es \u00fcbliche Arbeitgeberpraxis, Besch\u00e4ftigten anstelle eines h\u00f6heren Gehalts Beitr\u00e4ge zu deren Lebensversicherung zu zahlen, die von den Arbeitnehmern dann im Wege von Sonderauszahlungen abgesch\u00f6pft wurden. Dies kam einer Umgehung der Steuer- und Sozialversicherungspflicht gleich. Ab dem 1. Januar 2015 werden die Bedingungen f\u00fcr die steuerliche Absetzbarkeit privater Lebensversicherungen im Zuge einer \u00c4nderung des Einkommensteuergesetzes versch\u00e4rft. Damit soll dem Missbrauch privater Lebensversicherungsprodukte vorgebeugt werden. <\/p>\n<p>Die Neuregelung erstreckt sich auf s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge \u00fcber private Lebensversicherungen, die die Bedingungen f\u00fcr die steuerliche Absetzbarkeit grunds\u00e4tzlich erf\u00fcllen, und ber\u00fchrt damit also auch Steuerzahler, die von ihrem Arbeitgeber \u00fcberhaupt keine Bezuschussung ihrer Lebensversicherung empfangen. <\/p>\n<p>Um auch weiterhin in den Genuss der M\u00f6glichkeit zu kommen, von der Einkommensteuerbemessungsgrundlage bis zu 12.000 CZK an bezahlten Versicherungspr\u00e4mien abziehen zu d\u00fcrfen, m\u00fcssen Steuerzahler bestehende Vertr\u00e4ge ab\u00e4ndern und an die neuen Bedingungen gem\u00e4\u00df dem Einkommensteuergesetz in der ab 1. Januar 2015 geltenden Fassung anpassen. Geschieht dies, so erf\u00fcllt der Versicherungsvertrag auch weiterhin die Bedingungen f\u00fcr die Steuerverg\u00fcnstigung und der Arbeitgeber kann auch weiterhin zu denselben Bedingungen wie bisher seinen Beitrag in Form einer Sozialleistung des Unternehmens erbringen. <\/p>\n<p>Wenn aber ein Versicherungsvertrag, der nach dem bisherigen Reglement ausgestaltet ist (und also Sonderauszahlungen zul\u00e4sst) unver\u00e4ndert belassen wird, f\u00e4llt die M\u00f6glichkeit der steuerlichen Beg\u00fcnstigung weg. Solche Versicherungsvertr\u00e4ge d\u00fcrfen vom Arbeitgeber k\u00fcnftig nicht mit steuerbefreiten Sozialleistungen bezuschusst werden. <\/p>\n<p>Arbeitnehmer, die die Steuerverg\u00fcnstigung nutzen wollen, m\u00fcssen dem Arbeitgeber gegen\u00fcber nachweisen, dass ihre Versicherung die einschl\u00e4gigen Bedingungen erf\u00fcllen. Tun sie dies nicht bzw. sind sie dazu nicht in der Lage, so kann der Arbeitgeber die etwa von ihm geleisteten Zusch\u00fcsse nicht als steuerbefreite Eink\u00fcnfte geltend machen. <\/p>\n<p>Werden die Bedingungen f\u00fcr die steuerliche Anrechenbarkeit von Versicherungspr\u00e4mien nach dem 1. Januar 2015 verletzt, so muss der Steuerzahler: &#8211; nachtr\u00e4glich s\u00e4mtliche Betr\u00e4ge besteuern, die er gesetzeswidrig als absetzbar geltend gemacht hat, &#8211; nachtr\u00e4glich die nach dem 1. Januar 2015 geleisteten Arbeitgeberbeitr\u00e4ge besteuern (falls solche erbracht wurden). Bez\u00fcglich Beitragsleistungen seitens des Arbeitgebers, die bis zum 31. Dezember 2014 erbracht wurden, erwachsen dem Arbeitnehmer keinerlei Verpflichtungen; sie werden nicht auf die Kapitelertragssteuer angerechnet. &#8211; dem Arbeitgeber die Verletzung der Bedingungen anzeigen. <\/p>\n<p>Der Arbeitgeber muss dann die von ihm gezahlten Beitr\u00e4ge in derselben Weise wie L\u00f6hne und Geh\u00e4lter besteuern und Sozial- und Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge abf\u00fchren. <\/p>\n<p>Quelle: EStG (Ges. Nr. 586\/1992 Slg., idF d. Ges. Nr. 267\/2014 Slg.)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Czech Republic: Zum 1. Januar 2015 werden die Bedingungen f\u00fcr die steuerliche Anrechenbarkeit privater Lebensversicherungen versch\u00e4rft Bisher war es \u00fcbliche Arbeitgeberpraxis, Besch\u00e4ftigten anstelle eines h\u00f6heren Gehalts Beitr\u00e4ge zu deren Lebensversicherung zu zahlen, die von den Arbeitnehmern dann im Wege von Sonderauszahlungen abgesch\u00f6pft wurden. 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