{"id":7093,"date":"2019-01-25T00:00:00","date_gmt":"2019-01-25T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/uebergang-der-gewinnbezugsrechte-von-erwerbern-eines-gmbh-geschaeftsanteils\/"},"modified":"2019-01-25T00:00:00","modified_gmt":"2019-01-25T00:00:00","slug":"uebergang-der-gewinnbezugsrechte-von-erwerbern-eines-gmbh-geschaeftsanteils","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/uebergang-der-gewinnbezugsrechte-von-erwerbern-eines-gmbh-geschaeftsanteils\/","title":{"rendered":"\u00dcbergang der Gewinnbezugsrechte von Erwerbern eines GmbH-Gesch\u00e4ftsanteils"},"content":{"rendered":"\n<p>Nach Ansicht des Obersten Tschechischen Gerichts gehen Gewinnbezugsrechte auf Erwerber von Gesch\u00e4ftsanteilen \u00fcber. Zudem k\u00f6nnen Gesellschafterbeschl\u00fcsse wegen Sittenversto\u00dfes angefochten werden.<\/p>\n<p>Nach Ansicht des Obersten Tschechischen Gerichts gehen Gewinnbezugsrechte f\u00fcr den Fall, dass eine Gesch\u00e4ftsanteils\u00fcbertragung nach dem Gewinnaussch\u00fctungsbeschluss der Gesellschafterversammlung, jedoch noch vor der Aussch\u00fcttung erfolgt, als Teil der Gesellschafterrechte auf den Erwerber \u00fcber.<\/p>\n<p>Das Recht, die Nichtigkeit von Gesellschafterbeschl\u00fcssen nach \u00a7 191 K\u00f6rperschaftsgesetz geltend zu machen, resultiert nach Ansicht des Gerichts aus der Gesellschafterstellung. Wird ein Gesch\u00e4ftsanteil \u00fcbertragen, nachdem die Gesellschafterversammlung Beschluss gefasst hat, jedoch noch bevor die Klagefrist des \u00dcbertragenden nach \u00a7 191 K\u00f6rperschaftsgesetz abl\u00e4uft, geht die Klagebefugnis auf den Erwerber \u00fcber. Der Erwerber ist in demselben Ma\u00df klagebefugt wie es der \u00dcbertragende war, und zwar ungeachtet dessen, ob die Beschlussfassung den Erwerber unmittelbar betraf.<\/p>\n<p>Demzufolge hat die Anteils\u00fcbertragung keine Auswirkung auf den Lauf der subjektiven Klagefrist nach \u00a7 259 K\u00f6rperschaftsgesetz. Begann diese f\u00fcr den \u00dcbertragenden bereits vor der Anteils\u00fcbertragung zu laufen, setzt sich ihr Lauf f\u00fcr den Erwerber ungeachtet der Anteils\u00fcbertragung fort. Die Frist endet folglich drei Monate nachdem der \u00dcbertragende von dem Gesellschafterbeschluss Kenntnis erlangt hat oder h\u00e4tte erlangen k\u00f6nnen. Somit gelten f\u00fcr den Erwerber dieselben Beschr\u00e4nkungen nach \u00a7 192 (2) K\u00f6rperschaftsgesetz. Die Nichtigkeit des Gesellschafterbeschlusses kann er demnach nur unter denselben Voraussetzungen geltend machen wie der \u00dcbertragende. Die Ansicht, wonach dem Erwerber das Recht einzur\u00e4umen ist, die Nichtigkeit aus beliebigen Gr\u00fcnden geltend zu machen, nur weil er der Beschlussfassung nicht beigewohnt hat oder in dem betreffenden Zeitpunkt noch kein Gesellschafter war, geht somit fehl.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich kann aber auch der Erwerber die Nichtigkeit aus Gr\u00fcnden geltend machen, die bei der Beschlussfassung ohne angemessenen Aufwand nicht erkennbar waren.<\/p>\n<p>Grund f\u00fcr die Nichtigkeit von Gesellschafterbeschl\u00fcssen k\u00f6nnen auch Sittenverst\u00f6\u00dfe sein. Bei der Beurteilung der Nichtigkeit aufgrund von Sittenverst\u00f6\u00dfen sind alle konkreten Umst\u00e4nde des Einzelfalls heranzuziehen. Bestand der einzige Zweck eines Gesellschafterbeschlusses bspw. darin zu verhindern, dass auf den Erwerber zusammen mit dem Gesch\u00e4ftsanteil auch das Gewinnbezugsrecht \u00fcbergeht, obwohl dies unter normalen Umst\u00e4nden der Fall w\u00e4re, und au\u00dferdem die Beteiligung des Erwerbers durch eine Stammkapitalerh\u00f6hung und anschlie\u00dfende Aufrechnug des Gewinnbezugsrechts eines Mitgesellschafters gegen die Einlageforderung der Gesellschaft zu verw\u00e4ssern, stellt dies einen Sittenversto\u00df dar, der die Nichtigkeit des zugrundeliegenden Gesellschafterbeschlusses zur Folge hat.<\/p>\n<p>  Quelle: Beschluss des Obersten Tschechischen Gerichts vom 10.10.2018 (Az. 27 Cdo 1499\/2017)  <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach Ansicht des Obersten Tschechischen Gerichts gehen Gewinnbezugsrechte auf Erwerber von Gesch\u00e4ftsanteilen \u00fcber. 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