{"id":7089,"date":"2021-03-15T00:00:00","date_gmt":"2021-03-15T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/aenderungen-im-lettischen-arbeitsgesetz-zu-entsendearbeitern\/"},"modified":"2021-03-15T00:00:00","modified_gmt":"2021-03-15T00:00:00","slug":"aenderungen-im-lettischen-arbeitsgesetz-zu-entsendearbeitern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/aenderungen-im-lettischen-arbeitsgesetz-zu-entsendearbeitern\/","title":{"rendered":"\u00c4nderungen im lettischen Arbeitsgesetz zu Entsendearbeitern"},"content":{"rendered":"\n<p><span>In Umsetzung einer EU-Richtlinie st\u00e4rkt das Arbeitsgesetz Rechte von entsendeten Arbeitern<\/span><\/p>\n<p><span>Am 5.&nbsp;Januar&nbsp;2021 traten \u00c4nderungen im lettischen Arbeitsgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie \u00fcber die Entsendung von Arbeitnehmern in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, einen ausgewogenen Rahmen in Bezug auf die Dienstleistungsfreiheit und den Schutz der entsandten Arbeitnehmer zu schaffen, der nichtdiskriminierend, transparent und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist.<\/span><\/p>\n<p><span>Die \u00c4nderungen gelten f\u00fcr ausl\u00e4ndische Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zur Arbeit nach Lettland entsenden, f\u00fcr lettische Arbeitgeber, die Mitarbeiter zur Arbeit au\u00dferhalb Lettlands entsenden, und f\u00fcr Zeitarbeitsfirmen, an die ein Mitarbeiter zur Arbeit entsandt wurde. <\/span><\/p>\n<p><span>Der \u00c4nderungen sehen u.&nbsp;a vor, dass ein Arbeitsdienstleister (Zeitarbeitsfirma) als Arbeitgeber betrachtet werden kann und somit allen Regeln zur Entsendung eines Arbeitnehmers unterliegt. Der Arbeitsdienstleister ist verpflichtet, den nach Lettland entsandten Arbeitnehmern die gleichen Arbeitsbedingungen und die gleichen Bedingungen des Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verh\u00e4ltnisses zu gew\u00e4hren, wie wenn die gleiche Arbeit von einem Arbeitnehmer verrichtet w\u00fcrde, der direkt vom Arbeitsdienstleister eingestellt wurde.<\/span><\/p>\n<p><span>Wenn ein Arbeitnehmer aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR zur Arbeit nach Lettland entsandt wird, muss der Arbeitgeber vor der Entsendung des Arbeitnehmers die staatliche Arbeitsaufsichtsbeh\u00f6rde benachrichtigen. Ohne eine Benachrichtigung darf die Person, zu deren Gunsten die Arbeit geleistet werden soll, den Arbeitnehmer nicht arbeiten lassen. Dar\u00fcber hinaus gelten unabh\u00e4ngig von dem auf den Arbeitsvertrag und das Arbeitsverh\u00e4ltnis anwendbaren Recht die lettischen Arbeitsbedingungen und Besch\u00e4ftigungsvorschriften.<\/span><\/p>\n<p><span>Wird ein Arbeitnehmer au\u00dferhalb Lettlands entsandt, entweder in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder in ein EWR-Land, um dort zu arbeiten, muss der Arbeitgeber ihm Arbeits- und Besch\u00e4ftigungsbedingungen gew\u00e4hren, die den als allgemein verbindlich anerkannten Tarifvertr\u00e4gen entsprechen. Allerdings regelt das Gesetz des Staates, in den der Arbeitnehmer zur Arbeit entsandt wurde, die Erstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit Gesch\u00e4ftsreisen. Dar\u00fcber hinaus muss der Arbeitgeber die Verwaltungsvorschriften des Staates einhalten, in den der Arbeitnehmer entsandt wird. <\/span><\/p>\n<p><span>Der Arbeitgeber muss dem entsandten Mitarbeiter ein Tagegeld in H\u00f6he von 30 Prozent der Tagegeldnorm zahlen, die im Gesetz des Staates, in den der Mitarbeiter entsandt wird, festgelegt ist. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn dem Arbeitnehmer dreimal t\u00e4glich Mahlzeiten zur Verf\u00fcgung gestellt werden oder die Verg\u00fctung des Arbeitnehmers der eines vergleichbaren Arbeitnehmers in dem Land entspricht, in das der Arbeitnehmer entsandt wird. <\/span><span>Ein t\u00e4gliches Tagegeld gilt als Aufwandsentsch\u00e4digung.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span>Quelle: Richtlinie (EU) 2018\/957 des europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 28.&nbsp;Juni&nbsp;2018; \u00c4nderungen zum Arbeitsgesetz, Inkrafttreten am 5.&nbsp;Januar&nbsp;2021;&nbsp;<\/span><span>\u00c4nderungsgesetz zum Arbeitsgesetz, Begr\u00fcndung<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Umsetzung einer EU-Richtlinie st\u00e4rkt das Arbeitsgesetz Rechte von entsendeten Arbeitern Am 5.&nbsp;Januar&nbsp;2021 traten \u00c4nderungen im lettischen Arbeitsgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie \u00fcber die Entsendung von Arbeitnehmern in Kraft. 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