{"id":7067,"date":"2019-11-18T00:00:00","date_gmt":"2019-11-18T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/der-kampf-um-die-europaeischen-nachlasszeugnisse-enz-wird-in-olmuetz-und-in-luxemburg-fortgesetzt\/"},"modified":"2019-11-18T00:00:00","modified_gmt":"2019-11-18T00:00:00","slug":"der-kampf-um-die-europaeischen-nachlasszeugnisse-enz-wird-in-olmuetz-und-in-luxemburg-fortgesetzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/der-kampf-um-die-europaeischen-nachlasszeugnisse-enz-wird-in-olmuetz-und-in-luxemburg-fortgesetzt\/","title":{"rendered":"Der Kampf um die Europ\u00e4ischen Nachlasszeugnisse (ENZ) wird in Olm\u00fctz und in Luxemburg fortgesetzt"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Problematik der Anerkennung von ENZ aus Deutschland bei den tschechischen Kataster\u00e4mtern ist bisher immer noch nicht gel\u00f6st. Ein Fall k\u00f6nnte jetzt zu dem EuGH in Luxemburg gelangen.<\/p>\n<p>Ein Europ\u00e4isches Nachlasszeugnis (\u201eENZ\u201c), das durch die Art. 62 ff. der Europ\u00e4ischen Erbrechtsverordnung eingef\u00fchrt worden ist (VO Nr. 650\/2012 (\u201eEuErbVO\u201c), ist ein Dokument, das den Erben in der EU eigentlich die L\u00f6sung eines Erbes mit einem europ\u00e4ischen Element erleichtern soll und es ihnen erm\u00f6glichen soll, einfacher ihr Erbrecht in anderen EU-Mitgliedstaaten nachzuweisen; im Hinblick auf die unterschiedliche Praxis der Gerichte und der \u00c4mter der verschiedenen Staaten kann dies aber erhebliche Probleme verursachen.<\/p>\n<p>Wie wir schon in dem Artikel vom 20.7.2018 \u201e<a href=\"\/de\/aktuell\/aktuelle-rechtsthemen\/2618-eintragung-von-grundstuecken-in-einem-europaeischen-nachlasszeugnis-aus-deutschland?layout=bnt:news\">Eintragung von Grundst\u00fccken in einem Europ\u00e4ischen Nachlasszeugnis aus Deutschland &#8211; Die ersten praktischen Erfahrungen mit Europ\u00e4ischen Nachlasszeugnissen aus Deutschland in der Tschechischen Republik sind ern\u00fcchternd<\/a>\u201c und vom 21.11.2018 \u201e<a href=\"\/de\/aktuell\/aktuelle-rechtsthemen\/2696-neue-rechtsprechung-des-oesterreichischen-obersten-gerichtshofs-zu-den-europaeischen-nachlasszeugnissen?layout=bnt:news\">Neue Rechtsprechung des \u00f6sterreichischen Obersten Gerichtshofs zu den Europ\u00e4ischen Nachlasszeugnissen<\/a>\u201c beschrieben haben, stellen Gerichte Deutschland, insbesondere in Bayern, ENZ so aus, dass sie in diesen nur den Erbteil der Erben an dem gesamten Nachlass anf\u00fchren. Leider weigern sie sich, konkrete Sachen aufzuf\u00fchren, die Gegenstand des Nachlasses sind, insbesondere weigern sie sich, konkrete Immobilien aufzuf\u00fchren, die die Erben erworben haben.<\/p>\n<p>Es muss betont werden, dass den Gerichten die EuErbVO eine solche Verpflichtung nicht auferlegt, aber sie erm\u00f6glicht es ihnen ausdr\u00fccklich. Die Nichtanf\u00fchrung von einzelnen geerbten Immobilien im ENZ ist offensichtlich ein ernsthaftes Problem f\u00fcr die tschechischen Kataster\u00e4mter. Denn diese weigern sich, eine Eintragung des Rechts der Erben in das Immobilienkataster durchzuf\u00fchren \u2013 und das auch in der Situation, dass es kein Zweifel \u00fcber die Person des Erben und dessen Erbrecht gibt. Unserer Ansicht nach handeln die tschechischen Kataster\u00e4mter im Widerspruch zur EuErbVO, also rechtswidrig.<\/p>\n<p>Im Hinblick darauf, dass ein ENZ auf der Grundlage der EuErbVO ausgestellt wird, die den Anwendungsvorrang vor den tschechischen Gesetzen hat, f\u00fchrt unsere Kanzlei gegenw\u00e4rtig mehrere Gerichtsverfahren, in denen wir im Namen der Erben die Eintragung der Rechte in das Immobilienkataster auf der Grundlage des ENZ verlangen, nachdem das Katasteramt eine solche Eintragung abgelehnt hat.<\/p>\n<p>Die Frage, ob ein Eigentumsrecht der Erben an einer Immobilie in das tschechische Immobilienkataster auf der Grundlage eines ENZ eingetragen werden kann, der zwar nicht die Erfordernisse des tschechischen Katastergesetzes, aber die der EuErbVO erf\u00fcllt, ist unserer Ansicht nach eine Frage der Auslegung des europ\u00e4ischen Rechts, und daher eine Aufgabe des EuGH in Luxemburg.<\/p>\n<p>Die Verfahren \u00fcber die Eintragung des Eigentumsrechts der Erben in das Immobilienkataster werden vor mehreren Gerichten gef\u00fchrt. Das Bezirksgericht in Br\u00fcnn hat zu dieser Sache einen kompromisslos ablehnenden Standpunkt eingenommen und entschieden, dass es zu keinem Fehler der Kataster\u00e4mter gekommen ist, sondern zu einem der deutschen Gerichte, die die ENZ angeblich fehlerhaft ausgestellt h\u00e4tten; in diesen Verfahren haben wir gegen die Urteile eine Berufung zum Obergericht in Olm\u00fctz eingelegt.<\/p>\n<p>In einem Parallelfall \u2013 es handelt sich um das gleiche ENZ \u2013 beabsichtigt das Stadtgericht in Prag, auf unseren Antrag hin dem EuGH zwei Vorabentscheidungsfragen zur Auslegung der EuErbVO und deren Vorrang vor dem tschechischen Katastergesetz vorzulegen. Der Beschluss \u00fcber die Unterbrechung des Verfahrens und die Vorlage der Fragen gem\u00e4\u00df Art. 267 AEUV ist bisher nicht ergangen, die Formulierung der eigentlichen Fragen wurden aber von dem Gericht mit uns bereits abgestimmt. Es ist daher zu erwarten, dass in dieser Sache in einem Vorabentscheidungsverfahren der EuGH entscheiden wird.<\/p>\n<p>\u00dcber den Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH, und auch \u00fcber den Ausgang der Berufung zum Obergericht in Olm\u00fctz, werden wir Sie auf unseren Seiten umgehend informieren. Es bleibt festzustellen, dass gegenw\u00e4rtig \u00e4hnliche F\u00e4lle wegen der rechtsfehlerhaften Auffassung der tschechischen Kataster\u00e4mter nicht l\u00f6sbar sind. Gegen Ablehnungsbescheide muss innerhalb einer 15-t\u00e4gigen Frist geklagt werden, den Schaden, d.h. die Mehrkosten, wird die Tschechische Republik verpflichtet sein, den Erben zu ersetzen.<\/p>\n<p>Mitverfasser des Artikels ist die bnt Junior Associate <a href=\"\/de\/component\/comprofiler\/userprofile\/vendula_dolezalova\">Vendula Dole\u017ealov\u00e1<\/a>.<\/p>\n<p>Quelle: Verordnung Nr. 650\/2012\/EU AEUV Gesetz Nr. 99\/1963 &#8211; Zivilprozessordnung Gesetz Nr. 256\/2013 &#8211; Katastergesetz<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Problematik der Anerkennung von ENZ aus Deutschland bei den tschechischen Kataster\u00e4mtern ist bisher immer noch nicht gel\u00f6st. Ein Fall k\u00f6nnte jetzt zu dem EuGH in Luxemburg gelangen. 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