{"id":7066,"date":"2014-09-11T00:00:00","date_gmt":"2014-09-11T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/tilgungsbestaetigung-birgt-fallstricke\/"},"modified":"2014-09-11T00:00:00","modified_gmt":"2014-09-11T00:00:00","slug":"tilgungsbestaetigung-birgt-fallstricke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/tilgungsbestaetigung-birgt-fallstricke\/","title":{"rendered":"Tilgungsbest\u00e4tigung birgt Fallstricke"},"content":{"rendered":"\n<p><span> <\/span>  <\/p>\n<p><span>Czech Republic: <\/span><span>Seit Inkrafttreten des neuen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs m\u00fcssen Gl\u00e4ubiger Vorsicht bei der Quittung walten lassen &#8211; eine unbedachte <\/span><\/p>\n<p><span>Best\u00e4tigung kann ihre Position gegen\u00fcber Schuldnern schw\u00e4chen<\/span><\/p>\n<p><span>Die umw\u00e4lzende Neuordnung des tschechischen Privatrechts hat auch bei weniger bekannten Rechtsinstituten f\u00fcr gro\u00dfe \u00c4nderungen gesorgt, woraus sich im Einzelfall durchaus verborgene Risiken ergeben k\u00f6nnen. Eines dieser Rechtsinstitute ist die Quittung bzw. Tilgungsbest\u00e4tigung.<\/span><\/p>\n<p><span>Ein Gl\u00e4ubiger, der Leistungen empf\u00e4ngt, muss dem Schuldner auf dessen Bitte hin eine Quittung ausstellen, in der der Schuldner und der Gl\u00e4ubiger, der Leistungsgegenstand und der Ort und Zeitpunkt der Schulderf\u00fcllung bezeichnet sind. Der Schuldner ist berechtigt, seine Leistung zu verweigern, falls ihm der Gl\u00e4ubiger im Gegenzug keine Quittung ausstellt. Falls der Gl\u00e4ubiger aber hinsichtlich des Inhalts der Quittung nicht vorsichtig genug ist, kann seine Rechtsstellung gegen\u00fcber dem Schuldner leiden, denn das neue B\u00fcrgerliche Gesetzbuch verbindet mit der Ausstellung einer Quittung ganz wesentliche Folgen. Diese sind freilich in der Form widerlegbarer Annahmen formuliert, d.h., im konkreten Fall l\u00e4sst sich beweisen, dass die vom Gesetz angenommene Folge nicht eingetreten ist. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span>Die erste dieser widerlegbaren Annahmen geht davon aus, dass mit einer \u00fcber das Kapital der geschuldeten Zahlung ausgestellten Quittung zugleich auch die Begleichung s\u00e4mtlicher Nebenforderungen best\u00e4tigt wird (also s\u00e4mtliche Zinsen, Verzugszinsen und Kosten der Beitreibung der Forderung). <\/span><\/p>\n<p><span>Die zweite widerlegbare Annahme bezieht sich auf wiederkehrende Leistungen aus demselben Rechtsgrund &#8211; ein typisches Beispiel sind etwa Mietzinszahlungen. Falls der Schuldner vom Gl\u00e4ubiger eine Quittung \u00fcbe<\/span><span>r eine sp\u00e4ter f\u00e4llige Leistung aus demselben Rechtsgrund erhalten hat, gilt, dass er die bereits fr\u00fcher f\u00e4llig gewordenen Verbindlichkeiten beglichen hat. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span>Kommt es in solchen F\u00e4llen zu einem Streit zwischen Schuldner und Gl\u00e4ubiger, so obliegt dem Gl\u00e4ubiger die Beweisf\u00fchrung, dass der Schuldner die Nebenforderungen und\/oder die fr\u00fcher f\u00e4lligen Verbindlichkeiten nicht erf\u00fcllt hat, was h\u00e4ufig sehr aufw\u00e4ndig sein kann. Von daher empfehlen wir, bei der Ausstellung von Quittungen sorgf\u00e4ltig zu bedenken, wie deren Inhalt formuliert sein sollte. Zur erf\u00fcllten Schuld und insbesondere dann zur noch ausstehenden Schuld sollten so viele Angaben wie nur m\u00f6glich gemacht werden; insbesondere ist genau zu spezifizieren, welche Schuld der Schuldner erf\u00fcllt hat, ob er neben der Hauptschuld bzw. dem Kapital auch etwaige Nebenforderungen bedient hat, und ob er fr\u00fchere, bereits f\u00e4llig gewordene Schulden wg. der Erbringung wiederkehrender Leistungen beglichen hat oder nicht. <\/p>\n<p><\/span><span>Der Vollst\u00e4ndigkeit halber weisen wir noch darauf hin, dass eine vom Gl\u00e4ubiger an den Schuldner ausgeh\u00e4ndigte Quittung schuldbefreiende Wirkung hat, auch wenn der Schuldner gar nicht geleistet hat. Diese Rechtswirkung tritt in jedem Fall ein, d.h. der Gegenbeweis ist hier nicht m\u00f6glich.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Czech Republic: Seit Inkrafttreten des neuen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs m\u00fcssen Gl\u00e4ubiger Vorsicht bei der Quittung walten lassen &#8211; eine unbedachte Best\u00e4tigung kann ihre Position gegen\u00fcber Schuldnern schw\u00e4chen Die umw\u00e4lzende Neuordnung des tschechischen Privatrechts hat auch bei weniger bekannten Rechtsinstituten f\u00fcr gro\u00dfe \u00c4nderungen gesorgt, woraus sich im Einzelfall durchaus verborgene Risiken ergeben k\u00f6nnen. 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