{"id":7065,"date":"2021-03-23T00:00:00","date_gmt":"2021-03-23T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/sagen-sie-mal-wer-ist-eigentlich-ihr-wirklicher-eigentuemer-anmerkungen-zum-tschechischen-transparenzregister\/"},"modified":"2021-03-23T00:00:00","modified_gmt":"2021-03-23T00:00:00","slug":"sagen-sie-mal-wer-ist-eigentlich-ihr-wirklicher-eigentuemer-anmerkungen-zum-tschechischen-transparenzregister","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/sagen-sie-mal-wer-ist-eigentlich-ihr-wirklicher-eigentuemer-anmerkungen-zum-tschechischen-transparenzregister\/","title":{"rendered":"Sagen Sie mal &#8211; wer ist eigentlich Ihr wirklicher Eigent\u00fcmer? Anmerkungen zum tschechischen Transparenzregister"},"content":{"rendered":"\n<p>Im Februar 2021 wurde ein neues Gesetz \u00fcber die Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten verlautbart, welches eine neue Definition des wirtschaftlich Berechtigten enth\u00e4lt und empfindliche Strafen einf\u00fchrt.<\/p>\n<p>Ein in den Medien mit gro\u00dfer Aufmerksamkeit verfolgter Gesetzgebungsprozess hat mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes \u00fcber die Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten durch das Parlament und dessen Unterzeichnung durch den Pr\u00e4sidenten der Republik sein Ende gefunden. Das neue Gesetz tritt zum 1. Juni 2021 in Kraft und ersetzt vollst\u00e4ndig die derzeitige Transparenzregelung, die im Gesetz \u00fcber \u00f6ffentliche Register enthalten war, erweitert und spezifiziert die Erfassungspflichten, und f\u00fchrt erhebliche Sanktionen f\u00fcr Unternehmen ein, die ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nennen oder Falschangaben machen.<\/p>\n<p>In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Regeln, die f\u00fcr Handelsgesellschaften gelten.<\/p>\n<p>Die Genese dieses neuen Gesetzes handelten wir im November 2019 schon einmal ab; bei Interesse finden Sie die einschl\u00e4gigen Artikel <span><a href=\"news\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a><\/span> und <a href=\"news\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>.<\/p>\n<h2>Was ist vom neuen Gesetz zu erwarten?<\/h2>\n<p>Das Gesetz \u00fcber die Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten, das am 1. Juni 2021 in Kraft tritt, enth\u00e4lt eine neue Definition des wirtschaftlich Berechtigten. Der wirtschaftlich Berechtigte wird im materiellen Sinne definiert. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die tats\u00e4chliche Situation widerzuspiegeln, anstelle einer blo\u00df formalen Erf\u00fcllung der Definition. Der wirtschaftlich Berechtigte ist demgem\u00e4\u00df eine nat\u00fcrliche Person (d.h. ein Mensch, niemals eine Gesellschaft), die der Endbeg\u00fcnstigte bzw. die Person mit letztendlichem Einfluss ist.<\/p>\n<p>Der Endbeg\u00fcnstigte ist sodann jede Person (also sowohl nat\u00fcrliche als auch juristische Personen, wobei allerdings, wie gesagt, nur eine nat\u00fcrliche Person, die Endbeg\u00fcnstigte ist, auch der wirtschaftlich Berechtigte sein kann), die ein direktes oder indirektes Recht auf eine Gewinnbeteiligung, auf einen Anteil an anderen Eigenmitteln oder auf den Liquidationssaldo von mehr als 25% hat und diesen Anteil nicht weiterreicht. Bei der Bestimmung des Endbeg\u00fcnstigten reicht es nicht aus, nur die unmittelbaren Partner oder Aktion\u00e4re des Unternehmens zu untersuchen; wenn es sich bei diesen um juristische Personen handelt, muss au\u00dferdem ermittelt werden, welche Personen am Nutzen dieser Gesellschafter beteiligt sind. Diese sind sodann zu addieren, um festzustellen, ob sie gemeinsam wom\u00f6glich einen Anteil von mehr als 25 % erzielen.<\/p>\n<p>Als Person mit letztendlichem Einfluss wird jede nat\u00fcrliche Person betrachtet, die ein beherrschendes Unternehmen im Sinne des K\u00f6rperschaftsgesetzes ist, d.h. eine Person, die direkt oder indirekt entscheidenden Einfluss auf die Handelsgesellschaft aus\u00fcben kann. Bei einem Unternehmen, das zu einem Konzern geh\u00f6rt, ist dies immer das leitende Unternehmen. Hierher geh\u00f6rt in der Regel auch der Mehrheitsaktion\u00e4r. Zus\u00e4tzlich zu den im Gesetz \u00fcber die Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten enthaltenen Regeln dienen auch die im K\u00f6rperschaftsgesetz enthaltenen Vermutungen zu den Beherrschungsverh\u00e4ltnissen als Richtschnur f\u00fcr die Bestimmung der Person mit letztendlichem Einfluss. Das neue Gesetz sieht au\u00dferdem vor, dass wenn eine nat\u00fcrliche Person einen direkten oder indirekten Anteil am Stimmrecht hat, der die Anteile anderer Personen deutlich \u00fcbersteigt, und insbesondere dann, wenn dieser Anteil gr\u00f6\u00dfer als 25% ist, davon auszugehen ist, dass es sich um die Person mit letztendlichem Einfluss (und daher den wirtschaftlich Berechtigten) handelt.<\/p>\n<p>Wenn der wirtschaftlich Berechtigte nicht bestimmt werden kann, obwohl die Gesellschaft alle diesbez\u00fcglichen Anstrengungen unternommen hat, oder es sich herausstellt, dass der letztendliche Einfluss von einer juristischen Person ausge\u00fcbt wird, die keinen wirtschaftlich Berechtigten hat, greift die gesetzliche Fiktion, dass jede Person im Top-Management des Unternehmens wirtschaftlich Berechtigter ist. Es ist immer notwendig, sowohl die Endbeg\u00fcnstigten als auch die Personen mit letztendlichem Einfluss rechtzeitig zu ermitteln; generell gilt, dass die Personen, zu denen man dieser \u00dcbung auf beiden verschiedenen Pfaden gelangt, die einzutragenden Personen sind.<\/p>\n<p>Das Gesetz enth\u00e4lt au\u00dferdem neuerdings ein Verzeichnis von K\u00f6rperschaften, die keinen wirtschaftlichen Berechtigten als Eigent\u00fcmer haben und daher nicht der Registrierungspflicht unterliegen. Die Liste umfasst insbesondere den Staat, territoriale Selbstverwaltungseinheiten, Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaften, staatliche Unternehmen, politische Parteien, vom Staat oder den Kommunen getragene Schulen, Kirchen, Gewerkschaften usw.<\/p>\n<p>Die neue Erfassung erm\u00f6glicht au\u00dferdem die automatische Spiegelung von Daten direkt aus dem Handelsregister. Dies ist bei Aktiengesellschaften mit einer nat\u00fcrlichen Person als Alleinaktion\u00e4r der Fall. Bei Gesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung erfolgt eine solche automatische \u00dcbernahme f\u00fcr Partner mit einem Anteil von mehr als 25%.<\/p>\n<p>Die Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten ist kein \u00f6ffentliches Register. Das Gesetz geht jedoch davon aus, dass die Aufzeichnungen bis zu einem gewissen Grad \u00f6ffentlich im Internet verf\u00fcgbar sein werden und es m\u00f6glich sein wird, einen Auszug aus dem Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten zu erhalten, bzw. eine Best\u00e4tigung, wonach eine bestimmte Person nicht als wirtschaftlich Berechtigter erfasst ist.<\/p>\n<h2>Sanktionen wg. Nichtregistrierung des wirtschaftlich Berechtigten<\/h2>\n<p>Im Gegensatz zur aktuellen Verordnung sieht das Gesetz ab dem 1. Juni 2021 Geldbu\u00dfen f\u00fcr Unternehmen vor, die sich nicht um die Registrierung ihrer wirtschaftlich Berechtigten k\u00fcmmern, sowie Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr wirtschaftlich Berechtigte, die nicht registriert sind.<\/p>\n<p>Reagiert ein Unternehmen nicht auf eine gerichtliche Aufforderung, seinen wirtschaftlich Berechtigten eintragen zu lassen, so gilt dies als ein Delikt, f\u00fcr das eine Geldstrafe von bis zu 500.000 CZK verh\u00e4ngt werden kann. Gleicherma\u00dfen macht sich eines Vergehens auch der wirtschaftlich Berechtigte oder die Person mit letztendlichem Einfluss schuldig, bzw. gegebenenfalls weitere Personen entlang der Kette zwischen dem wirtschaftlich Berechtigten und dem Unternehmen, und zwar dann, wenn diese Personen dem Unternehmen nicht die notwendige Mitwirkung leisten, um die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen nach dem Gesetz \u00fcber die Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Den Gerichten er\u00f6ffnet sich neuerdings die M\u00f6glichkeit, von Amts wegen ein sogenanntes Verfahren wg. Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten einzuleiten, falls sie davon verst\u00e4ndigt werden, dass die in der Erfassung eingetragenen Angaben nicht den Tatsachen entsprechen, oder falls ein Unternehmen seinen wirtschaftlich Berechtigten \u00fcberhaupt nicht registriert hat. Das Gericht tr\u00e4gt die Unregelm\u00e4\u00dfigkeit ins Register ein. Solange diese fortbesteht, sind die Rechte und Pflichten, welche sich aus Rechtsgesch\u00e4ften ergeben, in denen die Person des wirtschaftlich Berechtigten verschleiert wurde, und die zu einem Zeitpunkt get\u00e4tigt wurden, in dem der wirtschaftlich Berechtigte nicht registriert war, nicht durchsetzbar.<\/p>\n<p>Ist der wirtschaftlich Berechtigte nicht in der Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten eingetragen, so kann das Unternehmen ihm keinen Gewinn aussch\u00fctten und er kann au\u00dferdem sein Stimmrecht nicht aus\u00fcben. Gleiches gilt f\u00fcr juristische Personen, deren wirtschaftlich Berechtigte eine solche Person ist. Dar\u00fcber hinaus darf die Gesellschaft keine Gewinnanteile zugunsten von juristischen Personen aussch\u00fctten, deren wirtschaftlich Berechtigter nicht im Verzeichnis eingetragen ist.<\/p>\n<p>Das Recht auf Gewinnbeteiligung oder die Aussch\u00fcttung anderer Eigenmittel, die solcherart nicht bis zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres ausbezahlt wurden, in dem \u00fcber die Zahlung dieser Mittel entschieden wurde, erlischt mit Ablauf des jeweiligen Gesch\u00e4ftsjahres. Die nicht ausgesch\u00fctteten Mittel werden auf das Konto Gewinnvortrag aus Vorjahren gebucht.<\/p>\n<p>***<\/p>\n<p>Angesichts der empfindlichen Sanktionen k\u00f6nnen wir nur empfehlen, das neue Gesetz \u00fcber die Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten nicht zu untersch\u00e4tzen und die rechtzeitige Eintragung der relevanten Angaben in das Register zu veranlassen.<\/p>\n<p>Quelle: Ges. Nr. 37\/2021 Slg.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Februar 2021 wurde ein neues Gesetz \u00fcber die Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten verlautbart, welches eine neue Definition des wirtschaftlich Berechtigten enth\u00e4lt und empfindliche Strafen einf\u00fchrt. 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