{"id":7062,"date":"2019-10-17T00:00:00","date_gmt":"2019-10-17T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/eine-zulaessige-sicherungsklausel-fuer-den-fall-der-auftragnehmerinsolvenz-in-der-tschechischen-republik\/"},"modified":"2019-10-17T00:00:00","modified_gmt":"2019-10-17T00:00:00","slug":"eine-zulaessige-sicherungsklausel-fuer-den-fall-der-auftragnehmerinsolvenz-in-der-tschechischen-republik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/eine-zulaessige-sicherungsklausel-fuer-den-fall-der-auftragnehmerinsolvenz-in-der-tschechischen-republik\/","title":{"rendered":"Eine zul\u00e4ssige Sicherungsklausel f\u00fcr den Fall der Auftragnehmerinsolvenz in der Tschechischen Republik"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine simple Vertragsklausel im Werkvertrag kann Auftraggebern eine Menge Geld und Sorgen f\u00fcr den Fall ersparen, dass der Auftragnehmer in Insolvenz eintritt. Der Oberste Gerichtshof der Tschechischen Republik hat jetzt best\u00e4tigt, dass diese Klausel rechtens ist. Wie sieht diese Vertragsvereinbarung aus, die aus Sicht des Auftraggebers in jedem Werkvertrag enthalten sein sollte?<\/p>\n<p>Die Insolvenz des Vertragspartners ist im Regelfall ein unvorhergesehenes Ereignis; als solches kann sie Unternehmen eine Menge Sorgen bereiten und den Gesch\u00e4ftsbetrieb verkomplizieren.<\/p>\n<h2>Werkvertrag<\/h2>\n<p>Besonders unangenehm ist die Insolvenz eines Auftragnehmers, der f\u00fcr den Auftraggeber ein aufw\u00e4ndiges Werk (z.B. ein Geb\u00e4ude) erstellt und dem Auftraggeber eine langfristige Garantie f\u00fcr die G\u00fcte des ausgef\u00fchrten Werks einger\u00e4umt hat.<\/p>\n<p>Soweit sich der Auftraggeber im Werkvertrag keine Bankb\u00fcrgschaft oder andere Sicherheit seitens Dritter ausbedungen hat, um die Erf\u00fcllungsleistung des Auftragnehmers auf der Grundlage der gew\u00e4hrten Garantie sicherzustellen, kommt er im Regelfall um die gew\u00e4hrte Garantie, falls der Auftragnehmer in Insolvenz geht, und zwar vollumf\u00e4nglich und ohne Ersatzleistung. Bei Insolvenz ist der Auftragnehmer n\u00e4mlich f\u00fcr gew\u00f6hnlich nicht in der Lage (und im weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens auch gar nicht mehr berechtigt), seinen Pflichten aus der Garantie nachzukommen. Dabei stellt die vom Auftragnehmer gew\u00e4hrte Garantie oft einen wesentlichen Teil des Werkpreises dar, und die Konditionen (insbesondere Deckungsumfang und Dauer) dieser Garantie sind oft ein wichtiger Faktor bei der Auswahl des Auftragnehmers.<\/p>\n<h2>Preisnachlassklausel<\/h2>\n<p>Allerdings existiert eine relativ einfache Methode, mit der Auftraggeber die mit einer Insolvenz des Auftragnehmers verbundenen negativen Folgen und den etwaigen Verlust von Anspr\u00fcchen aus der vom Auftragnehmer gew\u00e4hrten Garantie eliminieren oder doch wenigstens reduzieren k\u00f6nnen. Es handelt sich dabei um eine von den Parteien im Werkvertrag vereinbarte Klausel, wonach auf den Werkpreis in einem solchen Fall eine Preisminderung Anwendung findet, und zwar in der H\u00f6he des Einbehalts, soweit die Garantie wg. Insolvenz des Auftragnehmers nicht in Anspruch genommen werden kann.<\/p>\n<p>Dies ist keinesfalls eine neue oder revolution\u00e4re L\u00f6sung: erfahrene Auftraggeber haben derartige Klauseln bereits seit l\u00e4ngerer Zeit in ihre Werkvertr\u00e4ge eingearbeitet, mit wechselndem Erfolg.<\/p>\n<h2>Was sagt der Oberste Gerichtshof?<\/h2>\n<p>Diese Art Klausel wurde in der Vergangenheit von Insolvenzverwaltern im Konkurs- oder Insolvenzverfahren mit wechselndem Erfolg angefochten, auf der Grundlage des Arguments, eine solche Klausel sei nichtig wg. angeblicher Gesetzwidrigkeit und Versto\u00dfes gegen die Prinzipien des Insolvenzverfahrens \u2013 namentlich des Prinzips der Gleichbehandlung (weil die Befriedigung der \u00fcbrigen Gl\u00e4ubiger des insolventen Auftragnehmers dadurch geschm\u00e4lert w\u00fcrde). Der Oberste Gerichtshof hat aber nun in einer k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichten Entscheidung die G\u00fcltigkeit einer derartigen Klausel best\u00e4tigt und mit Verweis auf das Prinzip der Vertragsautonomie ausdr\u00fccklich Folgendes erkl\u00e4rt: &#8222;Nach \u00dcberzeugung des Obersten Gerichtshofs steht eine Abrede der Parteien betreffend die Minderung des Werkpreises um den Wert der nicht in Anspruch genommenen Garantie (um die H\u00f6he des vereinbarten Einbehalts) f\u00fcr den Fall, dass der Auftragnehmer f\u00fcr insolvent befunden wird, nicht nur nicht dem Gesetz entgegen, sondern stellt auch keine Gesetzesumgehung dar und widerspricht in keiner Weise den Grunds\u00e4tzen des Insolvenzverfahrens&#8222;.<\/p>\n<p>Damit steht Vertragsparteien nichts mehr im Wege, um in ihrem Werkvertrag zu vereinbaren, dass der Werkpreis im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers herabgesetzt wird, und zwar um die H\u00f6he des bisher nicht in Anspruch genommenen Einbehalts, als Kompensation f\u00fcr die nicht in Anspruch genommene und mit der Insolvenz des Auftragnehmers &#8222;entwertete&#8220; Garantie. Wer etwas Kreativit\u00e4t im juristischen Denken aufwendet, mag feststellen, dass mit etwas Anpassungsarbeit derartige Klauseln auch au\u00dferhalb von Werkvertr\u00e4gen, in anderen F\u00e4llen einer langfristigen Garantiegew\u00e4hrung zum Einsatz kommen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Von daher empfehlen wir allen, bereits bei Vertragsschluss die M\u00f6glichkeit einer k\u00fcnftigen Insolvenz des Vertragspartners zu bedenken und f\u00fcr diesen Fall Klauseln in den Vertrag einzuarbeiten, welche die negativen Auswirkungen einer solchen Insolvenz abmildern oder gar ausr\u00e4umen. F\u00fcr die Ausformulierung dieser Klauseln wird am besten ein erfahrener Rechtsanwalt zu Rate gezogen.<\/p>\n<p>  Quelle: Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 25.3.2019, AZ 29 Cdo 561\/2017  <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine simple Vertragsklausel im Werkvertrag kann Auftraggebern eine Menge Geld und Sorgen f\u00fcr den Fall ersparen, dass der Auftragnehmer in Insolvenz eintritt. Der Oberste Gerichtshof der Tschechischen Republik hat jetzt best\u00e4tigt, dass diese Klausel rechtens ist. Wie sieht diese Vertragsvereinbarung aus, die aus Sicht des Auftraggebers in jedem Werkvertrag enthalten sein sollte? 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