{"id":7057,"date":"2018-10-23T00:00:00","date_gmt":"2018-10-23T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/neuheiten-bei-der-ausstellung-von-steuerbelegen-fuer-erhaltene-anzahlungen\/"},"modified":"2018-10-23T00:00:00","modified_gmt":"2018-10-23T00:00:00","slug":"neuheiten-bei-der-ausstellung-von-steuerbelegen-fuer-erhaltene-anzahlungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/neuheiten-bei-der-ausstellung-von-steuerbelegen-fuer-erhaltene-anzahlungen\/","title":{"rendered":"Neuheiten bei der Ausstellung von Steuerbelegen f\u00fcr erhaltene Anzahlungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Im Juni wurde das sog. Steuerpaket verabschiedet, in dessen Rahmen \u00c4nderungen des USt-Gesetzes mit G\u00fcltigkeit zum 01.01.2019 beschlossen wurden.<\/p>\n<p>Eine Modifizierung erfuhr auch die Bestimmung \u00fcber den zusammenfassenden Steuerbeleg. Diese \u00c4nderung hilft bei der Ausstellung eines Steuerbelegs zu einem ausgef\u00fchrten Umsatz, f\u00fcr den eine Anzahlung geleistet wurde.<\/p>\n<p>Bereits ab 01.07.2017 kam es zur Neuformulierung der Regel f\u00fcr die Festlegung der Pflicht, eine USt-Voranmeldung bei der Lieferung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen abzugeben. Mit dieser Bestimmung h\u00e4ngen auch die Bedingungen f\u00fcr die Ausstellung eines zusammenfassenden Steuerbelegs zusammen.<\/p>\n<p>Aktuell ist es nicht m\u00f6glich, einen zusammenfassenden Steuerbeleg als Steuerbeleg zu einer erhaltenen Anzahlung zusammen mit der Abrechnung des ausgef\u00fchrten Umsatzes auszustellen. Der Steuerbeleg zu einer erhaltenen Anzahlung muss separat ausgestellt werden, und zwar innerhalb von 15 Tagen nach ihrem Erhalt.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Verabschiedung des sog. Steuerpakets wurde auch \u00a7 31b des USt-Gesetzes ge\u00e4ndert, und ab 01.01.2019 kann somit ein zusammenfassender Steuerbeleg f\u00fcr einen ausgef\u00fchrten Umsatz und die dazu erhaltene Anzahlung innerhalb eines Monats ausgestellt werden.<\/p>\n<p>Beispiel: <\/p>\n<p>Ein tschechischer USt-Zahler mit monatlicher Abgabe der USt-Voranmeldung hat einen Vertrag mit einem Unternehmen mit Sitz in der Tschechischen Republik \u00fcber regelm\u00e4\u00dfige Warenlieferungen abgeschlossen, deren Abrechnung kontinuierlich erfolgt. Am 5. Juni erhielt die Firma eine Anzahlung in H\u00f6he von 20 000 CZK. Zur Lieferung der Ware kam es erst am 25. Juni. <\/p>\n<p><span>Ausstellung der Belege im Rahmen der aktuellen Fassung des Gesetzes:<\/span> <\/p>\n<p>Der tschechische USt-Zahler muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Anzahlung einen Steuerbeleg ausstellen, d. h. bis 20. Juni. Auf Grundlage dieses Steuerbelegs kann der Abnehmer den Vorsteuerabzug geltend machen. Im Weiteren muss der tschechische USt-Zahler binnen 15 Tagen nach Ausf\u00fchrung des steuerbaren Umsatzes, d. h. bis 10 Juli, einen ordentlichen Steuerbeleg f\u00fcr die Warenlieferung ausstellen, in welchem er die erhaltene Anzahlung und abgef\u00fchrte USt abrechnet. <\/p>\n<p><span>M\u00f6glichkeit der Ausstellung der Belege nach Verabschiedung der Gesetzesnovelle ab 01.01.2019<\/span>: <\/p>\n<p>Da es zum Erhalt einer Anzahlung und Ausf\u00fchrung eines steuerbaren Umsatzes innerhalb eines Monats kam, kann gem\u00e4\u00df \u00a7 31b der Novelle ein zusammengefasster Steuerbeleg ausgestellt werden, und zwar binnen 15 Tagen nach Ablauf des Kalendermonats, in welchem das Entgelt angenommen oder der steuerbare Umsatz ausgef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<p>Jedoch ist zu beachten, ob der USt-Zahler die Pflicht hat, die Steuer auf die erhaltene Anzahlung voranzumelden. Verkauft beispielsweise ein tschechischer USt-Zahler Ware an eine deutsche Firma, die in Deutschland zur Steuer registriert ist, stellt der tschechische USt-Zahler bei Erhalt der Anzahlung keinen Steuerbeleg aus, sondern erst bei Lieferung der Ware, d. h. bei Ausf\u00fchrung des steuerbaren Umsatzes.<\/p>\n<p>  Quelle: Gesetz Nr. 235\/2004 Slg. \u00fcber die Umsatzsteuer Informationen der Generalfinanzdirektion zur Anwendung von \u00a7 20a des USt-Gesetzes<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Juni wurde das sog. Steuerpaket verabschiedet, in dessen Rahmen \u00c4nderungen des USt-Gesetzes mit G\u00fcltigkeit zum 01.01.2019 beschlossen wurden. Eine Modifizierung erfuhr auch die Bestimmung \u00fcber den zusammenfassenden Steuerbeleg. Diese \u00c4nderung hilft bei der Ausstellung eines Steuerbelegs zu einem ausgef\u00fchrten Umsatz, f\u00fcr den eine Anzahlung geleistet wurde. Bereits ab 01.07.2017 kam es zur Neuformulierung der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":5467,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[80],"tags":[66],"class_list":["post-7057","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-bnt","tag-germany"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7057","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7057"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7057\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5467"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7057"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7057"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7057"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}