{"id":7052,"date":"2018-03-26T00:00:00","date_gmt":"2018-03-26T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/ist-bald-schluss-mit-der-einrede-der-systembedingten-befangenheit\/"},"modified":"2018-03-26T00:00:00","modified_gmt":"2018-03-26T00:00:00","slug":"ist-bald-schluss-mit-der-einrede-der-systembedingten-befangenheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/ist-bald-schluss-mit-der-einrede-der-systembedingten-befangenheit\/","title":{"rendered":"Ist bald Schluss mit der Einrede der systembedingten Befangenheit?"},"content":{"rendered":"\n<p>Ein bereits seit langem diskutiertes Problem \u2013 die sog. &#8222;systembedingte Befangenheit der Verwaltung&#8220; \u2013 harrt einer L\u00f6sung: ein neu eingebrachter Gesetzesvorschlag sieht vor, diese Einrede ganz auszuschlie\u00dfen, um so den Entscheidungsfindungsprozess von Verwaltungsbeh\u00f6rden effizienter und rascher zu gestalten.<\/p>\n<p>Anfang M\u00e4rz nahm der Entwurf einer Novellierung der Verwaltungsordnung, der von der Bezirksregierung Pardubice eingebracht wurde, die H\u00fcrde der ersten Lesung im Abgeordnetenhaus des Parlaments. Der Entwurf sieht vor, dass es k\u00fcnftig nicht mehr m\u00f6glich sein soll, die Befangenheit von Amtspersonen wg. deren Dienstverh\u00e4ltnisses oder arbeitsrechtlichen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses zum Staat oder zur regionalen oder kommunalen Selbstverwaltung einzureden; dies w\u00fcrde de facto die Abschaffung der Einrede der sog. systembedingten Befangenheit der Verwaltung bedeuten.<\/p>\n<p>Die systembedingte bzw. systemimmanente Befangenheit der Verwaltung beschreibt eine Situation, in der von der Entscheidung \u00fcber eine bestimmte Sache alle Amtspersonen der betroffenen Verwaltungsbeh\u00f6rde einschlie\u00dflich der F\u00fchrungsspitze ausgeschlossen werden m\u00fcssten, und zwar wg. deren Dienstverh\u00e4ltnisses oder Angestelltenverh\u00e4ltnisses zum Tr\u00e4ger der \u00f6ffentlichen Verwaltung (im Regelfall Gemeinde oder Regierungsbezirk), der am Ausgang des betreffenden Verwaltungsverfahrens ein derart erhebliches Interesse hat, dass eine reale Beeinflussung der von den Verwaltungsbeamten bezogenen Stellung durch au\u00dfergesetzliche Aspekte droht. Das Paradebeispiel f\u00fcr systembedingte Befangenheit sind die Bau\u00e4mter, an denen Beamte als Angestellte der Gemeinde t\u00e4tig sind, welche im Rahmen der Kompetenz\u00fcbertragung nicht selten \u00fcber Bauvorhaben entscheiden, an deren Genehmigung die Kommune ein konkretes Interesse haben kann. Oft sind diese Gemeinden zugleich direkt am Verwaltungsverfahren beteiligt. Dies kann dazu f\u00fchren, dass wom\u00f6glich die unvoreingenommene Entscheidungsfindung der zust\u00e4ndigen Amtsperson am Bauamt beeintr\u00e4chtigt wird, weil sie von der Gemeinde als Arbeitsgeber abh\u00e4ngig ist.<\/p>\n<p>Der Gesetzesentwurf reagiert prim\u00e4r auf die Entscheidungspraxis des Obersten Verwaltungsgerichts, welches in der Vergangenheit zwar den automatischen Ausschluss von Amtspersonen von Entscheidungen in derartigen Sachen verneint hat, aber doch auf die Existenz der sog. systembedingten Befangenheit als solcher geschlossen hat. Damit gen\u00fcgt f\u00fcr Zweifel an der Unbefangenheit eines Beamten und seinen Ausschluss von der Entscheidung in solchen F\u00e4llen ein relativ geringer Verdachtsgrad, denn die Existenz des Risikos der systembedingten Befangenheit ist bereits f\u00fcr sich genommen ein Signal, welches zu erh\u00f6hter Umsichtigkeit und Argwohn aufruft, wenn es darum geht, die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Ausschluss einer Amtsperson vom Verfahren zu beurteilen. Dem Obersten Verwaltungsgericht zufolge k\u00f6nnen Verdachtsmomente zum Beispiel in \u00c4u\u00dferungen in Politik und Medien bestehen, die dem betreffenden Verwaltungsverfahren vorausgehen oder dieses begleiten und die darauf hindeuten, dass Personen von Einfluss als Arbeitgeber der Amtsperson ein Interesse am Verfahrensausgang haben k\u00f6nnten. Diese Rechtsprechung hat in der Praxis dazu gef\u00fchrt, dass von den Beteiligten an Verwaltungsverfahren gerade wg. der behaupteten systembedingten Befangenheit h\u00e4ufig die Voreingenommenheit von Entscheidungstr\u00e4gern eingewandt wird.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das \u00c4nderungsgesetz, die Gr\u00fcnde zu versch\u00e4rfen, aus denen heraus Amtspersonen f\u00fcr befangen erkl\u00e4rt werden k\u00f6nnen. Ein Dienst- oder Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis der Amtsperson zum Staat oder zu einer Gebietsk\u00f6rperschaft k\u00f6nnte dann nicht mehr ins Feld gef\u00fchrt werden. Dies soll letztlich die Zahl der eingebrachten Einwendungen drastisch reduzieren und damit zu effizienteren Entscheidungen der Verwaltungsbeh\u00f6rden f\u00fchren. Die gegenw\u00e4rtige Praxis zeigt n\u00e4mlich, dass manche Verwaltungsverfahren durch mi\u00dfbr\u00e4uchliche Einreden der systembedingten Befangenheit praktisch zum Stillstand gebracht worden sind; die Situation bedarf also dringend einer L\u00f6sung.<\/p>\n<p>Allerdings hegt die Fachwelt eine Reihe von Zweifeln daran, ob die vorgeschlagene L\u00f6sung der richtige Weg ist, die anstelle einer grundlegenden Behandlung der mit der systembedingten Befangenheit verbundenen Risiken einfach das Gesetz so neu fasst, dass die systembedingte Befangenheit \u00fcberhaupt nicht mehr eingewandt werden kann. So ist denn auch bereits eine Diskussion entbrannt, wie sich die Gerichte, allen voran das Verfassungsgericht, zu einer solchen L\u00f6sung stellen werden, d.h. insbesondere, ob sie diese Regelung wom\u00f6glich f\u00fcr verfassungswidrig befinden. Kritiker des Gesetzesentwurfs finden, die schl\u00fcssigere L\u00f6sung best\u00fcnde darin, dass die Zentralregierung anstelle der Regionen die Initiative ergreift und insbesondere im Falle der Bau\u00e4mter f\u00fcr eine Trennung der Aus\u00fcbung der Amtsgewalt sorgt, indem ein getrenntes System von Bau\u00e4mtern eingerichtet wird, welche weder personell noch anderweitig mit der Selbstverwaltung verbunden oder von dieser abh\u00e4ngig sind, so wie dies z.B. bei der Finanzverwaltung, der Zollverwaltung usw. bereits der Fall ist.<\/p>\n<p>Quelle: https:\/\/apps.odok.cz\/veklep-detail?pid=ALBSAV5L3HFDv<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein bereits seit langem diskutiertes Problem \u2013 die sog. &#8222;systembedingte Befangenheit der Verwaltung&#8220; \u2013 harrt einer L\u00f6sung: ein neu eingebrachter Gesetzesvorschlag sieht vor, diese Einrede ganz auszuschlie\u00dfen, um so den Entscheidungsfindungsprozess von Verwaltungsbeh\u00f6rden effizienter und rascher zu gestalten. 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