{"id":7038,"date":"2015-02-18T00:00:00","date_gmt":"2015-02-18T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/zinslose-darlehen\/"},"modified":"2015-02-18T00:00:00","modified_gmt":"2015-02-18T00:00:00","slug":"zinslose-darlehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/zinslose-darlehen\/","title":{"rendered":"Zinslose Darlehen"},"content":{"rendered":"\n<p>Czech Republic: Zinslose Darlehen wirken sich ab dem Jahr 2015 auf die Einkommensteuer des Darlehensnehmers aus, und zwar bei nat\u00fcrlichen wie bei juristischen Personen<\/p>\n<p>Ab 2015 tritt eine \u00c4nderung bei der Besteuerung zinsloser Darlehen ein. (In der tschechischen juristischen Fachsprache werden Darlehen neuerdings als &#8222;z\u00e1p\u016fj\u010dka&#8220; bezeichnet, vormals als &#8222;p\u016fj\u010dka&#8220; bekannt.) Das Thema ist hochkontrovers; dennoch versuchen wir im Weiteren, den aktuellen Trend bei der Auslegung der Neuregelung nachzuzeichnen. <\/p>\n<p>Bei nat\u00fcrlichen Personen ist der Verm\u00f6gensvorteil aus zinslosen Darlehen (also die hypothetische Zinsbelastung) von der Einkommensteuer u.a. dann befreit, wenn es sich um Einkommen seitens Familienmitgliedern handelt, oder um Einkommen von einer Person, mit der der Steuerzahler f\u00fcr mindestens ein Jahr vor der Gew\u00e4hrung des zinslosen Darlehens in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Au\u00dferdem ist der Verm\u00f6gensvorteil steuerbefreit, falls der gesamte Verm\u00f6gensvorteil vom selben Steuerzahler im jeweiligen Bemessungszeitraum nicht mehr als 100 000 CZK betr\u00e4gt. Mit &#8222;Verm\u00f6gensvorteil&#8220; ist hier der hypothetische Zins gemeint, der dem markt\u00fcblichen Zins entsprechen soll, also etwa dem Zins f\u00fcr Bankenkredite am Wohnort des Schuldners. Falls das o.g. Limit f\u00fcr die Steuerbefreiung des Verm\u00f6gensvorteils (der hypothetischen Zinsen) \u00fcberschritten wird, gilt der gesamte Wert des Verm\u00f6gensvorteils als steuerbares Einkommen. <\/p>\n<p>F\u00fcr juristische Personen gilt die Befreiung von Einkommen in Form solcher Verm\u00f6gensvorteile, falls der Vorteil (bzw. der hypothetische Zins) seitens ein und derselben Person nicht mehr als 100 000 CZK betr\u00e4gt. Dieser Schwellenwert wird f\u00fcr den Bemessungszeitraum errechnet, bzw. f\u00fcr den Zeitraum, f\u00fcr den eine Steuererkl\u00e4rung abzugeben ist. Falls das Limit f\u00fcr die Steuerbefreiung \u00fcberschritten wird, unterliegt der gesamte Wert des solcherart unentgeltlich gew\u00e4hrten Einkommens der Besteuerung. <\/p>\n<p>\u00dcber die o.g. Steuerbefreiung hinaus k\u00f6nnen juristische Personen eine Minderung der Bemessungsgrundlage in Anspruch nehmen (\u00a7 23 Abs. 3 Buchst. b) Ziffer 8 EStG-cz), falls das unentgeltliche Darlehenseinkommen zur Erzielung, Sicherstellung und Aufrechterhaltung steuerbarer, nicht steuerbefreiter Eink\u00fcnfte dient. Faktisch bedeutet dies: falls eine Gesellschaft ein zinsloses Darlehen f\u00fcr den Erwerb von Maschinen aufnimmt, mit denen es seine Produkte herstellt, so ist die Auswirkung dieses zinslosen Darlehens auf die Steuerbemessungsgrundlage gleich Null, denn der Erh\u00f6hung der Bemessungsgrundlage auf der einen Seite st\u00fcnde eine Minderung in gleicher H\u00f6he auf der anderen Seite gegen\u00fcber. <\/p>\n<p>Der eigentliche Knackpunkt bei der praktischen Anwendung des Gesetzes d\u00fcrfte wohl darin bestehen, zum Jahresende festzulegen, welcher Zinssatz f\u00fcr das fragliche Darlehen \u00fcblich gewesen w\u00e4re, und ob das gew\u00e4hrte Darlehen der Besteuerung unterliegt oder nicht. Gegebenenfalls ist au\u00dferdem der Nachweis zu f\u00fchren, dass ein Zusammenhang zwischen dem Darlehen und der Erzielung, Sicherstellung und Aufrechterhaltung von Eink\u00fcnften besteht. <\/p>\n<p>Quelle: Einkommensteuergesetz (Ges. Nr. 586\/1992 Slg.)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Czech Republic: Zinslose Darlehen wirken sich ab dem Jahr 2015 auf die Einkommensteuer des Darlehensnehmers aus, und zwar bei nat\u00fcrlichen wie bei juristischen Personen Ab 2015 tritt eine \u00c4nderung bei der Besteuerung zinsloser Darlehen ein. (In der tschechischen juristischen Fachsprache werden Darlehen neuerdings als &#8222;z\u00e1p\u016fj\u010dka&#8220; bezeichnet, vormals als &#8222;p\u016fj\u010dka&#8220; bekannt.) 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