{"id":7034,"date":"2021-08-04T00:00:00","date_gmt":"2021-08-04T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/umsetzung-der-eu-restrukturierungsrichtlinie-in-litauen\/"},"modified":"2021-08-04T00:00:00","modified_gmt":"2021-08-04T00:00:00","slug":"umsetzung-der-eu-restrukturierungsrichtlinie-in-litauen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/umsetzung-der-eu-restrukturierungsrichtlinie-in-litauen\/","title":{"rendered":"Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie in Litauen"},"content":{"rendered":"\n<p>Neue \u00c4nderungen des Gesetzes \u00fcber die Insolvenz von juristischen Personen der Republik Litauen st\u00e4rken die Restrukturierungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten.<\/p>\n<div>Am 15. Juli 2021 traten \u00c4nderungen des Gesetzes \u00fcber die Insolvenz juristischer Personen der Republik Litauen (LILE) in Kraft, mit denen die Bestimmungen der EU-Restrukturierungsrichtlinie (die Richtlinie) in litauisches Recht umgesetzt werden, wodurch die Restrukturierungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten gest\u00e4rkt werden.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Einf\u00fchrung eines Fr\u00fchwarnsystems&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Am 17. Juli 2021 f\u00fchrte die staatliche Steuerinspektion Litauens eine Bewertung der Zahlungsf\u00e4higkeit von Unternehmen (MwSt.-Zahlern) durch und stellte fest, dass 195 Unternehmen in Litauen derzeit von Insolvenz bedroht sind. Diese Bewertung erfolgte nach der Einf\u00fchrung einer der Neuerungen der Richtlinie &#8211; des Fr\u00fchwarnsystems (FWS), das von der staatlichen Steueraufsicht Litauens und der Exportentwicklungsagentur \u201eEnterprise Lithuania\u201c betrieben wird. Die staatliche Steueraufsichtsbeh\u00f6rde wird regelm\u00e4\u00dfig die finanzielle Situation von juristischen Personen pr\u00fcfen und diese nach Feststellung eines potenziellen Insolvenzrisikos \u00fcber das Tool \u201eMano VMI\u201c pers\u00f6nlich benachrichtigen. Die Benachrichtigung enth\u00e4lt zus\u00e4tzliche Informationen dar\u00fcber, wie die juristische Person mit finanziellen Schwierigkeiten das FWS nutzen kann und wie sie von \u201eEnterprise Lithuania\u201c zur Wiederherstellung ihrer Zahlungsf\u00e4higkeit beraten werden kann.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Neue Verpflichtungen f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der juristischen Personen&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Die Benachrichtigung der staatlichen Steuerinspektion an die juristischen Personen \u00fcber ein potenzielles Insolvenzrisiko sollte die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer auch an ihre Pflichten gem\u00e4\u00df dem LILE erinnern. Die \u00c4nderungen des LILE f\u00fchren das Konzept der \u201eInsolvenzwahrscheinlichkeit\u201c ein und definieren es als eine Situation, in der es realistisch wahrscheinlich ist, dass die juristische Person innerhalb der n\u00e4chsten drei Monate zahlungsunf\u00e4hig wird. Im Falle einer \u201eInsolvenzwahrscheinlichkeit\u201c m\u00fcssen die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer juristischen Person auch:&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>&#8211; die Stakeholder der juristischen Person informieren und eine L\u00f6sung f\u00fcr die finanziellen Schwierigkeiten der juristischen Person vorschlagen;<\/div>\n<div>&nbsp;<\/div>\n<div>&#8211; sich bem\u00fchen, die Interessen der Gl\u00e4ubiger zu sch\u00fctzen;&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>&#8211; vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten zu vermeiden, das die Lebensf\u00e4higkeit des Unternehmens gef\u00e4hrdet.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Diese \u00c4nderungen haben keinen Einfluss auf die Pflichten der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von juristischen Personen im Falle einer Insolvenz, die bereits vor Inkrafttreten der \u00c4nderungen in der LILE festgelegt waren.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Aussetzung von Gl\u00e4ubigerklagen&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Mit den \u00c4nderungen des LILE wird ein neues Konzept der \u201ewesentlichen vollstreckbaren Vertr\u00e4ge\u201c eingef\u00fchrt. Diese Vertr\u00e4ge werden als notwendig angesehen, um die Kontinuit\u00e4t der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der juristischen Personen zu gew\u00e4hrleisten, und ihre Beendigung w\u00fcrde die juristische Person daran hindern, ihre wirtschaftlichen und kommerziellen T\u00e4tigkeiten auszu\u00fcben (z. B. Wasserversorgung, Stromversorgung, Vermietung usw.). Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gerichtsbeschlusses&nbsp;<\/div>\n<div>Genehmigung des Restrukturierungsplans d\u00fcrfen die Gl\u00e4ubiger Vertr\u00e4ge, die als wesentliche vollstreckbare Vertr\u00e4ge gelten, nicht k\u00fcndigen oder \u00e4ndern, wenn dies f\u00fcr die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Schuldners nachteilig w\u00e4re. Den Gl\u00e4ubigern ist es auch untersagt, die Erf\u00fcllung anderer schuldrechtlicher Vertr\u00e4ge zu verweigern, sie zu k\u00fcndigen oder zu \u00e4ndern, weil ein Sanierungsverfahren eingeleitet wurde.&nbsp;<\/div>\n<div>Die Liste der wesentlichen Gesch\u00e4ftsbesorgungsvertr\u00e4ge muss vom Gericht im Er\u00f6ffnungsbeschluss des Restrukturierungsverfahrens genehmigt werden.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Klassen\u00fcbergreifender Cram Down&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Die \u00c4nderungen f\u00fchren eine weitere Neuerung ein: die M\u00f6glichkeit, einen Restrukturierungsplan zu genehmigen, wenn die vom Plan betroffenen Gl\u00e4ubigergruppen ihn ablehnen. F\u00fcr eine Ablehnung durch abweichende Gl\u00e4ubiger ist eine Mehrheit von mehr als 50 % aller Stimmen der Gl\u00e4ubiger in der genehmigenden Gruppe erforderlich, zus\u00e4tzlich zu den anderen im LILE festgelegten Anforderungen f\u00fcr eine klassen\u00fcbergreifende Ablehnung. Ein \u201ecram down\u201c f\u00fcr abweichende Aktion\u00e4re w\u00fcrde eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln aller Stimmen in jeder der Gl\u00e4ubigergruppen erfordern. Es w\u00e4re jedoch nach wie vor nicht m\u00f6glich, die Gl\u00e4ubiger zu zwingen, einen Debt-for-Equity-Swap im Wege eines Cram Down zu akzeptieren.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Arbeitsverh\u00e4ltnisse w\u00e4hrend der Restrukturierung&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Die \u00c4nderungen werden sich auch auf die Arbeitsbeziehungen w\u00e4hrend der Restrukturierung auswirken, die bisher nicht durch das LILE geregelt wurden. Um die Bestimmungen des LILE mit denen des Arbeitsgesetzbuches der Republik Litauen zu harmonisieren, sehen die \u00c4nderungen vor, dass die im Restrukturierungsplan vorgesehenen strukturellen \u00c4nderungen der Arbeitsorganisation gem\u00e4\u00df dem im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Verfahren durchgef\u00fchrt werden. Die \u00c4nderungen des LILE legen ein Verfahren zur Unterrichtung und Anh\u00f6rung der Arbeitnehmervertreter \u00fcber die Einleitung des Restrukturierungsverfahrens, die Ausarbeitung des Restrukturierungsplans und die Anh\u00f6rung dieser Vertreter w\u00e4hrend der Ausarbeitung und Umsetzung des Restrukturierungsplans fest. Der Restrukturierungsplan muss neben anderen vorgeschriebenen Informationen Folgendes enthalten&nbsp;<\/div>\n<div>&#8211; eine Beschreibung der Situation der Belegschaft, einschlie\u00dflich der Anzahl der Entlassungen, falls vorhanden;&nbsp;<\/div>\n<div>&#8211; die allgemeinen Auswirkungen der strukturellen Restrukturierung der Arbeitsorganisation: Informationen \u00fcber die Arbeitnehmer, einschlie\u00dflich der Zahl der Entlassungen, die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, z. B. Anwendung von Kurzarbeit usw;&nbsp;<\/div>\n<div>&#8211; Verfahren zur Unterrichtung und Anh\u00f6rung der Arbeitnehmervertreter gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes;&nbsp;<\/div>\n<div>&#8211; Informationen \u00fcber die vom Restrukturierungsplan betroffenen und die nicht vom Restrukturierungsplan betroffenen Gl\u00e4ubiger mit Angabe der Gr\u00fcnde, warum diese Gl\u00e4ubiger nicht vom Restrukturierungsplan betroffen sind.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Ausblick&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Seit Inkrafttreten des Gesetzes \u00fcber die Restrukturierung von Unternehmen am 1. Juli 2001 betr\u00e4gt die Gesamtzahl der er\u00f6ffneten Restrukturierungsverfahren im Verh\u00e4ltnis zur Zahl aller er\u00f6ffneten Insolvenzverfahren in Litauen weniger als 2 %. Zu dem wurden nur etwa 11 % aller Unternehmen, die in den letzten 20 Jahren einem Restrukturierungsverfahren unterzogen wurden, erfolgreich restrukturiert. Dies zeigt, dass die \u00dcberarbeitung des LILE notwendig war, um die Restrukturierungsverfahren f\u00fcr juristische Personen mit finanziellen Schwierigkeiten zug\u00e4nglicher und effektiver zu machen. Es wird erwartet, dass die \u00c4nderungen der LILE in der Praxis tats\u00e4chlich genutzt werden und die Schuldner dazu motivieren, den Restrukturierungsprozess fr\u00fcher einzuleiten, um die Unternehmen zu retten.<\/div>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neue \u00c4nderungen des Gesetzes \u00fcber die Insolvenz von juristischen Personen der Republik Litauen st\u00e4rken die Restrukturierungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten. Am 15. 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