{"id":7029,"date":"2014-11-10T00:00:00","date_gmt":"2014-11-10T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/immobilienerwerb-vom-nichteigentuemer\/"},"modified":"2014-11-10T00:00:00","modified_gmt":"2014-11-10T00:00:00","slug":"immobilienerwerb-vom-nichteigentuemer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/immobilienerwerb-vom-nichteigentuemer\/","title":{"rendered":"Immobilienerwerb vom Nichteigent\u00fcmer?"},"content":{"rendered":"\n<p>Czech Republic: Die materielle Publizit\u00e4t der Grundb\u00fccher ab dem 1. Januar 2015<\/p>\n<p>Das neue BGB hat den Grundsatz der materiellen Publizit\u00e4t von Grundbucheintragungen gest\u00e4rkt, indem es die faktische Richtigkeit der Grundbucheintragungen als gegeben annimmt; damit wird die Rechtsstellung von Immobilienerwerbern gest\u00e4rkt. Das Inkrafttreten dieser spezifischen Bestimmungen ist aber gegen\u00fcber dem Gesamtwerk des BGB um ein Jahr (auf den 1. Januar 2015) hinausgeschoben worden, um Immobilieneigent\u00fcmern den notwendigen Handlungsspielraum zu schaffen, innerhalb dessen sie die Eintragungen im Grundbuch in Einklang mit der Realit\u00e4t bringen k\u00f6nnen. Welche Konsequenzen hat diese St\u00e4rkung des Grundsatzes der materiellen Publizit\u00e4t? <\/p>\n<p>Das neue BGB st\u00e4rkt den Schutz des guten Glaubens an die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der Eintragung im Grundbuch. Es gilt die Annahme, dass das im Grundbuch eingetragene Recht im Einklang mit der tats\u00e4chlichen Rechtslage einverleibt wurde. Diese Annahme ist aber widerlegbar; der von einer derartigen Einverleibung Betroffene hat die M\u00f6glichkeit, die Beseitigung etwaiger Ungereimtheiten zu erwirken. <\/p>\n<p>Soweit die Eintragung im Grundbuch wom\u00f6glich vom tats\u00e4chlichen Sachstand abweicht, st\u00e4rkt die hier beschriebene Neuregelung die Rechtsstellung desjenigen, der ein dingliches Recht in gutem Glauben von einer Person (gegen Entgelt) erwirbt, die gem\u00e4\u00df dem eingetragenen Stand der Dinge Rechtstr\u00e4ger (und also zur \u00dcbertragung des dinglichen Rechts) berechtigt war. In einem solchen Fall soll der Erwerber auch dann zum Eigent\u00fcmer der Immobilie werden, wenn dem \u00dcbertragenden (obschon als Eigent\u00fcmer eingetragen) das Eigentumsrecht gar nicht zukam. Es werden aber nur entgeltliche Immobilien\u00fcbereignungen auf diese Weise vom neuen BGB gesch\u00fctzt. Die Regelung erstreckt sich nicht auf F\u00e4lle einer unentgeltlichen \u00dcbertragung von Immobilien. Fraglich ist au\u00dferdem, wie breit der gute Glaube auf Erwerberseite von den Gerichten ausgelegt werden wird. <\/p>\n<p>Das BGB gibt Betroffenen Verteidigungsmittel an die Hand, um gegen unberechtigte Einverleibungen vorzugehen. Die M\u00f6glichkeit, Eintragungen im Grundbuch anzufechten, ist aber begrenzt &#8211; und zwar insbesondere zeitlich. Um wirksam gegen\u00fcber jedermann die \u00e4lteren Rechte zu wahren, muss der Betroffene die L\u00f6schung der \u00dcbertragung innerhalb eines Monats ab dem Tag anstrengen, an dem er von der Einverleibung erfuhr. <\/p>\n<p>Die neue rechtliche Regelung stellt damit gr\u00f6\u00dfere Anforderungen an die Eigent\u00fcmer von Immobilien und andere Personen mit Rechten an Immobilien, insofern als diese gezwungen sind, regelm\u00e4\u00dfig den Stand der grundb\u00fccherlichen Eintragung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Eine derzeit noch offene Frage ist freilich, wie sich die Gerichte zur Auslegung der hier besprochenen Bestimmungen zur St\u00e4rkung der materiellen Publizit\u00e4t des Grundbuchs stellen werden, und ob die Neuregelung wirklich die Unverj\u00e4hrbarkeit des Eigentumsrechts bricht. <\/p>\n<p>Quelle: Neues BGB (Ges. Nr. 89\/2012 Slg.) <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Czech Republic: Die materielle Publizit\u00e4t der Grundb\u00fccher ab dem 1. Januar 2015 Das neue BGB hat den Grundsatz der materiellen Publizit\u00e4t von Grundbucheintragungen gest\u00e4rkt, indem es die faktische Richtigkeit der Grundbucheintragungen als gegeben annimmt; damit wird die Rechtsstellung von Immobilienerwerbern gest\u00e4rkt. 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