{"id":7018,"date":"2017-07-10T00:00:00","date_gmt":"2017-07-10T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/landwirtschaft-neue-regelungen-zum-landerwerb-fuer-auslaender\/"},"modified":"2017-07-10T00:00:00","modified_gmt":"2017-07-10T00:00:00","slug":"landwirtschaft-neue-regelungen-zum-landerwerb-fuer-auslaender","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/landwirtschaft-neue-regelungen-zum-landerwerb-fuer-auslaender\/","title":{"rendered":"Landwirtschaft: Neue Regelungen zum Landerwerb f\u00fcr Ausl\u00e4nder"},"content":{"rendered":"\n<p>Gesetzes\u00e4nderungen sehen neue Anforderungen f\u00fcr Ausl\u00e4nder vor, die den Landerwerb beeintr\u00e4chtigen und erschweren.<\/p>\n<p>Seit dem 1. Juli 2017 gelten neue Regelungen zum Erwerb von landwirtschaftlich genutztem Land. Einige alte Regelungen im Landprivatisierungsgesetz wurden gestrichen \u2013 etwa dass ein Unternehmen in bestimmtem Umfang Einnahmen aus Landwirtschaft erzielen muss und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer besondere Qualifikationen im Bereich der Landwirtschaft aufweisen m\u00fcssen. <\/p>\n<p>Im Gegenzug wurden neue Regelungen eingef\u00fchrt, die sowohl f\u00fcr nat\u00fcrliche als auch f\u00fcr juristische Personen gelten, die Land f\u00fcr landwirtschaftliche Nutzung erwerben m\u00f6chten. Diese Regelungen erschweren den Erwerb solchen Landes.<\/p>\n<p>Land f\u00fcr die landwirtschaftliche Nutzung kann nun \u2013 jenseits von Staatsb\u00fcrgern der Republik Lettland \u2013 lediglich von nat\u00fcrlichen Personen mit einem Ausweisdokument eines EU-Mitgliedstaats, eines Staates des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz erworben werden.<\/p>\n<p>Im Falle nat\u00fcrlicher Personen, die keine lettischen Staatsb\u00fcrger sind, ist der Kauf nur dann wirksam, wenn ein Nachweis \u00fcber Kenntnisse der lettischen Sprache auf dem Niveau von mindestens B2 (gemeinsamer europ\u00e4ischer Referenzrahmen f\u00fcr Sprachen) vorgelegt wird.<\/p>\n<p>Im Falle von juristischen Personen m\u00fcssen die eigentlich wirtschaftlich Berechtigten hinter der Gesellschaft angegeben werden. Des Weiteren m\u00fcssen die (Mehrheits-)Gesellschafter \/ Eigent\u00fcmer sowie alle vertretungsberechtigten Personen (wie Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer) ebenfalls einen Nachweis \u00fcber Lettischkenntnisse auf dem Niveau B2 f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ferner d\u00fcrfen nat\u00fcrliche oder juristische Personen nicht mehr als 2 000 ha landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen besitzen. Gegebenenfalls kann dieser Umfang von der jeweiligen Gemeinde eingeschr\u00e4nkt werden.<\/p>\n<p>Die Anforderungen werden im Rahmen eines Landerwerbs wie folgt umgesetzt: Beim Erwerb muss der K\u00e4ufer vorab einen Genehmigungsantrag bei der jeweiligen Gemeinde stellen. In diesem Antrag wird zum einen die Nutzung des Lands beschrieben. Zum anderen werden dem Antrag die notwendigen Unterlagen beigef\u00fcgt, um etwa die Sprachkenntnisse zu belegen. Ggf. kann der Erwerber auch von der Gemeinde eingeladen werden, vorstellig zu werden und die geplante Nutzung zu pr\u00e4sentieren. Die Zustimmung zum Erwerb der landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen erteilt die Gemeinde dann schriftlich. Erst mit der Zustimmung der Gemeinde wird der Kaufvertrag wirksam.<\/p>\n<p>Quelle:&nbsp;\u00c4nderungsgesetz zum Landprivatisierungsgesetz vom 31. Mai 2017, Nr. OP 2017\/106.5<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesetzes\u00e4nderungen sehen neue Anforderungen f\u00fcr Ausl\u00e4nder vor, die den Landerwerb beeintr\u00e4chtigen und erschweren. Seit dem 1. Juli 2017 gelten neue Regelungen zum Erwerb von landwirtschaftlich genutztem Land. 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