{"id":7000,"date":"2015-01-05T00:00:00","date_gmt":"2015-01-05T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/mindestlohn-fuer-lkw-fahrer\/"},"modified":"2015-01-05T00:00:00","modified_gmt":"2015-01-05T00:00:00","slug":"mindestlohn-fuer-lkw-fahrer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/mindestlohn-fuer-lkw-fahrer\/","title":{"rendered":"Mindestlohn f\u00fcr Lkw-Fahrer"},"content":{"rendered":"\n<p>Deutschland: Der Mindestlohn gilt f\u00fcr alle Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten \u2013 auch f\u00fcr Lkw-Fahrer, die durch Deutschland fahren.<\/p>\n<p>Seit dem 01. Januar 2015 gilt ein allgemeiner Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde\u00a0f\u00fcr alle Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz in Deutschland haben \u2013 unabh\u00e4ngig von ihrem Herkunftsland oder von dem Land, in welchem sie angestellt sind. Dies betrifft auch alle Lkw-Fahrer*, die durch Deutschland fahren. Das Mindestlohngesetz legt (auch ausl\u00e4ndischen) Arbeitgebern, deren Arbeitnehmer \u2013 zumindest zeitweise \u2013 in Deutschland arbeiten, einige Pflichten auf. Diese Pflichten werden nachfolgend dargestellt.<\/p>\n<p>Anmeldepflicht<\/p>\n<p>Ausl\u00e4ndische Arbeitgeber m\u00fcssen ihre Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten sollen, bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde (Bundesfinanzdirektion West in K\u00f6ln) anmelden, bevor die Arbeitnehmer ihre Arbeit aufnehmen. Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung des Formulars \u201eEinsatzplanung\u201c. Das ausgef\u00fcllte Formular kann per Fax an die Beh\u00f6rde gesandt werden. Die Lkw-Fahrer m\u00fcssen dieses nicht mit sich f\u00fchren.<\/p>\n<p>Aufzeichnungspflicht<\/p>\n<p>Ferner sind die Arbeitgeber verpflichtet, die t\u00e4gliche Arbeitszeit ihrer Fahrer aufzuzeichnen. Es m\u00fcssen Beginn, Ende und Dauer der t\u00e4glichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung hat sp\u00e4testens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages zu erfolgen. Diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre beginnend ab dem f\u00fcr die Aufzeichnung ma\u00dfgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren (d.h. Arbeitstag + 8 Tage + 2 Jahre). Die Arbeitszeitaufzeichnungen sind nicht an eine bestimmte Form gebunden und k\u00f6nnen auch elektronisch gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Lkw-Fahrer gibt es eine vereinfachte Aufzeichnung: Unter Umst\u00e4nden m\u00fcssen die Fahrer nur die Dauer der t\u00e4glichen Arbeitszeit aufzeichnen (und nicht Beginn und Ende). Dies kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Arbeitnehmer \u00fcber seine Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeit (Pausen) frei verf\u00fcgen kann.<\/p>\n<p>Bereithaltung von Unterlagen<\/p>\n<p>Arbeitgeber m\u00fcssen die Unterlagen, die f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften durch den Zoll (der f\u00fcr die Pr\u00fcfung zust\u00e4ndig ist) erforderlich sind, bereithalten. Dies sind:<\/p>\n<u>\n<li>eine Kopie des Arbeitsvertrages (oder die wesentlichen Informationen gem\u00e4\u00df Richtlinie 91\/533\/EWG),<\/li>\n<li>Arbeitszeitnachweise (s.o.)<\/li>\n<li>Lohnabrechnungen und<\/li>\n<li>Nachweise \u00fcber erfolgte Lohnzahlungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Alle vorgenannten Dokumente m\u00fcssen in Deutschland und in deutscher Sprache bereitgehalten werden. Der Arbeitgeber kann \u00fcber den Ort in Deutschland selbst entscheiden.<\/p>\n<p>* Derzeit ist ungewiss, ob das Mindestlohngesetz tats\u00e4chlich s\u00e4mtliche Arbeitnehmer erfasst, die in Deutschland arbeiten. Insbesondere ist strittig, ob auch Lkw-Fahrer, die Deutschland nur im Transit durchqueren, davon erfasst sind. Einzelheiten werden voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2015 gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deutschland: Der Mindestlohn gilt f\u00fcr alle Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten \u2013 auch f\u00fcr Lkw-Fahrer, die durch Deutschland fahren. Seit dem 01. Januar 2015 gilt ein allgemeiner Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde\u00a0f\u00fcr alle Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz in Deutschland haben \u2013 unabh\u00e4ngig von ihrem Herkunftsland oder von dem Land, in welchem sie angestellt sind. 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