{"id":6992,"date":"2015-09-29T00:00:00","date_gmt":"2015-09-29T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/steuerliche-behandlung-des-liquidationserloeses-in-form-von-sachwertausschuettungen\/"},"modified":"2015-09-29T00:00:00","modified_gmt":"2015-09-29T00:00:00","slug":"steuerliche-behandlung-des-liquidationserloeses-in-form-von-sachwertausschuettungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/steuerliche-behandlung-des-liquidationserloeses-in-form-von-sachwertausschuettungen\/","title":{"rendered":"Steuerliche Behandlung des Liquidationserl\u00f6ses in Form von Sachwertaussch\u00fcttungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Czech Republic: Unterliegt ein in der Form von Immobilienbesitz ausgesch\u00fctteter Liquidationserl\u00f6s der Grunderwerbsteuer?<\/p>\n<p>Aus rechtlicher Sicht bereitet es den mit der Abwicklung einer Gesellschaft betrauten Verwaltern keine gr\u00f6\u00dferen Probleme, \u00fcber die Aussch\u00fcttung eines Liquidationserl\u00f6ses in Form von Sachwerten zu entscheiden. Aus steuerlicher Sicht gestalten sich die Dinge aber nicht so einfach. Erhebliche Auslegungsprobleme treten insbesondere dort auf, wo der Liquidationserl\u00f6s (bzw. der Liquidations\u00fcberschuss) Immobilien umfasst, und zwar im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer. Wo der Liquidationserl\u00f6s die Form einer Immobilie als Sachwert annimmt, ist sich die Fachwelt n\u00e4mlich uneinig dar\u00fcber, ob deren Erwerb durch den Gesellschafter der Grunderwerbsteuer unterliegt oder nicht. Nach gesetzlicher Definition ist der Gegenstand der Grunderwerbsteuer n\u00e4mlich der entgeltliche Erwerb des Eigentumsrechts an einer Immobilie; strittig ist, ob der Erwerb des Anteils am Liquidationsguthaben in diesem Sinne entgeltlicher Erwerb ist oder nicht. Im Unterschied zur Einbringung einer Immobilie ins Gesellschaftsverm\u00f6gen als Sacheinlage, f\u00fcr die der einlegende Gesellschafter im Gegenzug einen Anteil an der Gesellschaft erwirbt, erh\u00e4lt die Gesellschaft im Falle der Aussch\u00fcttung des Liquidationserl\u00f6ses keine Gegenleistung vom Gesellschafter. Gesellschafter haben Anspruch auf die Aussch\u00fcttung des Liquidationsguthabens, als Teil ihrer Anspr\u00fcche aus dem Rechtsgrund der Anteilseignerschaft an der Gesellschaft. <\/p>\n<p>K\u00fcrzlich hat sich ein Koordinationsausschuss der Tschechischen Steuerberaterkammer mit diesem Problemkreis befasst. Die Kammer setzt diese Koordinationsaussch\u00fcsse ein, um in strittigen oder unklaren Fragen zu einem gemeinsamen, vom tschechischen Finanzministerium mitgetragenen Standpunkt zu gelangen. Leider konnte in dieser Frage keine Einigung erzielt werden: im Unterschied zu den Vertretern der Steuerberatergemeinde beharrt das Finanzministerium auf seiner Auffassung, der Erwerb einer Immobilie im Rahmen der Aussch\u00fcttung eines Liquidationsguthabens an die Gesellschafter komme einem entgeltlichen Immobilienerwerb gleich und unterliege als solcher der Grunderwerbsteuer, wobei der Steuerzahler in diesem Fall der Immobilienerwerber (also der Gesellschafter) sein soll. Aus diesem Grund erfordert die Aussch\u00fcttung des Liquidationserl\u00f6ses stets eine eingehende Pr\u00fcfung der steuerlichen Konsequenzen, insbesondere dann, wenn es um Immobilienbesitz geht. <\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.kdpcr.cz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.kdpcr.cz\/<\/a> <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Czech Republic: Unterliegt ein in der Form von Immobilienbesitz ausgesch\u00fctteter Liquidationserl\u00f6s der Grunderwerbsteuer? 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