{"id":6990,"date":"2021-08-31T00:00:00","date_gmt":"2021-08-31T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/liberalisierung-im-deutschen-stag-in-kraft-getreten\/"},"modified":"2021-08-31T00:00:00","modified_gmt":"2021-08-31T00:00:00","slug":"liberalisierung-im-deutschen-stag-in-kraft-getreten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/liberalisierung-im-deutschen-stag-in-kraft-getreten\/","title":{"rendered":"Liberalisierung im deutschen StAG in Kraft getreten"},"content":{"rendered":"\n<p>Besser sp\u00e4t als nie. Die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft als Wiedergutmachung \u2013 gro\u00dfz\u00fcgige Liberalisierung im deutschen StAG in Kraft getreten.<\/p>\n<p>Eine weitreichende Liberalisierung des deutschen Staatsb\u00fcrgerschaftsrechts ist, ohne gro\u00dfe \u00f6ffentliche Diskussion, am 20. August 2021 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz hat der Bundesgesetzgeber nach mehr als 70 Jahren endlich den Auftrag aus Art. 116 Abs. 2 GG eingel\u00f6st (\u201eC\u00b4est mieux tard que jamais\u201c), und er hat so den in Art. 116 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verb\u00fcrgten Anspruch endlich ins Staatsb\u00fcrgerschaftsgesetz \u00fcbernommen. Die Folge ist, dass f\u00fcr j\u00fcdische, aber auch politische Emigranten aus dem Deutschen Reich in den Jahren 1933 bis 1945 und deren Nachkommen der Weg zum deutschen Pass einfacher, aber nicht einfach geworden ist, und dass nun auch viele in den Genuss dieser Regeln kommen, deren Vorfahren nie deutsche Staatsb\u00fcrger waren.<\/p>\n<p>Der Bundestag und der Bundesrat haben am 24. und 25. Juni 2021 in einem sehr schnellen Verfahren an den beiden letzten Tagen vor der Sommerpause die \u00c4nderungen im StAG so umgesetzt, wie sie vorgeschlagen waren (dazu unser Artikel: \u201eNeue M\u00f6glichkeiten f\u00fcr j\u00fcdische Emigranten aus Deutschland und \u00d6sterreich sowie neue Hindernisse f\u00fcr Emigranten aus der ehemaligen Tschechoslowakei\u201c, cf. <a href=\"\/de\/?option=com_content&amp;view=article&amp;id=3191&amp;catid=219\">https:\/\/www.bnt.eu\/de\/?option=com_content&amp;view=article&amp;id=3191&amp;catid=219<\/a>). Es waren am Ende allerdings noch Versch\u00e4rfungen in das Gesetz hereingekommen, die sich aber weniger gegen j\u00fcdische Emigranten und deren Nachkommen richten, sondern gegen Antragsteller, die antisemitische und andere verfassungsfeindliche Tendenzen haben. Bei entsprechenden Verurteilungen ist eine Einb\u00fcrgerung ausgeschlossen. Ob das Sinn macht, ist fraglich, denn Antisemitismus und Rassismus sind seit langem ein Problem bei einer festen, aber kleinen Minderheit von ohnehin deutschen Staatsb\u00fcrgern, und viele Rassisten und Antisemiten in Deutschland k\u00e4mpfen weniger mit dem Staatsb\u00fcrgerschaftsrecht, als mit dem Ausl\u00e4nder-, Asyl- und Fl\u00fcchtlingsrecht. J\u00fcdische Emigranten und deren Nachkommen sind in der Regel keine Antisemiten.<\/p>\n<p>Bei den jetzt in Kraft getretenen \u00c4nderungen blieb es bei dem Entwurf (eine Erg\u00e4nzung von \u00a7 14 StAG soll die Antr\u00e4ge auf deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft von Antragstellern aus dem Ausland erleichtern; das war bisher nur den Gattinnen von Botschaftern vorbehalten, wurde aber auch solchen Antragstellern erm\u00f6glicht, die durch das strenge Raster von Art. 116 Abs. 2 GG gefallen waren): neue Einb\u00fcrgerungsm\u00f6glichkeiten gibt es als Wiedergutmachung im ge\u00e4nderten \u00a7 5 StAG \u2013 mit einem Erkl\u00e4rungsrecht bis zum Jahre 2031 -, und im neuen \u00a7 15 StAG, durch den neue Fallgruppen zeitlich unbeschr\u00e4nkt einen Anspruch auf die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft haben \u2013 (f\u00fcr die Einzelheiten unser oben genannter Artikel). An dieser Stelle ist aber noch eines klarzustellen: der Begriff j\u00fcdisch oder rassisch, auch in den Fragebogen des Bundesverwaltungsamts (BVA) in K\u00f6ln, muss in dem Sinne der N\u00fcrnberger Gesetze von 1935 ausgelegt werden, das liegt in der Logik des Art 116 Abs. 2 GG. Dies bedeutet, dass auch solche Emigranten in den Genuss von Art. 116 Abs. 2 GG kommen, die sich selbst nach 1933 gar nicht mehr als Juden ansahen, z.B. wegen einer christlichen Taufe lange vor dem Jahre 1933, sondern die von den Nazi-Beh\u00f6rden in der Auslegung der N\u00fcrnberger Gesetze als Juden angesehen wurden, d.h. bei mindestens drei j\u00fcdischen Gro\u00dfeltern oder bei sog. \u201eMischlingen\u201c dann, wenn noch andere Merkmale (z.B. Synagogenbesuch) dazukamen.<\/p>\n<p>Die qualitative \u00c4nderung des StAG \u2013 \u00fcber Art. 116 Abs. 2 GG hinaus &#8211; liegt ab Juli 2021 darin, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert worden ist auf solche Emigranten aus Deutschland, die selbst nie und deren Vorfahren selbst auch nie Staatsb\u00fcrger des Deutschen Reichs, also Staatsb\u00fcrger im Sinne von Art. 16 und Art. 116 Abs. 2 GG, waren. Die jetzt erfolgte Erweiterung ist erstaunlich: denn mit diesen \u00c4nderungen sind jetzt quasi alle Juden und andere rassisch Verfolgte (z.B. Roma und Sinti) und politisch Verfolgte und deren Nachkommen anspruchsberechtigt, die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft zu erlangen, obwohl sie selbst nie deutsche Staatsb\u00fcrger waren. Dies betrifft insbesondere die Juden in den besetzten Gebieten, deren Nachbarn als Deutsche kollektiv eingeb\u00fcrgert worden sind, die aber selbst aus rassischen Gr\u00fcnden nicht als Deutsche eingeb\u00fcrgert wurden \u2013 weil sie \u201eartfremden Blutes\u201c waren (z.B. im sog. Sudetenland, also den Gebieten der Tschechoslowakei, die in M\u00fcnchen Ende September 1938 an das Deutsche Reich abgetreten worden waren, aber auch in den restlichen Gebieten der Tschechoslowakei, insbesondere dem Protektorat B\u00f6hmen und M\u00e4hren). Das gleiche gilt auch f\u00fcr alle Juden in \u00d6sterreich, die \u00f6sterreichische oder nicht \u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrger waren: diese wurden nicht als Deutsche nach M\u00e4rz 1938 eingeb\u00fcrgert, sondern wurden staatenlos, oder blieben z.B. polnische, rum\u00e4nische, ungarische Staatsb\u00fcrger, waren aber den gleichen Verfolgungen ausgesetzt wie ihre j\u00fcdischen Nachbarn und mussten deswegen emigrieren. Das gleiche gilt jetzt f\u00fcr Juden aus Memel und Danzig (die waren keine deutschen Staatsb\u00fcrger im M\u00e4rz oder September 1939).<\/p>\n<p>Von \u00a7\u00a7 5, 15 StAG werden ab jetzt auch alle polnischen, rum\u00e4nischen (z.B. aus der Bukowina), ungarischen und anderen Juden und deren Nachkommen profitieren, die nach 1933 in Deutschland wohnten und die wegen der Verfolgungen emigrieren mussten (das geschah meist bis Ende August 1939), die aber nie deutsche Staatsb\u00fcrger waren. Im Deutschen Reich betrug z.B. die Anzahl von Juden mit polnischer Staatsb\u00fcrgerschaft bis zu 70000, in Berlin ca. 20000, der im nachhinein prominenteste von ihnen war Marcel Reich-Ranicki, der Ende Oktober 1938 festgenommen und Anfang November 1938 nach Polen deportiert wurde. Theoretisch k\u00f6nnen auch alle ausl\u00e4ndischen Kommunisten, die nach dem 30. Januar 1933 aus dem Deutschen Reich fliehen mussten, sowie alle deren Nachkommen, nun den Antrag auf die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft stellen. Das kann Staatsb\u00fcrger aus aller Herren L\u00e4nder betreffen.<\/p>\n<p>Zudem wurde im StAG klargestellt, dass diese Regelung unbegrenzt gilt: w\u00e4hrend bei deutschen Staatsb\u00fcrgern der doppelte Generationenschnitt in \u00a7 4 Abs. 4 Satz 1 StAG gilt, d.h. Kinder von deutschen Staatsb\u00fcrgern, die im Ausland geboren wurden und deren Eltern selbst nach dem 1.1.2000 im Ausland geboren waren, werden nicht automatisch deutsche Staatsb\u00fcrger, es sei denn, sie zeigen ihre Geburt innerhalb eines Jahres bei den deutschen Beh\u00f6rden, auch der Botschaft, an, so gilt f\u00fcr Emigranten im Sinne von \u00a7\u00a7 5, 15 StAG und Art. 116 Abs. 2 GG diese zeitliche Grenze nicht. Zudem ist noch der Sprachtest f\u00fcr die Antragsteller nach \u00a7\u00a7 5,15 StAG weggefallen, bisher war dieser obligatorisch f\u00fcr die Antragsteller beim bisherigen \u00a7 14 StAG (nicht Art. 116 Abs. 2 GG), allerdings wurde die deutsche Sprache eher symbolisch in den Botschaften und Generalkonsulaten getestet.<\/p>\n<p>Im Ergebnis gilt: weltweit gibt es ab jetzt eine unbekannte Anzahl von Personen, die Anspruch auf (Wieder-)Erteilung der deutschen Staatsb\u00fcrgerschaft haben. Es \u201ereicht\u201c ein Antrag nach \u00a7\u00a7 5, 15 StAG und Art. 116 Abs. 2 GG, aber es m\u00fcssen Nachweise zur Geburt, Heirat und Abstammung praktisch bis ins Jahre 1900 oder fr\u00fcher vorgelegt werden (Geburts-, Heirats-, Wohnsitzurkunden, alte P\u00e4sse m\u00fcssen auf Dachb\u00f6den und in Kisten der Vorv\u00e4ter gesucht werden, ggf. m\u00fcssen diese Unterlagen als Duplikate wieder beantragt werden, was in der Regel sogar einfacher ist). Die Nachfahren m\u00fcssen dann alle sp\u00e4teren Urkunden (aus den USA, UK, Australien, Israel, S\u00fcdamerika etc.) mit Apostille ausstellen und ins Deutsche \u00fcbersetzen lassen, wobei mittlerweile auch englischsprachige Urkunden akzeptiert und Urkunden aus der EU im Format der EU-Verordnung 1191\/2016 ausgestellt werden k\u00f6nnen und dann weder einer Apostille, noch einer \u00dcbersetzung ins Deutsche bed\u00fcrfen. Zus\u00e4tzlich sind aktuelle F\u00fchrungszeugnisse notwendig (schon wegen der antisemitischen Straftaten \u2013 bei Nachfahren von j\u00fcdischen Emigranten eine ziemlich absurde Bedingung). Auch widerspricht diese Bedingung des sauberen Strafregisters dem Gedanken der Wiedergutmachung.<\/p>\n<p>Ein weiterer Wermutstropfen ist die lange Bearbeitungszeit beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in K\u00f6ln (bis zu drei Jahre &#8211; wobei das in den letzten Jahren besser geworden ist), das in dieser Abteilung eine Art historisches Seminar zur Geschichte der Emigration aus dem Deutschen Reich nach 1933 geworden ist. Sehr schnell werden Antr\u00e4ge beschieden, wenn auch ein Antragsteller der vom BVA euphemistisch bezeichneten sog. \u201eErlebnisgeneration\u201c (d.h. eine vor 1945 geborene Person) einen Antrag mitstellt; dann profitiert davon in der Regel die ganze Familie.<\/p>\n<p>Im internationalen Vergleich sind die deutschen Regeln der Wiedergutmachung durch die Erteilung der Staatsb\u00fcrgerschaft einzigartig und auch die liberalsten: \u00d6sterreich ist seit September 2020 sehr gro\u00dfz\u00fcgig gegen\u00fcber j\u00fcdischen Emigranten, Spanien und Portugal erteilen ihre Staatsb\u00fcrgerschaft den Nachfahren solcher j\u00fcdischer Emigranten, die beide L\u00e4nder zwischen 1492 (Edikt von Alhambra) und 1580 verlassen mussten, meist Richtung Osmanisches Reich. Andere L\u00e4nder sind sehr b\u00fcrokratisch (Polen, Ungarn, Rum\u00e4nien) und differenzieren nicht nach dem Grund der Emigration, und andere sind total ablehnend, z.B. die Tschechische Republik, die immer noch denkt, dass es angemessen sei, Holocaustopfer und deren Nachkommen im 21. Jahrhundert danach zu differenzieren, ob diese oder deren Vorfahren in Volksz\u00e4hlungen 1930 oder 1939 angegeben hatten, Deutsch als Muttersprache zu sprechen. Insofern hat die Tschechische Republik die rote Laterne von Deutschland in Sachen historischer Ignoranz gegen\u00fcber der Geschichte \u00fcbernommen (cf. die Zusammenfassung im gleichen Artikel: \u201e\u2026 neue Hindernisse f\u00fcr Emigranten aus der ehemaligen Tschechoslowakei\u201c). Das kann auf Dauer in einem EU-Land so nicht bleiben, der Widerstand in der Tschechischen Republik ist aber systemisch und wird gespeist aus einem tiefen historischen Minderwertigkeitskomplex und irrationalen \u00c4ngsten gegen\u00fcber den deutsch- und ungarischsprachigen Nachbarl\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Quelle:Art. 4 des Vierten Gesetzes zur \u00c4nderung des Staatsangeh\u00f6rigengesetzes vom 12. August 2021 \u2013 BGBl. I S. 3538 Gesetzlicher Anspruch auf Einb\u00fcrgerung f\u00fcr NS-Verfolgte und ihre Nachkommen von Bundestag und Bundesrat beschlossen &#8211; PRESSEMITTEILUNG 25.06.2021 <a href=\"https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/pressemitteilungen\/DE\/2021\/06\/staatsangehoerigkeit.html \" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/pressemitteilungen\/DE\/2021\/06\/staatsangehoerigkeit.html <\/a>Pressemitteilung im Namen der Article 116 Exclusions Gruppe anl\u00e4sslich der Abstimmung im Bundestag am 25. Juni 2021. <a href=\"https:\/\/www.article116exclusionsgroup.org\/presse0621\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.article116exclusionsgroup.org\/presse0621<\/a> Press release on behalf of the Article116&nbsp;<span>Exclusions Group upon the vote in the Bundestag on 25 June 2021. <\/span><\/p>\n<p><span>English: <a href=\"https:\/\/www.article116exclusionsgroup.org\/pr0621 \" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.article116exclusionsgroup.org\/pr0621 <\/a>Zum gleichen Thema: <a href=\"https:\/\/arolsen-archives.org\/news\/staatsbuergerschaft-fuer-nachfahren-von-ns-verfolgten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/arolsen-archives.org\/news\/staatsbuergerschaft-fuer-nachfahren-von-ns-verfolgten\/<\/a>&nbsp;<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Besser sp\u00e4t als nie. Die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft als Wiedergutmachung \u2013 gro\u00dfz\u00fcgige Liberalisierung im deutschen StAG in Kraft getreten. 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