{"id":6976,"date":"2021-05-25T00:00:00","date_gmt":"2021-05-25T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/wahlrecht-fuer-deutsche-und-tschechen-im-ausland-im-herbst-2021\/"},"modified":"2021-05-25T00:00:00","modified_gmt":"2021-05-25T00:00:00","slug":"wahlrecht-fuer-deutsche-und-tschechen-im-ausland-im-herbst-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wahlrecht-fuer-deutsche-und-tschechen-im-ausland-im-herbst-2021\/","title":{"rendered":"Wahlrecht f\u00fcr Deutsche und Tschechen im Ausland im Herbst 2021"},"content":{"rendered":"\n<p>Bei den Bundestagswahlen am 26. September 2021 und bei den knapp zwei Wochen sp\u00e4ter stattfindenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus der Tschechischen Republik am 5.\/6. Oktober 2021 sind auch Staatsb\u00fcrger wahlberechtigt, die nicht in Deutschland oder der Tschechischen Republik wohnen.<\/p>\n<p>Bei den Bundestagswahlen am 26. September 2021 und bei den knapp zwei Wochen sp\u00e4ter stattfindenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus der Tschechischen Republik am 5.\/6. Oktober 2021 sind auch Staatsb\u00fcrger wahlberechtigt, die nicht in Deutschland oder der Tschechischen Republik wohnen. Beschr\u00e4nkungen des Wahlrechts f\u00fcr Auslandstschechen gibt es keine, f\u00fcr Auslandsdeutsche gibt es sie erst nach 25 Jahren Aufenthalt im Ausland. Im Prinzip hat sogar der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte diese Beschr\u00e4nkungen zugelassen (Urteil vom 7. Mai 2013, Shindler v. THE UNITED KINGDOM, AZ 19840\/09). Aber sogar f\u00fcr Auslandsengl\u00e4nder sollen diese Beschr\u00e4nkungen \u2013 die gelten ab 15 Jahren Auslandsaufenthalt \u2013 bald aufgehoben worden, ein sp\u00e4ter Erfolg des bald 100 Jahre alten Briten, Harry Shindler, der seit fast 40 Jahren in Italien lebt und in dieser Frage erfolglos in Stra\u00dfburg geklagt hatte.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Aus\u00fcbung des Wahlrechts von Auslandsdeutschen und -tschechen sind aber einige Punkte zu beachten, insbesondere sind wichtige Fristen einzuhalten.<\/p>\n<h2>Bundestagswahl in Deutschland am 26. September 2021<\/h2>\n<p>Die meisten der bis zu vier (4) Millionen Auslandsdeutsche \u2013 deren genaue Anzahl ist nicht erfasst \u2013 k\u00f6nnen bei der Bundestagswahl w\u00e4hlen. Vor vier (4) Jahren haben von ihnen nur ca. 115000, d.h. ca. 3 %, ihr Wahlrecht ausge\u00fcbt. Diejenigen Auslandsdeutschen, die nie in Deutschland gelebt haben, sind nicht wahlberechtigt, und auch nicht die, die innerhalb der letzten 25 Jahre weniger als drei Monate im Alter \u00fcber 14 Jahren in Deutschland gelebt haben, es sei denn, sie k\u00f6nnen nachweisen, dass sie \u201eaus anderen Gr\u00fcnden pers\u00f6nlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verh\u00e4ltnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind (\u00a7 12<span>Abs. 2 BWahlG). Dies m\u00fcssen sie schriftlich bei dem Wahlamt am letzten Wohnsitz darlegen. <\/span><\/p>\n<p><span>Somit droht auch bei der Bundestagswahl in diesem Jahr einigen Auslandsdeutschen, die seit mehr als 25 Jahren im Ausland wohnen, der Verlust des Wahlrechts. Daran hat sich seit 2013 nichts ge\u00e4ndert &#8211; siehe unseren Artikel zu den letzten <span><a href=\"news\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundestagswahlen im September 2017<\/a><\/span>. <\/span><\/p>\n<p><span>F\u00fcr alle Auslandsdeutschen gilt, dass sie bis 21 Tage vor dem Wahltermin, d.h. sp\u00e4testens bis zum 5. September 2021, ihre Eintragung in das Wahlregister schriftlich neu beantragen m\u00fcssen. Es reicht also nicht aus, dass die Eintragung schon 2017 erfolgt ist. Dieser Antrag muss am Ort des letzten Wohnsitzes, und zwar mittels eines Formulars, das auf der Webseite des Bundeswahlleiters heruntergeladen werden kann (hier: <span><a href=\"https:\/\/www.bundeswahlleiter.de\/bundestagswahlen\/2021\/informationen-waehler\/deutsche-im-ausland.html#8831cd06-eb89-43aa-8c4b-16bd20505124\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Deutsche im Ausland &#8211; Der Bundeswahlleiter<\/a><\/span>), gestellt werden, und dieses muss ausgef\u00fcllt und unterschrieben an die Wahlbeh\u00f6rde des letzten Wohnsitzes gesandt werden &#8211; im Original, eine \u00dcbersendung als Scan, Email etc. ist nicht m\u00f6glich. Von dieser Beh\u00f6rde werden dann dem W\u00e4hler die Wahlunterlagen \u00fcbersandt. Die Wahl selbst erfolgt nur als Briefwahl, nicht bei der Botschaft. Und der Auslanddeutsche w\u00e4hlt in seinem Wahlkreis, es gibt f\u00fcr Auslandsdeutsche keinen speziellen Wahlkreis. <\/span><\/p>\n<h2><span>Wahlen zum Abgeordnetenhaus der Tschechischen Republik am 5.\/6. Oktober 2021 <\/span><\/h2>\n<p><span>Tschechische Staatsb\u00fcrger, die st\u00e4ndig im Ausland wohnen \u2013 deren Anzahl ist nicht bekannt, es d\u00fcrfte sich aber um einige hunderttausend Personen handeln -, k\u00f6nnen an den Parlamentswahlen ebenfalls teilnehmen, und zwar unbeschr\u00e4nkt (\u00a7 1 Abs. 7 Tschechisches Wahlgesetz). Daf\u00fcr gibt es zwei M\u00f6glichkeiten: <\/span><\/p>\n<p><span>Entweder tragen sich Auslandstschechen bei der f\u00fcr sie zust\u00e4ndigen tschechischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat der Tschechischen Republik) in die Wahlliste ein. Dies muss sp\u00e4testens bis zum 29. August 2021, d.h. 40 Tage vor der Wahl, geschehen. In diesem Fall kann der W\u00e4hler bei der Botschaft w\u00e4hlen oder dort vorher einen Wahlschein beantragen, mit dem er dann auch bei anderen Auslandsvertretungen oder bei einem Wahllokal in der Tschechischen Republik w\u00e4hlen kann. In jedem Fall wird er aber in der Tschechischen Republik am Ort, wo er seinen st\u00e4ndigen Wohnsitz hat, aus dem W\u00e4hlerregister gestrichen \u2013 um die Neueintragung muss er wieder einen Antrag stellen. Bei der Wahl 2021 w\u00e4hlt er die Kandidaten des Aussiger Bezirks, des \u00dasteck\u00fd Kraj \u2013 denn dies ist der durch Los bestimmte Wahlbezirk, dem die Auslandstschechen untergeordnet sind. Es gibt insofern keinen Wahlkreis f\u00fcr Auslandstschechen, wie das andere EU-L\u00e4nder haben (z.B. Italien). <\/span><\/p>\n<p><span>Oder, und das ist die zweite M\u00f6glichkeit, ein W\u00e4hler beantragt einen sog. Wahlschein (voli\u010dsk\u00fd pr\u016fkaz) bei einer tschechischen Auslandsvertretung oder dem Ort seines st\u00e4ndigen Wohnsitzes, mit dem er dann bei jeder tschechischen Auslandsvertretung oder jedem Wahllokal in der Tschechischen Republik w\u00e4hlen kann, und zwar die Kandidaten an seinem Wohnort. Diesen Antrag muss der W\u00e4hler bis zum 1. Oktober 2021 auf einem Formular mit amtlich beglaubigter Unterschrift oder per seiner Datenbox, oder bis zum 6. Oktober 2021, 16 h, und das pers\u00f6nlich, beim zust\u00e4ndigen Amt am st\u00e4ndigen Wohnort stellen. <\/span><\/p>\n<p><span>Die Teilnahme von Auslandsdeutschen und -tschechen an den Parlamentswahlen im Herbst 2021 ist also nicht ausgeschlossen, nur bei Auslandsdeutschen gibt es Beschr\u00e4nkungen. Beide m\u00fcssen aber Fristen und besondere Prozeduren einhalten.<\/span><\/p>\n<p>Quelle: Zu Auslandsdeutschen: <span><a href=\"https:\/\/www.bundeswahlleiter.de\/bundestagswahlen\/2021\/informationen-waehler\/deutsche-im-ausland.html#8831cd06-eb89-43aa-8c4b-16bd20505124\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Deutsche im Ausland &#8211; Der Bundeswahlleiter<\/a><\/span> Bundeswahlgesetz (BWahlG) <span><a href=\"https:\/\/www.mvcr.cz\/clanek\/hlasovani-v-zahranici-2021.aspx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Informationen beim Tschechischen Innenministerium<\/a><\/span>&nbsp; Z\u00e1kon \u010d. 247\/1995 Sb. Z\u00e1kon o volb\u00e1ch do Parlamentu \u010cesk\u00e9 republiky a o zm\u011bn\u011b a dopln\u011bn\u00ed n\u011bkter\u00fdch dal\u0161\u00edch z\u00e1kon\u016f<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei den Bundestagswahlen am 26. 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