{"id":6975,"date":"2015-03-11T00:00:00","date_gmt":"2015-03-11T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/novelle-des-polnischen-baurechts\/"},"modified":"2015-03-11T00:00:00","modified_gmt":"2015-03-11T00:00:00","slug":"novelle-des-polnischen-baurechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/novelle-des-polnischen-baurechts\/","title":{"rendered":"Novelle des polnischen Baurechts"},"content":{"rendered":"\n<p>Wesentliche Vereinfachungen im polnischen \u00f6ffentlichen Baurecht werden das Leben vieler Bauherren leichter machen.<\/p>\n<p>Seit 2012 wird in Polen an wesentlichen \u00c4nderung des \u00f6ffentlichen Raumordnungs- und Baurechts gearbeitet. Es ist geplant, an Stelle der aktuell im Baubereich geltenden mehreren Gesetzen ein einheitliches Bauplanungs- und Baugesetzbuch zu erlassen. Urspr\u00fcnglich geplant war, dass das Gesetzbuch 2015 in Kraft treten soll. Angesichts der noch andauernden Konsultationsverfahren in Bezug auf den Entwurf dieses Gesetzbuches hat die Regierung allerdings nun entschieden, zumindest einen Teil der dringenden neuen Regelungen vorzuziehen. Am 20.02.2015 hat das polnische Parlament daher ein Gesetz verabschiedet, durch das die bauverfahrensrechtlichen Vorschriften vereinfacht werden, die den Beginn von Bauarbeiten regeln. So wird die Genehmigungspflicht f\u00fcr kleinere Investitionen aufgehoben. Ohne Baugenehmigung wird man z.B. Einfamilienh\u00e4user, Wirtschaftsgeb\u00e4ude, Trafostationen sowie Mediennetze und Installationen, z.B. f\u00fcr Strom, Wasser, Kanalisation und Fernw\u00e4rme bauen d\u00fcrfen. Vor dem Beginn solcher Investitionen wird es nun ausreichen, bei dem Kreisleiter die Absicht des Baubeginns anzumelden. Soweit die Beh\u00f6rde dann nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht, kann mit dem Bau begonnen werden. Laut den neuen Vorschriften wird der Investor jedoch auch die M\u00f6glichkeit behalten, eine Baugenehmigung f\u00fcr solche Investitionen zu beantragen, sofern er dies f\u00fcr vorteilhafter h\u00e4lt. Der Bauherr gewinnt dann mindestens 14 Tage, weil nun von der Wartezeit abgesehen wird, in der man bisher auf die Rechtskraft der Baugenehmigung warten musste.<\/p>\n<p>Die Bauarbeiten wird man nun auf Grund von einer nicht bestandskr\u00e4ftigen Baugenehmigung dann anfangen d\u00fcrfen, wenn der Investor einzige Partei des Genehmigungsverfahrens ist.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird die Liste von Bauvorhaben erweitert, f\u00fcr die keine Nutzungsgenehmigung mehr erforderlich sein wird.<\/p>\n<p>Eine willkommene \u00c4nderung bildet auch die Einf\u00fchrung der H\u00f6chstfrist, in der die Beh\u00f6rde ihre Anmerkungen zum Bauentwurf f\u00fcr solche Investitionen anmelden muss, f\u00fcr die eine Baugenehmigung weiterhin erforderlich bleibt. Aktuell kann die Beh\u00f6rde den Bauherrn jederzeit und unbefristet zur Erg\u00e4nzung des fehlerhaften Bauentwurfs auffordern. Es passiert daher oft, dass die Beh\u00f6rde dies sehr sp\u00e4t oder mehrmals macht, was das Verfahren wesentlich verl\u00e4ngert. Nach der Novellierung wird die Beh\u00f6rde 14 Tage ab der Einreichung des Antrags haben, um den Bauherrn zur Erg\u00e4nzung der Dokumentation aufzufordern.<\/p>\n<p>Das Gesetz wartet nun auf die Unterschrift des polnischen Staatspr\u00e4sidenten. Sie wird nach 3 Monaten ab der Ver\u00f6ffentlichung in Kraft treten, damit ist also f\u00fcr Mitte 2015 zu rechnen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Quelle: Gesetz vom 20.02.2015 \u00fcber \u00c4nderung des Gesetzes \u2013 Baurecht und mancher anderer Gesetze. Derzeit noch nicht ver\u00f6ffentlicht<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wesentliche Vereinfachungen im polnischen \u00f6ffentlichen Baurecht werden das Leben vieler Bauherren leichter machen. 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