{"id":6965,"date":"2020-07-22T00:00:00","date_gmt":"2020-07-22T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/ungarn-guenstigere-regelungen-fuer-verbraucher\/"},"modified":"2020-07-22T00:00:00","modified_gmt":"2020-07-22T00:00:00","slug":"ungarn-guenstigere-regelungen-fuer-verbraucher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/ungarn-guenstigere-regelungen-fuer-verbraucher\/","title":{"rendered":"Ungarn: G\u00fcnstigere Regelungen f\u00fcr Verbraucher"},"content":{"rendered":"\n<p>Garantie- und Gew\u00e4hrleistungsrechte der Verbraucher werden ausgebaut und die Kontrollbefugnisse der Verbraucherschutzbeh\u00f6rden erweitert<\/p>\n<p>Kern der am 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Regelungen ist, dass sich die Dauer der obligatorischen Garantie f\u00fcr neue Gebrauchsg\u00fcter (wie z.B.: Handys, Tablets, Alarmanlagen, Fenster und T\u00fcren, Solarsysteme) anstelle der einheitlichen Jahresfrist nach dem Wert richten wird: Zwischen 10 und 100 Tausend HUF (ca. 28 bis 280 EUR) betr\u00e4gt sie ein Jahr, bis 250 Tausend HUF (ca. 700 EUR) zwei Jahre, bei Produkten deren Wert \u00fcber 250 Tausend HUF liegt, drei Jahre.<\/p>\n<p>Eine Vereinfachung bringt die M\u00f6glichkeit der elektronischen Ausstellung von Garantienachweisen mit sich. Dabei kann sogar die elektronische Rechnung zugleich als Garantienachweis gelten und die Angabe des Weblinks, unter dem der Garantieschein zum Download bereitgestellt ist, kann die elektronische Zusendung ersetzen.<\/p>\n<p>Die Geltendmachung der Verbraucherrechte wird auch dadurch erleichtert, dass das Recht auf Mangelbeseitigung nunmehr nicht nur bei den angegebenen Werkst\u00e4tten sondern auch am Sitz, der Niederlassung oder der Zweigniederlassung des Unternehmens geltend gemacht werden kann. Dabei kann nur die Vorlage des Garantienachweises verlangt werden, nicht jedoch die R\u00fcckgabe der Originalverpackung.<\/p>\n<p>Sowohl hinsichtlich der Garantie- als auch der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche wird das Verfahren der Mangelbeseitigung von mangelhaften Produkten ge\u00e4ndert. Als Hauptregel gilt, dass die Mangelbeseitigung innerhalb von 15 Tagen durchgef\u00fchrt werden sollte. Ist dies nicht m\u00f6glich, so ist der Verbraucher \u00fcber die voraussichtliche Dauer der Mangelbeseitigung und des Austausches zu informieren. Neu geregelt wird auch das Verfahren und die F\u00e4lle, in denen das Produkt wegen erfolgsloser Mangelbeseitigung zwingend auszutauschen ist. Der Austausch ist zwingend, wenn das Produkt nach dreimaliger Mangelbeseitigung erneut mangelhaft ist, oder nicht innerhalb von drei\u00dfig Tagen ab Geltendmachung des Anspruchs repariert werden kann, bzw. wenn die Unm\u00f6glichkeit der Reparatur schon bei der ersten Reparatur festgestellt wird.<\/p>\n<p>Um die Verbraucher noch effizienter zu sch\u00fctzen, werden ab dem 22. August 2020 auch die Kontrollbefugnisse der Verbraucherschutzbeh\u00f6rden erweitert. Hierf\u00fcr wird der Begriff der \u201eVersorgungskette\u201c neu eingef\u00fchrt. Demnach ist die Beh\u00f6rde befugt, bei allen wirtschaftlichen Akteuren Kontrollen (gar vor Ort) durchzuf\u00fchren, die bei der Herstellung, der Lagerung, dem Vertrieb oder der Verwendung von Verbrauchsg\u00fctern auch nur eine mittelbare Rolle spielen. Die Befugnisse umfassen auch die Verh\u00e4ngung hoher Geldbu\u00dfen.<\/p>\n<p>Quelle: Regierungsverordnung Nr. 270\/2020 (VI. 12.)ITM-Verordnung Nr. 18\/2020 (VI. 12.)Gesetz Nr. LXVII von 2020 \u00fcber die \u00c4nderungen des Gesetzes Nr. CLV von 1997 \u00fcber den Verbraucherschutz<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Garantie- und Gew\u00e4hrleistungsrechte der Verbraucher werden ausgebaut und die Kontrollbefugnisse der Verbraucherschutzbeh\u00f6rden erweitert Kern der am 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Regelungen ist, dass sich die Dauer der obligatorischen Garantie f\u00fcr neue Gebrauchsg\u00fcter (wie z.B.: Handys, Tablets, Alarmanlagen, Fenster und T\u00fcren, Solarsysteme) anstelle der einheitlichen Jahresfrist nach dem Wert richten wird: Zwischen 10 und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":5465,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[80],"tags":[66],"class_list":["post-6965","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-bnt","tag-germany"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6965","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6965"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6965\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5465"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6965"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6965"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6965"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}