{"id":6961,"date":"2021-02-10T00:00:00","date_gmt":"2021-02-10T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/slowakei-neuer-grund-zur-kuendigung-im-slowakischen-arbeitsrecht\/"},"modified":"2021-02-10T00:00:00","modified_gmt":"2021-02-10T00:00:00","slug":"slowakei-neuer-grund-zur-kuendigung-im-slowakischen-arbeitsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/slowakei-neuer-grund-zur-kuendigung-im-slowakischen-arbeitsrecht\/","title":{"rendered":"Slowakei: Neuer Grund zur K\u00fcndigung im slowakischen Arbeitsrecht"},"content":{"rendered":"\n<p>Der verabschiedete Wortlaut der Novelle des Arbeitsgesetzbuchs \u00fcberraschte die Gesch\u00e4ftswelt sowie auch die Juristen.<\/p>\n<p>Der jahrelang diskutierte K\u00fcndigungsgrund, der mit dem Erreichen des Rentenalters eines Arbeitnehmers einhergehen sollte, wurde Wirklichkeit. Ab dem 1. Januar 2022 kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der das 65. Lebensjahr vollendet und gleichzeitig die Voraussetzungen f\u00fcr den Anspruch auf eine Altersrente erf\u00fcllt hat, rechtm\u00e4\u00dfig k\u00fcndigen. Der Arbeitnehmer hat bei einer solchen K\u00fcndigung einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung.<\/p>\n<p>Das Gesetz hat weiter auch die Regeln des \u201eHome Office\u201c modernisiert, haupts\u00e4chlich aufgrund des derzeit weit verbreiteten Trends, von zu Hause aus zu arbeiten. Es wurde eine neue Definition hinsichtlich \u201eder Arbeit von zu Hause aus\u201c eingef\u00fchrt. Der Ort und die Art der geleisteten Arbeit sowie die Regeln f\u00fcr die Arbeitszeit wurden festgelegt. Dar\u00fcber hinaus muss der Arbeitgeber die nachweislich erh\u00f6hten Kosten des Mitarbeiters tragen, die im Zusammenhang mit der Nutzung seiner eigener Arbeitsmittel entstehen. Dies gilt f\u00fcr Arbeitsmittel, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Arbeit im \u201eHome Office\u201c erforderlich sind, wie z.B. Kosten f\u00fcr BYOD, Strom, Highspeed-Internet usw. Diese m\u00fcssen schriftlich mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus erm\u00f6glicht die Novellierung nun dem Arbeitnehmer zwischen einem Essensgutschein (Gastro-Ticket) und einem finanziellen Beitrag f\u00fcr Mahlzeiten zu w\u00e4hlen. Eine solche Wahl kann durch den Arbeitnehmer einmal in einem Zeitraum von 12 Monaten treffen. Das Gesetz empfiehlt dem Arbeitgeber diese neue Wahlm\u00f6glichkeit der Arbeitnehmer in einer internen Richtlinie des Arbeitgebers zu regeln. <\/p>\n<p>Die Arbeitgeber werden zweifellos auch zwei wichtige \u00c4nderungen im kollektiven Arbeitsrecht begr\u00fc\u00dfen. Zum einen wird der Grundsatz der Repr\u00e4sentativit\u00e4t im lokalen Tarifvertrag (d.h. bei nur einem Unternehmen) eingef\u00fchrt. Nach dem neuen Gesetz ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, die Aktivit\u00e4t von Gewerkschaften am Arbeitsplatz zuzulassen, wenn sich unter den Mitarbeitern in seinem Betrieb aktive Gewerkschaftsmitglieder dieser Gewerkschaft befinden. Die zweite \u00c4nderung ist die Aufhebung des automatischen Geltungsbereichs der branchenspezifischen Tarifvertr\u00e4ge f\u00fcr Arbeitgeber, bei denen ihre Wirkung automatisch ex lege eingef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<p>Dazu vereinfacht noch das Gesetz auch die konzerninterne befristete Arbeitnehmer\u00fcberlassung.<\/p>\n<p>Gesetz Nr. 76\/2021 Slg.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der verabschiedete Wortlaut der Novelle des Arbeitsgesetzbuchs \u00fcberraschte die Gesch\u00e4ftswelt sowie auch die Juristen. Der jahrelang diskutierte K\u00fcndigungsgrund, der mit dem Erreichen des Rentenalters eines Arbeitnehmers einhergehen sollte, wurde Wirklichkeit. Ab dem 1. Januar 2022 kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der das 65. 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