{"id":6948,"date":"2021-06-29T00:00:00","date_gmt":"2021-06-29T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/belarus-aendert-das-verfahren-zur-einberufung-und-durchfuehrung-von-gesellschafterversammlungen\/"},"modified":"2021-06-29T00:00:00","modified_gmt":"2021-06-29T00:00:00","slug":"belarus-aendert-das-verfahren-zur-einberufung-und-durchfuehrung-von-gesellschafterversammlungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/belarus-aendert-das-verfahren-zur-einberufung-und-durchfuehrung-von-gesellschafterversammlungen\/","title":{"rendered":"Belarus \u00e4ndert das Verfahren zur Einberufung und Durchf\u00fchrung von Gesellschafterversammlungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Die neue Fassung des Gesetzes \u00fcber Wirtschaftsgesellschaften sieht neben anderen \u00c4nderungen jetzt die M\u00f6glichkeit vor, Gesellschafterversammlungen virtuell abzuhalten.<\/p>\n<p>Die neue Fassung des Gesetzes \u201e\u00dcber Wirtschaftsgesellschaften\u201c erlaubt die Teilnahme an virtuellen Gesellschafterversammlungen mittels elektronischer oder anderer Kommunikationsmittel, Informationsnetzwerke (-systeme) sowie Soft- und Hardwaretechnologien (nachfolgend \u201eFernsysteme\u201c genannt). Mit Fernsystemen k\u00f6nnen Sitzungen in jeder Form durchgef\u00fchrt werden: in Anwesenheit und Abwesenheit oder als gemischte Sitzung. Die M\u00f6glichkeit der Nutzung von Fernsystemen bei der Einberufung und Durchf\u00fchrung von Gesellschafterversammlungen ist hierzu in der Satzung der Gesellschaft zu verankern. Die Beschlussfassung \u00fcber die Einf\u00fchrung ist von allen Gesellschaftern der Gesellschaft einstimmig zu fassen.<\/p>\n<p>Gleichzeitig enth\u00e4lt die neue Fassung des Gesetzes \u201e\u00dcber Wirtschaftsvereinigungen\u201c keine detaillierte Regelung des Verfahrens zur Einberufung und Durchf\u00fchrung von Gesellschafterversammlungen mittels Fernsystemen, weshalb die Gesellschafter eine entsprechende Regelung &#8211; einschlie\u00dflich des detaillierten Verfahrens zur Identifizierung der Teilnehmer &#8211; entwickeln und diese in der Satzung oder den lokalen Rechtsakten des Unternehmens festschreiben. <\/p>\n<p>Wenn Gesellschafterversammlungen in Abwesenheit oder in gemischter Form abgehalten werden, sollte die Satzung der Gesellschaft die Art und Weise der \u00dcbermittlung von Stimmzetteln festlegen. Werden die Stimmzettel mit Hilfe von Fernsystemen versendet ist auf geeignete Weise zuverl\u00e4ssig sicherzustellen, dass der entsprechende Stimmzettel von der zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung berechtigten Person versendet wird.<\/p>\n<p>Die neuen Regeln sehen auch die M\u00f6glichkeit vor, teilnahmeberechtigten Personen zus\u00e4tzliche Mitteilungen, die das Verfahren zur Kenntnisnahme von Informationen \u00fcber die Durchf\u00fchrung einer Gesellschafterversammlung enthalten, \u00fcber ihre Kontakttelefonnummern oder E-Mail-Adressen zur Verf\u00fcgung zu stellen, wenn diese M\u00f6glichkeit in der Gesellschaftssatzung vorgesehen ist.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird in der neuen Fassung des Gesetzes \u201e\u00dcber Wirtschaftsgesellschaften\u201c die Anforderung abgeschafft, die Jahreshauptversammlungen der Gesellschafter nur in Pr\u00e4senzform abzuhalten. In diesem Zusammenhang k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse \u00fcber die Best\u00e4tigung der Jahresberichte, der j\u00e4hrlichen Buchhaltungs- (Finanz-) Berichtserstattung (Angaben des Einnahmen- und Ausgabenbuches) der Gesellschaft und der Gewinn- und Verlustverteilung der Gesellschaft sowie \u00fcber die Wahl der Mitglieder der Wirtschaftspr\u00fcfungsorganisation (Wirtschaftspr\u00fcfer) und der Mitglieder des Vorstands (Aufsichtsrats) nunmehr auch in einer virtuellen Gesellschafterversammlung oder in gemischter Form gefasst werden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus haben die neuen Regeln den Umfang der bereitzustellenden Informationen \u00fcber die Aktivit\u00e4ten des Unternehmens w\u00e4hrend des Berichtszeitraums erweitert. Die vom Leitungsorgan zur Jahreshauptversammlung den Mitgliedern zur Einsicht zur Verf\u00fcgung zu stellenden Informationen m\u00fcssen nun auch enthalten:\u2022 Jahresverg\u00fctung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers der Gesellschaft, sowie Jahresverg\u00fctung der Leitungsorganisation (des Verwalters);\u2022 Angaben \u00fcber die unentgeltliche \u00dcbertragung oder den Verkauf von Anteilen (Aktien) am Stammkapital der Gesellschaft an Mitglieder der Leitungsorgane der Gesellschaft und (oder) Mitarbeiter;\u2022 Indikatoren, die die Dynamik der Ver\u00e4nderung des Nettoverm\u00f6gens und Stammkapitals der Gesellschaft in den letzten drei abgeschlossenen Gesch\u00e4ftsjahren, einschlie\u00dflich des Berichtsjahres, oder, wenn die Gesellschaft weniger als drei Jahre aktiv ist, f\u00fcr jedes abgeschlossene Gesch\u00e4ftsjahr charakterisieren;\u2022 Ergebnisse der Analyse der Ursachen und Faktoren, die nach Ansicht des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers der Gesellschaft zu einem R\u00fcckgang des Nettoverm\u00f6gens gef\u00fchrt haben;\u2022 Liste von Ma\u00dfnahmen, um Nettoverm\u00f6gen mit dem Stammkapital in \u00dcbereinstimmung zu bringen, wenn der Nettoverm\u00f6genswert der Gesellschaft aufgrund der Ergebnisse des Gesch\u00e4ftsjahres unter dem Betrag des Stammkapitals liegt.<\/p>\n<p>Zu beachten ist auch, dass Unternehmen nun verpflichtet sind, Informationen \u00fcber die Versendung (Ver\u00f6ffentlichung) von Informationen \u00fcber ihre Aktivit\u00e4ten f\u00fcr drei Jahre ab dem Datum der entsprechenden Gesellschafterversammlung der Gesellschafter des Unternehmens aufzubewahren.<\/p>\n<p>Die \u00c4nderungen sind am 28. April 2021 in Kraft getreten.<\/p>\n<p>Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 27.01.2021, 2\/2815<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die neue Fassung des Gesetzes \u00fcber Wirtschaftsgesellschaften sieht neben anderen \u00c4nderungen jetzt die M\u00f6glichkeit vor, Gesellschafterversammlungen virtuell abzuhalten. Die neue Fassung des Gesetzes \u201e\u00dcber Wirtschaftsgesellschaften\u201c erlaubt die Teilnahme an virtuellen Gesellschafterversammlungen mittels elektronischer oder anderer Kommunikationsmittel, Informationsnetzwerke (-systeme) sowie Soft- und Hardwaretechnologien (nachfolgend \u201eFernsysteme\u201c genannt). 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