{"id":6939,"date":"2020-02-07T00:00:00","date_gmt":"2020-02-07T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/abtreibungsrecht-in-polen-gewissensklausel-verhindert-legale-schwangerschaftsabbrueche\/"},"modified":"2020-02-07T00:00:00","modified_gmt":"2020-02-07T00:00:00","slug":"abtreibungsrecht-in-polen-gewissensklausel-verhindert-legale-schwangerschaftsabbrueche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/abtreibungsrecht-in-polen-gewissensklausel-verhindert-legale-schwangerschaftsabbrueche\/","title":{"rendered":"Abtreibungsrecht in Polen \u2013 Gewissensklausel verhindert legale Schwangerschaftsabbr\u00fcche"},"content":{"rendered":"\n<p><span>Von Werbeverboten bis Gewissensklauseln \u2013 Das Abtreibungsrecht innerhalb der EU weist teils gravierende Unterschiede auf. Auch medizinische Fachkr\u00e4fte, die keine Schwangerschaftsabbr\u00fcche durchf\u00fchren, sollten die Regelungen kennen, um Patienten mit entsprechenden Anliegen gesetzesgem\u00e4\u00df zu beraten. In einer dreiteiligen Artikelreihe geben wir einen \u00dcberblick anhand der Beispiele Polen, Litauen und Deutschland.<\/span><\/p>\n<p>Das polnische Recht hinsichtlich Schwangerschaftsabbr\u00fcche gilt als eines der strengsten in Europa. Abtreibungen auf Anfrage sind illegal.<\/p>\n<p><span>Eine Unterbrechung der Schwangerschaft (mit der Zustimmung der Frau) wird grunds\u00e4tzlich mit Gef\u00e4ngnis bis zu 3 Jahren bestraft. Die gleiche Strafe gilt f\u00fcr Personen, die eine schwangere Frau im Zuge eines geplanten Schwangerschaftsabbruchs unterst\u00fctzen oder sie hierzu \u00fcberreden. Ein qualifizierter Tatbestand liegt bei Begehung dieser Handlungen, wenn der F\u00f6tus bereits die F\u00e4higkeit erlangt hat, unabh\u00e4ngig vom K\u00f6rper der schwangeren Frau zu leben, vor. Hier reichen die Strafen von 6 Monaten bis zu 8 Jahren Haft.<\/span><\/p>\n<p>Es bestehen bestimmte Ausnahmen f\u00fcr das o.g. allgemeine Abtreibungsverbot. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur in drei F\u00e4llen zul\u00e4ssig:<\/p>\n<u>\n<li>Die Schwangerschaft ist eine Bedrohung f\u00fcr das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Frau (ohne Einschr\u00e4nkungen hinsichtlich des Alters des F\u00f6tus)<\/li>\n<li>Pr\u00e4natal-Tests oder andere medizinische Ma\u00dfnahmen weisen auf eine hohe Wahrscheinlichkeit einer schweren und irreversiblen Beeintr\u00e4chtigung des F\u00f6tus oder einer unheilbaren Krankheit hin, die sein Leben bedroht (bis der F\u00f6tus die F\u00e4higkeit erreicht, unabh\u00e4ngig vom K\u00f6rper einer schwangeren Frau zu leben)<\/li>\n<li>Es besteht der begr\u00fcndete Verdacht, dass die Schwangerschaft auf eine Straftat zur\u00fcckzuf\u00fchren ist (bis zur Beendigung der 12. Schwangerschaftswoche)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Umst\u00e4nde, welche die Abtreibung notwendig machen, m\u00fcssen von einem anderen Arzt als dem, der die Schwangerschaft abbrechen soll, best\u00e4tigt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Schwangerschaft das Leben der Frau unmittelbar bedroht. Ist bei einer Frau bereits ein dritter gerechtfertigter Schwangerschaftsabbruch notwendig, muss der zust\u00e4ndige Staatsanwalt diesen zun\u00e4chst genehmigen (ein Schwangerschaftsabbruch in diesem Fall w\u00e4re jedoch lediglich noch m\u00f6glich, wenn seit Beginn der Schwangerschaft nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind). Das Gesetz setzt hohe H\u00fcrden an die berufliche Qualifikation der \u00c4rzte, die zur Durchf\u00fchrung eines Schwangerschaftsabbruchs berechtigt sind.<\/p>\n<p>Die Abbruchverfahren variieren je nach Schwangerschaftsstadium und Einrichtung, die den Schwangerschaftsabbruch durchf\u00fchrt. Sowohl die Absaugmethode oder die Ausschabungsmethode als auch der medikament\u00f6se Abbruch sind gesetzlich erlaubt.<\/p>\n<p>Die Kosten f\u00fcr den legalen Schwangerschaftsabbruch und die zugeh\u00f6rige Behandlung werden vom Nationalen Gesundheitsfonds getragen.<\/p>\n<p>Obwohl die M\u00f6glichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich garantiert sind, wird diese Garantie in der Praxis nur selten gew\u00e4hrt. Die staatlichen medizinischen Einrichtungen in Polen existieren in starker Abh\u00e4ngigkeit von der Politik. \u00c4rzte indes f\u00fcrchten arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn sie Abtreibungen erm\u00f6glichen. H\u00e4ufig verweigern sie Patienten aus diesem Grund auch Auskunft dar\u00fcber, welche anderen \u00c4rzte Schwangerschaftsabbr\u00fcche durchf\u00fchren. Sie berufen sich dabei auf die sogenannte Gewissensklausel aus Artikel 39 des Arzt- und Zahnarztberufsgesetzes, wonach sie keine mit ihrem Gewissen unvereinbare Gesundheitsdienste erbringen m\u00fcssen. Eigentlich w\u00e4ren \u00c4rzte auch verpflichtet, den Patienten an einen anderen Arzt oder eine andere medizinische Einrichtung zu verweisen. Das polnische Verfassungsgericht erkl\u00e4rte im Jahr 2015 dieses Auskunftsgebot jedoch f\u00fcr verfassungswidrig, sofern es dem Arzt, eine Verpflichtung auferlegt.<\/p>\n<p>Dies f\u00fchrt dazu, dass die Suche nach einem Arzt und das Verfahren h\u00e4ufig l\u00e4nger dauern als 12 Wochen bzw. der Moment \u201ebis der F\u00f6tus in der Lage ist, unabh\u00e4ngig vom K\u00f6rper einer schwangeren Frau zu leben\u201d \u00fcberschritten wird und Schwangerschaftsabbr\u00fcche dann nicht mehr m\u00f6glich sind.<\/p>\n<p>Quellen:<span>Polnisches Strafgesetzbuch<\/span><span>Polnisches Arzt- und ZahnarztberufsgesetzUrteil des polnischen Verfassungsgerichts vom 7. Oktober 2015 (sygn. akt K 12\/14)<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Werbeverboten bis Gewissensklauseln \u2013 Das Abtreibungsrecht innerhalb der EU weist teils gravierende Unterschiede auf. 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