{"id":6934,"date":"2021-06-22T00:00:00","date_gmt":"2021-06-22T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/tschechien-das-zeitkriterium-fuer-die-steuerbefreiung-beim-verkauf-von-immobilien-wird-im-falle-einer-sicherungsuebereignung-auf-null-zurueckgesetzt\/"},"modified":"2021-06-22T00:00:00","modified_gmt":"2021-06-22T00:00:00","slug":"tschechien-das-zeitkriterium-fuer-die-steuerbefreiung-beim-verkauf-von-immobilien-wird-im-falle-einer-sicherungsuebereignung-auf-null-zurueckgesetzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/tschechien-das-zeitkriterium-fuer-die-steuerbefreiung-beim-verkauf-von-immobilien-wird-im-falle-einer-sicherungsuebereignung-auf-null-zurueckgesetzt\/","title":{"rendered":"Tschechien: Das Zeitkriterium f\u00fcr die Steuerbefreiung beim Verkauf von Immobilien wird im Falle einer Sicherungs\u00fcbereignung auf Null zur\u00fcckgesetzt"},"content":{"rendered":"\n<p>Gem\u00e4\u00df dem abgeschlossenen Koordinierungsausschuss und der in Kraft befindlichen Fassung des Einkommensteuergesetzes gilt, dass eine Sicherungs\u00fcbereignung von Rechten Einfluss auf den Fristenlauf hat, was die Steuerbefreiung der Ver\u00e4u\u00dferung von Immobilien im Sinne von \u00a7 4 Abs. 1 (b) des Einkommensteuergesetzes anbelangt. <\/p>\n<p>Mit dem Zeitkriterium ist der Mindestzeitraum gemeint, f\u00fcr den eine Immobilie im Eigentum gehalten werden muss, damit ihre abschlie\u00dfende Ver\u00e4u\u00dferung von der Einkommensteuer befreit ist.<\/p>\n<p>Die Sicherungs\u00fcbereignung von Rechten ist in \u00a7\u00a7 2040 &#8211; 2044 BGB-cz \u00fcber die Schuldbesicherung geregelt. Prinzip ist die vertragliche und vor\u00fcbergehende \u00dcbertragung der schuldnerischen Eigentumsrechte auf den Gl\u00e4ubiger zwecks Besicherung der Forderungen des Gl\u00e4ubigers gegen\u00fcber dem Schuldner, solange dessen Schuld besteht. Mit dem Vertrag \u00fcber die Sicherungs\u00fcbereignung besichert der Schuldner seine Schuld, indem er sein Recht vor\u00fcbergehend an den Gl\u00e4ubiger abtritt.<\/p>\n<p>Das Einkommensteuergesetz enth\u00e4lt keine umfassende Regelung zur Sicherungs\u00fcbereignung, weswegen dieser Problemkreis im Rahmen des sog. Koordinierungsausschusses geregelt wurde. Die in den Ausschuss entsandten Vertreter des Finanzministeriums lehnten einen Vorschlag des Gestors der Rechtsvorschrift ab, wonach die Sicherungs\u00fcbereignung eine streng auf Sicherung bedachte Funktion hat, es deshalb zu keiner Mehrung von Verm\u00f6gen kommt und der Fristenlauf f\u00fcr die Steuerbefreiung des Verkaufs der Immobilie unber\u00fchrt bleiben sollte (sofern es nach Begleichung der besicherten Schuld zur R\u00fcckgabe der Sache an den Schuldner kommt).<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem Fazit der Finanzverwaltung bestehen die Folgen einer Sicherungs\u00fcbereignung darin, dass der Schuldner auf den Gl\u00e4ubiger faktisch das Eigentumsrecht an einer gegebenen Sache (Immobilie) \u00fcbertr\u00e4gt, wenn auch nur vor\u00fcbergehend und bedingt. Es handelt sich also um eine faktische und nicht blo\u00df formale \u00dcbertragung. Der Gl\u00e4ubiger wird zum faktischen Eigent\u00fcmer der betreffenden Immobilie. Allerdings ist der Gl\u00e4ubiger mit dem Augenblick der Begleichung der Schuld verpflichtet, dem Schuldner s\u00e4mtlichen Nutzen herauszugeben, den er w\u00e4hrend des vor\u00fcbergehenden Eigentums an der Sache erlangt hat. Zum permanenten Eigent\u00fcmer wird der Gl\u00e4ubiger nur dann, wenn der Schuldner seine Schuld nicht ordnungs- und fristgem\u00e4\u00df bezahlt. Da es weder auf Seiten des Gl\u00e4ubigers noch auf Seiten des Schuldners zu einer Mehrung des Verm\u00f6gens kommt, handelt es sich nicht um eine \u00dcbertragung, die der Einkommensteuer unterliegt. Die Sicherungs\u00fcbereignung von Rechten ist damit steuerlich neutral.<\/p>\n<p>Das bedeutet aber nicht, dass mit der Sicherungs\u00fcbereignung nicht das Zeitkriterium gebrochen w\u00fcrde, d.h. die Frist f\u00fcr die Steuerbefreiung des Verkaufs der Immobilie im Sinne von \u00a7 4 Abs. 1 (b) EStG-cz.<\/p>\n<p>Quelle: KOOV (Koordinierungsausschuss) 557\/29.01.20 Einkommensteuergesetz<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gem\u00e4\u00df dem abgeschlossenen Koordinierungsausschuss und der in Kraft befindlichen Fassung des Einkommensteuergesetzes gilt, dass eine Sicherungs\u00fcbereignung von Rechten Einfluss auf den Fristenlauf hat, was die Steuerbefreiung der Ver\u00e4u\u00dferung von Immobilien im Sinne von \u00a7 4 Abs. 1 (b) des Einkommensteuergesetzes anbelangt. 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