{"id":6906,"date":"2017-07-17T00:00:00","date_gmt":"2017-07-17T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/verlust-des-wahlrechts-von-auslandsdeutschen-bei-der-naechsten-bundestagswahl\/"},"modified":"2017-07-17T00:00:00","modified_gmt":"2017-07-17T00:00:00","slug":"verlust-des-wahlrechts-von-auslandsdeutschen-bei-der-naechsten-bundestagswahl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/verlust-des-wahlrechts-von-auslandsdeutschen-bei-der-naechsten-bundestagswahl\/","title":{"rendered":"Verlust des Wahlrechts von Auslandsdeutschen bei der n\u00e4chsten Bundestagswahl?"},"content":{"rendered":"\n<p>Deutschen, die seit mehr als 25 Jahren im Ausland wohnen, droht der Verlust des Wahlrechts. Alle Auslandsdeutschen m\u00fcssen ihre Eintragung ins Wahlregister bis zum 3. September 2017 beantragen, sonst verlieren sie ihr Wahlrecht bei der n\u00e4chsten&nbsp;Bundestagswahl am 24. September 2017!<\/p>\n<p>Fast unbemerkt von der deutschen \u00d6ffentlichkeit k\u00f6nnte es bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 zu einem Ausschluss von vielen Auslandsdeutschen (im Sinne von deutschen Staatsb\u00fcrgern mit Wohnsitz im Ausland) vom Wahlrecht kommen. Dies betrifft insbesondere deutsche Staatsb\u00fcrger, die seit 25 Jahren keinen Hauptwohnsitz mehr in der Bundesrepublik Deutschland haben. Grund ist eine \u00c4nderung im Bundeswahlgesetz (BWahlG) aus dem Jahre 2013. Gegenw\u00e4rtig leben allein in anderen EU-L\u00e4ndern mehr als eine Million deutsche Staatsb\u00fcrger, insgesamt leben wohl bis zu 3,5 Millionen Deutsche im Ausland. Genaue Statistiken gibt es nicht, auch keine dar\u00fcber, wie vielen deutschen Staatsb\u00fcrgern jetzt der Verlust des Wahlrechts droht.<\/p>\n<p>Hintergrund der \u00c4nderung im Bundeswahlgesetz (BWahlG) war, dass die alte Regel, die die Wahlberechtigung von einer Hauptwohnung in Deutschland von bis zu drei Monaten Dauer nach dem 14. Lebensjahr abh\u00e4ngig gemacht hat, vom Bundesverfassungsgericht am 4. Juli 2012 f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt wurde, und zwar wegen einer Verletzung des Willk\u00fcrverbots und des Gebots der Bestimmtheit. Daf\u00fcr wurde 2013 neu geregelt: alle Deutschen haben das Wahlrecht, wenn sie nach dem 14. Lebensjahr vor weniger als 25 Jahren f\u00fcr mindestens drei Monate eine Hauptwohnung in Deutschland hatten, oder wenn sie nachweisen, dass sie \u201eaus anderen Gr\u00fcnden pers\u00f6nlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verh\u00e4ltnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind\u201c. Hier scheint die alte verfassungswidrige durch eine neue verfassungswidrige Regelung ersetzt worden zu sein \u2013 wenigstens in der zweiten Alternative -, denn die neue Bestimmung (\u201epers\u00f6nliche und unmittelbare Vertrautheit\u201c) ist v\u00f6llig unbestimmt.<\/p>\n<p>Solche deutsche Staatsb\u00fcrger, die zwar im Ausland wohnen, aber die noch in Deutschland gemeldet sind, sind in das W\u00e4hlerverzeichnis am Wohnort eingetragen und erhalten an diese Adresse eine Wahlbenachrichtigung. F\u00fcr diese Kategorie von deutschen Staatsb\u00fcrgern \u00e4ndert sich nichts, sie m\u00fcssen auch keine Eintragung ins Wahlregister beantragen. Deutsche Staatsb\u00fcrger dagegen, die zwar in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, diesen aber nach dem 14. Lebensjahr (so unlogisch ist die gesetzliche Regel, denn das Wahlrecht besteht erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahres) drei Monate lang hatten und ihn vor weniger als 25 Jahren aufgegeben haben, m\u00fcssen sich vor jeder Bundestagswahl in die Wahlliste eingetragen lassen, und zwar in der Gemeinde, wo sie zuletzt wohnten. Dieser Antrag muss drei Wochen vor der Wahl, d.h. sp\u00e4testens am 3. September 2017, gestellt werden, und zwar im Original. Kein Antrag kann per Mail, Scan, Fax etc. gestellt werden, f\u00fcr die Einhaltung der Frist ist der Zugang bei der Gemeinde entscheidend. <\/p>\n<p>Kritisch wird es aber f\u00fcr Auslandsdeutsche, die l\u00e4nger als 25 Jahre aus Deutschland abgemeldet sind oder die nie oder weniger als drei Monate oder nur bis zum 14. Lebensjahr in Deutschland gelebt haben. Denn diese m\u00fcssen zus\u00e4tzlich, auch bis drei Wochen vor der Wahl, d.h. sp\u00e4testens am 3. September 2017, gegen\u00fcber der letzten Gemeinde oder derjenigen, mit der sie am engsten verbunden sind, ihre Vertrautheit mit und ihre Betroffenheit von den politischen Verh\u00e4ltnissen in Deutschland nachweisen. Passiver Medienkonsum reicht nicht. Es soll reichen, wenn man in einem Ortsverein einer Partei im Ausland aktiv ist oder an der Deutschen Botschaft, Goetheinstitut oder anderen staatlichen Instituten als Ortskraft arbeitet. Die Fallgruppen, die vom Ausw\u00e4rtigen Amt und dem Bundeswahlleiter gebildet wurden, sind einigerma\u00dfen absurd. Bei ihrer Lekt\u00fcre kann man den Amtsschimmel laut wiehern h\u00f6ren.<\/p>\n<p>Das Problem der wahrscheinlich verfassungswidrigen \u00c4nderungen ist, dass der Verlust des Wahlrechts definitiv ist, denn er kann auf dem Rechtsweg nur als Wahlpr\u00fcfungsbeschwerde nach der Wahl angegriffen werden, zuerst vor dem Bundestag und dann vor dem Bundesverfassungsgericht. So kam es auch zu Gerichtsentscheidung aus dem Jahre 2012 \u2013 dieser betraf den Ausschluss von zwei in Belgien lebenden Bundesb\u00fcrgern bei der Bundestagswahl 2009. <\/p>\n<p>Daher ist f\u00fcr alle Auslandsdeutschen zu empfehlen, so bald wie m\u00f6glich einen Antrag bei der letzten Wohngemeinde einzureichen und zu verlangen, dass die Eintragung ins W\u00e4hlerverzeichnis schriftlich best\u00e4tigt wird. Andernfalls droht bei der wichtigsten Wahl im Jahre 2017 f\u00fcr viele Auslandsdeutsche der definitive Verlust des Wahlrechts.<\/p>\n<p>Quelle:&nbsp;Bundeswahlgesetz (BWahlG)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Web Links:Ausw\u00e4rtiges Amt \u2013 German Foreign Office \u2013 N\u011bmeck\u00e9 MZV: <a href=\"http:\/\/www.konsularinfo.diplo.de\/wahl\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.konsularinfo.diplo.de\/wahl<\/a>Bundeswahlleiter \/ Federal Election Commissioner \/ \u00da\u0159adu spolkov\u00e9ho \u00fa\u0159edn\u00edka pro volby:<a href=\"https:\/\/www.bundeswahlleiter.de\/bundestagswahlen\/2017\/informationen-waehler\/deutsche-im-ausland.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bundeswahlleiter.de\/bundestagswahlen\/2017\/informationen-waehler\/deutsche-im-ausland.html<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deutschen, die seit mehr als 25 Jahren im Ausland wohnen, droht der Verlust des Wahlrechts. 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