{"id":6903,"date":"2020-04-14T00:00:00","date_gmt":"2020-04-14T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/ein-und-ausreiseregeln-fuer-pendler-waehrend-der-corona-pandemie-in-tschechien\/"},"modified":"2020-04-14T00:00:00","modified_gmt":"2020-04-14T00:00:00","slug":"ein-und-ausreiseregeln-fuer-pendler-waehrend-der-corona-pandemie-in-tschechien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/ein-und-ausreiseregeln-fuer-pendler-waehrend-der-corona-pandemie-in-tschechien\/","title":{"rendered":"Ein- und Ausreiseregeln f\u00fcr Pendler w\u00e4hrend der Corona-Pandemie in Tschechien"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Hauptmotto der Tschechischen Republik w\u00e4hrend ihrer EU-Ratspr\u00e4sidentschaft Anfang 2009 lautete \u201eEvropa bez bari\u00e9r\u201c (in etwa: \u201ebarrierefreies Europa\u201c). Diese Zeiten sind lange vorbei. Die Coronakrise hat dazu gef\u00fchrt, dass die jahrzehntelange Erfahrung der tschechischen Spezialisten im Innen- und Au\u00dfenministerium, wie am besten die Staatsgrenze geschlossen werden kann, erfolgreich reaktiviert werden konnte.<\/p>\n<p>Diesmal freilich aus einem rechtlich zul\u00e4ssigen Grund, n\u00e4mlich um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Zwei Entscheidungen der Tschechischen Regierung vom 12. M\u00e4rz 2020 (Nr. 198) und vom 13. M\u00e4rz 2020 (Nr. 203) hatten die Einreise von Ausl\u00e4ndern in die Tschechische Republik praktisch verboten \u2013 bis auf Ausl\u00e4nder mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Tschechischen Republik und andere eng umgrenzte Ausnahmef\u00e4lle -, w\u00e4hrend die Ausreise f\u00fcr Ausl\u00e4nder ohne eine Aufenthaltsgenehmigung in der Tschechischen Republik, d.h. von Touristen, weiterhin unbegrenzt m\u00f6glich war.<\/p>\n<p>Gleichzeitig wurde die Ausreise von tschechischen Staatsb\u00fcrgern und Ausl\u00e4ndern mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Tschechischen Republik verboten. Aber das Verbot der Ausreise von solchen Ausl\u00e4ndern konnte weder praktisch, noch rechtlich aufrechterhalten werden. Schon zum 26. M\u00e4rz 2020 wurden die Ausnahmen der Ein- und Ausreiseregeln vom Innenminister zusammengestellt \u2013 heraus kam ein sehr langer und komplizierter Katalog von Ausnahmen und Unterausnahmen.<\/p>\n<p>Auch die Regeln f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Arbeitnehmer \u2013 tschechisch \u201ep\u0159eshrani\u010dn\u00ed pracovn\u00edky\u201c oder \u201ependle\u0159i\u201c genannt \u2013 wurden neu gefasst. Einfach gesagt: Pendler durften f\u00fcr 21 Tage die Tschechische Republik verlassen, um danach bei einer Einreise in eine 14-t\u00e4gige Quarant\u00e4ne zu gehen. Davon gab es keine Ausnahmen, z.B. zur Abk\u00fcrzung die Vorlage eines aktuellen negativen Tests, nicht an Corona-COVID 2019 infiziert zu sein. Aber es gab eine ganze Liste von Ausnahmen f\u00fcr gewisse Branchen \u2013 Arbeiter im Krankenhausbereich, in sozialen Dienstleistungen und im integrierten Sicherheitssystem \u2013 zu dem kommt ab 14. April 2020 der Bereich der kritischen Infrastruktur hinzu. Au\u00dferdem gab es an den Grenzen zu Polen, der Slowakei, zu Deutschland (der l\u00e4ngsten Grenze der Tschechischen Republik) und zu \u00d6sterreich teilweise unterschiedliche Regelungen.<\/p>\n<p>Mit Wirksamkeit ab dem 14. April 2020 \u2013 g\u00fcltig bis auf Weiteres, d.h. abh\u00e4ngig von der Verl\u00e4ngerung des Ausnahmezustandes, der jetzt bis zum 30. April 2020 andauert, und bevor \u00fcberhaupt der erste Zyklus f\u00fcr die Pendler abgelaufen ist, &#8211; ist es zu einer Vereinheitlichung f\u00fcr alle angrenzenden Staaten durch die Entscheidung Nr. 387 vom 6. April 2020 gekommen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Pendler gilt jetzt das Prinzip zwei Wochen im Ausland \u2013 zwei Wochen (in der Tschechischen Republik) in Quarant\u00e4ne, offenbar nach wie vor ohne eine Ausnahme, d.h. eine Abk\u00fcrzung der Quarant\u00e4ne durch die Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses. Ausgenommen davon sind Arbeitnehmer im Gesundheitswesen, im sozialen Bereich, dem integrierten Schutzsystem, und jetzt auch in der kritischen Infrastruktur.<\/p>\n<p>Dazu informieren u.a. die Deutsche und \u00d6sterreichische Botschaft sowie die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammern in Prag auf ihren Webseiten ausf\u00fchrlich, aber die Regeln sind komplex und verwirrend. Auf diesen Webseiten sind auch deutsch- und tschechischsprachige Formulare zu finden, die von Pendlern bei der Ein- und Ausreise mitgef\u00fchrt werden m\u00fcssen. Denn gemeint ist die Verordnung \u2013 das legt die Zusammenfassung des Innenministeriums nahe &#8211; so, dass ab dem 14. April 2020 nur ausgew\u00e4hlte Kategorien von Personen die Grenzen in Intervallen \u00fcberschreiten d\u00fcrfen, die k\u00fcrzer als 14 Tage sind, und zwar die oben genannten Personen, die bei der \u00dcberschreitung der Grenzen au\u00dfer einer Best\u00e4tigung als Pendler im Gesundheitswesen etc. auch eine Verbalnote der Vertretung des Landes, wo sie zum Arbeiten hinfahren, d.h. der \u00d6sterreichischen Botschaft in Prag, wenn sie nach \u00d6sterreich fahren, der der Slowakischen oder Deutschen Botschaft in Prag, wenn sie in die Slowakei oder nach Deutschland fahren usw., vorlegen m\u00fcssen. Dies ist so sicher nicht mit den Leitlinien der EU-Kommission f\u00fcr die Behandlung von Grenzpendlern vom M\u00e4rz 2020 vereinbar, deren Leben so einfach wie m\u00f6glich zu gestalten.<\/p>\n<p>F\u00fcr alle anderen Grenzpendler gelten nach der Meinung des Innenministeriums weiterhin die zwei Wochen im Ausland \u2013 zwei Wochen im Inland in der Quarant\u00e4ne, auch wenn sich das nicht eindeutig aus der Entscheidung Nr. 387 ergibt.<\/p>\n<p>Ebenfalls sind gem\u00e4\u00df dieser Entscheidung Tagesreisen von Gesch\u00e4ftsleuten, Familienangeh\u00f6rigen, Beamten etc. aus der Tschechischen Republik ins Ausland und am gleichen Tag zur\u00fcck m\u00f6glich, aber nur in Ausnahmef\u00e4llen.<\/p>\n<p>Zu beachten ist, dass alle Einreisen aus dem Ausland in die Tschechische Republik vorab durch ein Formblatt, das im Internet ausgef\u00fcllt wird, an die jeweilige Vertretung der Tschechischen Republik angezeigt werden m\u00fcssen (cf. Link unten). Eine Anzeige der Einreise ist danach bei der zust\u00e4ndigen Gesundheitsbeh\u00f6rde oder der Bezirkshygienestation erforderlich. F\u00fcr deutsche Transitreisende z.B. aus Drittl\u00e4ndern, z.B. die Slowakei, nach Deutschland sind wiederum besondere Prozeduren notwendig, bei der Deutschen Botschaft. Andere EU-B\u00fcrger m\u00fcssen das jeweils \u00fcber ihre Botschaften kl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Vom barrierefreien Reisen innerhalb der EU ist derzeit wenig bis nichts \u00fcbriggeblieben \u2013 allerdings nicht nur an tschechischen, sondern auch deutschen, polnischen, slowakischen, ungarischen, d.h. praktisch allen internen EU-Grenzen in MOE. Solange die Gefahr durch den COVID-19 Virus latent ist, wird dies auch so bleiben, obwohl die EU-Kommission schon Anfang M\u00e4rz 2020 klargemacht hat, dass sie pauschale Grenzschlie\u00dfungen als unzweck- und unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Ma\u00dfnahmen ansieht, die der Schengen-Kodex zwar vorsieht, die aber in der Situation, dass das Virus bereits vor und hinter der Grenze grassiert, nicht geeignet sind, dessen Verbreitung zu verhindern. Von Vertragsverletzungsverfahren will die EU-Kommission aber vorerst absehen.<\/p>\n<p><span>Links auf Webseiten:<\/span><\/p>\n<u>\n<li>\u00d6sterreichische Botschaft in Prag: <a href=\"https:\/\/www.bmeia.gv.at\/oeb-prag\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bmeia.gv.at\/oeb-prag\/<\/a><\/li>\n<li>Deutsche Botschaft in Prag: (nicht vorhandener Link)<\/li>\n<li>DTIHK: <a href=\"https:\/\/tschechien.ahk.de\/news-covid-19\/berufliche-grenzpendler#c219350 \" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/tschechien.ahk.de\/news-covid-19\/berufliche-grenzpendler#c219350 <\/a><\/li>\n<li>Innenministerium der Tschechischen Republik (tschechisch): <a href=\"https:\/\/www.mvcr.cz\/clanek\/upravujeme-rezim-na-hranicich-po-velikonocich-se-mj-rozsiri-moznosti-vycestovat-do-zahranici.aspx \" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.mvcr.cz\/clanek\/upravujeme-rezim-na-hranicich-po-velikonocich-se-mj-rozsiri-moznosti-vycestovat-do-zahranici.aspx <\/a><\/li>\n<li>und die allgemeine Seite des Innenministeriums der Tschechischen Republik (englisch): <a href=\"https:\/\/www.mvcr.cz\/mvcren\/article\/coronavirus-information-of-moi.aspx \" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.mvcr.cz\/mvcren\/article\/coronavirus-information-of-moi.aspx <\/a><\/li>\n<li>Anmeldeformular zur Wiedereinreise: https:\/\/forms.office.com\/Pages\/ResponsePage.aspx?id=OlZoPo0G10CT0cOGg1Q_2H0f24DcCElKs_jDATL0uMdUMTFaQUpTR1VIWktGUUU4MVY3QlZXTVpNWCQlQCN0PWcu<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Hauptmotto der Tschechischen Republik w\u00e4hrend ihrer EU-Ratspr\u00e4sidentschaft Anfang 2009 lautete \u201eEvropa bez bari\u00e9r\u201c (in etwa: \u201ebarrierefreies Europa\u201c). 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