{"id":6898,"date":"2020-02-07T00:00:00","date_gmt":"2020-02-07T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/deutsche-ug-kann-als-holding-firmieren\/"},"modified":"2020-02-07T00:00:00","modified_gmt":"2020-02-07T00:00:00","slug":"deutsche-ug-kann-als-holding-firmieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/deutsche-ug-kann-als-holding-firmieren\/","title":{"rendered":"Deutsche UG kann als \u201eHolding\u201c firmieren"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine UG kann auch dann als \u201eHolding\u201c eingetragen werden, wenn zum Zeitpunkt der Eintragung noch keine Holdingstruktur vorhanden ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die UG (Unternehmergesellschaft \u2013 haftungsbeschr\u00e4nkt) wird auch als Mini-GmbH bezeichnet. Sie entspricht in ihren wesentlichen Z\u00fcgen der GmbH, kommt jedoch \u2013 \u00e4hnlich der englischen Limited \u2013 mit einem wesentlich geringeren Stammkapital aus. Grunds\u00e4tzlich kann sie mit einem Kapital von nur wenigen Euro ausgestattet sein. <\/p>\n<p>Dessen ungeachtet kann auch die UG Mutter-Gesellschaft einer Holdingstruktur sein. <\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang wurde nunmehr auch gerichtlich gekl\u00e4rt, dass die \u201eHolding\u201c UG bereits bei ihrer Ersteintragung als solche eingetragen werden kann, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Holdingstruktur besteht, sondern lediglich geplant ist. <\/p>\n<p>Bei der Gr\u00fcndung einer solchen \u201eHolding\u201c UG hatte das Registergericht die Eintragung zun\u00e4chst verweigert. Das Gericht war der Auffassung, es handele sich bei dem Begriff \u201eHolding\u201c um einen gesch\u00fctzten Firmenbestandteil, dessen Vorgaben die UG nicht gerecht w\u00fcrde. Zudem w\u00e4re die Eintragung einer \u201eHolding\u201c UG ohne Holdingstruktur eine Irref\u00fchrung des Rechtsverkehrs. Dies gelte insbesondere f\u00fcr eine UG, die ihrer Art und Gr\u00f6\u00dfe nach generell nicht geeignet sei, Mutter eine Holdingstruktur zu sein. <\/p>\n<p>Das OLG Frankfurt hat diese Argumente zur\u00fcckgewiesen und die Eintragung einer \u201eHolding\u201c UG f\u00fcr zul\u00e4ssig erachtet. Nach Ansicht des OLG bestehe f\u00fcr den Firmenbestandteil \u201eHolding\u201c keine besondere Schutzbed\u00fcrftigkeit, da es keine gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung dieses Begriffes gibt. <\/p>\n<p>Auch w\u00fcrde die Bezeichnung einer UG als \u201eHolding\u201c nicht per se eine T\u00e4uschung darstellen, da der Begriff \u201eHolding\u201c weder eine bestimmte Art noch eine bestimmte Gr\u00f6\u00dfe der Gesellschaft erfordere. Er weise lediglich auf eine typische Struktur hin, n\u00e4mlich darauf, dass es mindestens eine Tochtergesellschaft oder Mehrheitsbeteiligung gebe. <\/p>\n<p>Und auch die Existenz dieser Struktur k\u00f6nne nicht Voraussetzung f\u00fcr die Ersteintragung einer \u201eHolding\u201c sein, da die Struktur zwangsl\u00e4ufig erst nach der Gr\u00fcndung der Gesellschaft hergestellt werden k\u00f6nne, ohne das Risiko einer Unterbilanzhaftung zu tragen. <\/p>\n<p>Im Ergebnis kann daher die \u201eHolding\u201c UG als solche gegr\u00fcndet werden, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Holdingstruktur noch nicht vorliegt, sondern lediglich geplant ist. Um eine sp\u00e4tere (Zwangs-)L\u00f6schung aufgrund Irref\u00fchrung zu vermeiden, muss dann die geplante Holdingstruktur aber auch binnen angemessener Zeit tats\u00e4chlich hergestellt werden.<\/p>\n<p><span>Quelle:&nbsp;OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2019, Az: 20 W 53\/18<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine UG kann auch dann als \u201eHolding\u201c eingetragen werden, wenn zum Zeitpunkt der Eintragung noch keine Holdingstruktur vorhanden ist. &nbsp; Die UG (Unternehmergesellschaft \u2013 haftungsbeschr\u00e4nkt) wird auch als Mini-GmbH bezeichnet. Sie entspricht in ihren wesentlichen Z\u00fcgen der GmbH, kommt jedoch \u2013 \u00e4hnlich der englischen Limited \u2013 mit einem wesentlich geringeren Stammkapital aus. 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