{"id":6882,"date":"2018-05-28T00:00:00","date_gmt":"2018-05-28T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/notarielle-schuldanerkenntnisse-mit-vollstreckungsunterwerfung-und-deren-fallstricke\/"},"modified":"2018-05-28T00:00:00","modified_gmt":"2018-05-28T00:00:00","slug":"notarielle-schuldanerkenntnisse-mit-vollstreckungsunterwerfung-und-deren-fallstricke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/notarielle-schuldanerkenntnisse-mit-vollstreckungsunterwerfung-und-deren-fallstricke\/","title":{"rendered":"Notarielle Schuldanerkenntnisse mit Vollstreckungsunterwerfung und deren Fallstricke"},"content":{"rendered":"\n<p>Notarielle Schuldanerkenntnisse mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung sind ein beliebtes Rechtsinstrument unter Gl\u00e4ubigern, da sie die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Beitreibung erh\u00f6hen und die eigentliche Beitreibung vereinfachen. H\u00e4ufig werden bei der Erstellung dieser notariellen Urkunden aber Fehler gemacht, die in einem mangelhaften Vollstreckungstitel resultieren, aus dem heraus nicht direkt vollstreckt werden kann; dies vereitelt freilich den gew\u00fcnschten Zweck.<\/p>\n<p>Wo Schuldner nicht freiwillig leisten, bleibt dem Gl\u00e4ubiger \u00fcblicherweise nichts anderes \u00fcbrig, als einen Vollstreckungstitel einzuholen, bevor an die Zwangsvollstreckung gegangen werden kann. Dieser Vollstreckungstitel wird \u00fcblicherweise in einem vollstreckbaren Gerichtsurteil bestehen, in dem die schuldnerische Verpflichtung zur Tilgung einer bestimmten Schuld festgehalten ist. An dieses Urteil kommt der Gl\u00e4ubiger nur heran, wenn er zun\u00e4chst einen Gerichtsprozess durchl\u00e4uft, der h\u00e4ufig langwierig, recht teuer, und im Ausgang ungewiss ist. Tats\u00e4chlich verzichtet eine Reihe von Gl\u00e4ubigern darauf, bestimmte Schulden beizutreiben, weil sie sich ausgerechnet hat, dass es angesichts der Beitreibungskosten wirtschaftlich keinen Sinn macht, die Vollstreckung anzustrengen.<\/p>\n<p>Eine popul\u00e4re Methode, mit der die Notwendigkeit eines Gerichtsprozesses umgangen werden und die Beitreibung vom Schuldner vereinfacht (und preiswerter gemacht) wird, besteht darin, den Schuldner eine notarielle Urkunde unterzeichnen zu lassen, die eine Klausel \u00fcber die Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung beinhaltet. Darin stimmt der Schuldner der Verwendung der notariellen Urkunde als Vollstreckungstitel zu, so dass dieser f\u00fcr die Anordnung und Durchf\u00fchrung der Zwangsvollstreckung verwendet werden kann, wenn der Schuldner die in der Urkunde aufgef\u00fchrte Schuld nicht ordnungs- und fristgem\u00e4\u00df tilgen sollte. Man spricht in diesem Fall von einem vertraglichen Vollstreckungstitel, der dem vollstreckbaren Gerichtsurteil ebenb\u00fcrtig ist und die Anordnung und Durchf\u00fchrung der Zwangsvollstreckung erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p>Allerdings ist zu beachten, dass es mehrere verschiedene Arten von notariellen Urkunden mit Vollstreckungsunterwerfung gibt, die sich darin unterscheiden, ob in ihren zugleich ein materiellrechtliches Rechtsgesch\u00e4ft der Beteiligten festgehalten ist, und falls ja, welche Art.<\/p>\n<p>Beim ersten Typ handelt es sich um eine notarielle Urkunde, die das von den Beteiligten vereinbarte materiellrechtliche Rechtsgesch\u00e4ft (also etwa einen Darlehensvertrag oder eine Vergleichsvereinbarung) gleich mit enth\u00e4lt, neben der besagten Vollstreckungsunterwerfung, vermittels derer der Schuldner eine direkten Vollstreckung der notariellen Urkunde als Vollstreckungstitel bei nicht ordnungs- und fristgem\u00e4\u00dfer Erf\u00fcllung seiner Schuld gem\u00e4\u00df dem besagten materiellrechtlichen Rechtsgesch\u00e4ft zustimmt.<\/p>\n<p>Der zweite Typ umfasst eine materiellrechtliche Erkl\u00e4rung, in der der Schuldner eine (bereits bestehende) Schuld anerkennt und der direkten Vollstreckung bez\u00fcglich der dergestalt anerkannten Schuld zustimmt.<\/p>\n<p>Der dritte Typ ist frei von jeglichen materiellrechtlichen Rechtsgesch\u00e4ften und enth\u00e4lt lediglich die schuldnerische Zustimmung zur direkten Vollstreckbarkeit betreffend eine spezifische und bestehende Verbindlichkeit (die in der notariellen Urkunde hinreichend definiert sein muss). Jede dieser verschiedenen Erscheinungsformen des notariellen Schuldanerkenntnisses muss bestimmten inhaltlichen und formalen Anforderungen gen\u00fcgen, um als Vollstreckungstitel verwendet werden zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Praxis hat uns aber gezeigt, dass manche Gl\u00e4ubiger \u2013 ja sogar manche Notare \u2013 Fehler machen, wenn es darum geht ein solches notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung aufzusetzen. Diese Fehler r\u00fchren von einer unzul\u00e4nglichen Unterscheidung zwischen den jeweiligen Spezifika der einzelnen Arten von Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsklausel her. Schlimmstenfalls vereiteln sie die Verwendbarkeit der notariellen Urkunde als Vollstreckungstitel und damit deren ureigensten Zweck. Der Gl\u00e4ubiger muss dann doch zum Gerichtsverfahren greifen und ein vollstreckbares Urteil erwirken, bevor er die Forderung beitreiben kann. Typischerweise handelt es sich um notarielle Schuldanerkenntnisse mit Vollstreckungsunterwerfung, die erst nachtr\u00e4glich aufgesetzt wurden und eine bestehende \u00fcberf\u00e4llige Schuld betreffen \u2013 diese m\u00fcssen stets eine ausdr\u00fcckliche Anerkennung der Schuld durch den Schuldner sowie die Leistungsfrist (First zur Tilgung der Schuld) enthalten.<\/p>\n<p>Das notarielle Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung ist also ein wertvolles Instrument, welches es Gl\u00e4ubigern erm\u00f6glicht, einfacher und preiswerter an ihre Forderungen zu gelangen; bei seiner Erstellung sind aber stets alle gesetzlichen Anforderungen besonders zu beachten und einzuhalten, und zwar unter Ber\u00fccksichtigung der von der einschl\u00e4gigen Rechtsprechung gezogenen Schl\u00fcsse.<\/p>\n<p>   Quelle: gefestigte Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der Tschechischen Republik; Ges. Nr. 358\/1992 Slg., \u00fcber Notare und deren T\u00e4tigkeit (Notarsordnung), idgF<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Notarielle Schuldanerkenntnisse mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung sind ein beliebtes Rechtsinstrument unter Gl\u00e4ubigern, da sie die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Beitreibung erh\u00f6hen und die eigentliche Beitreibung vereinfachen. H\u00e4ufig werden bei der Erstellung dieser notariellen Urkunden aber Fehler gemacht, die in einem mangelhaften Vollstreckungstitel resultieren, aus dem heraus nicht direkt vollstreckt werden kann; dies vereitelt freilich den gew\u00fcnschten Zweck. 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