{"id":6881,"date":"2015-03-09T00:00:00","date_gmt":"2015-03-09T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/news\/gesellschaftsgruendung-in-deutschland-mit-bankkonto-im-ausland\/"},"modified":"2015-03-09T00:00:00","modified_gmt":"2015-03-09T00:00:00","slug":"gesellschaftsgruendung-in-deutschland-mit-bankkonto-im-ausland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/gesellschaftsgruendung-in-deutschland-mit-bankkonto-im-ausland\/","title":{"rendered":"Gesellschaftsgr\u00fcndung in Deutschland mit Bankkonto im Ausland?"},"content":{"rendered":"\n<p>Deutschland: Bei der Kontoer\u00f6ffnung k\u00f6nnen die strengen internen Bankrichtlinien durch einfache Gesetzesanwendung umgangenen werden.\u00a0 Das Problem ist bekannt: Ein ausl\u00e4ndisches Unternehmen m\u00f6chte in Deutschland eine Gesellschaft oder eine Zweigniederlassung in Form einer GmbH gr\u00fcnden \u2013 wegen interner Regelungen der Banken wird es aber dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer versagt, ein Konto f\u00fcr die in Gr\u00fcndung befindliche Gesellschaft zu er\u00f6ffnen, solange er nicht selbst einen inl\u00e4ndischen Wohnsitz vorweisen kann oder Gesellschafter der in Gr\u00fcndung befindlichen Gesellschaft ist.<\/p>\n<p>Fraglich ist, wie die Kontoer\u00f6ffnung dennoch erreicht werden kann, ohne dass ein Eingreifen der Gesellschafter n\u00f6tig wird, die ebenfalls meist im Ausland wohnhaft sind und daher eine Kontoer\u00f6ffnung durch die Gesellschafter oftmals an zeitlichen und organisatorischen Gr\u00fcnden scheitert. Die Antwort darauf ist so einfach wie unbekannt und sollte unter Ber\u00fccksichtigung der deutschen Gesetzgebung und des europ\u00e4ischen Einheitsgedankens auch eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit darstellen. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer kann n\u00e4mlich \u2013 solange dies nach der jeweiligen Gesetzgebung des ausl\u00e4ndischen Staates m\u00f6glich ist \u2013 ein Bankkonto in seinem Wohnsitzstaat der EU, f\u00fcr die in Deutschland zu registrierende Gesellschaft er\u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Zwar gibt es keine explizite Regelung daf\u00fcr, allerdings muss sich das Ergebnis zwingend aus\u00a0 \u00a7 7 Abs. 3 GmbHG ergeben. Danach ist einzige Voraussetzung nach \u00a7 7 Abs.2 GmbHG einzuzahlenden Mindesteinlagen normiert, dass diese zur freien Verf\u00fcgung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu leisten sind und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer dies entsprechend \u00a7 8 Abs.2 Satz 1 GmbHG versichert. Nicht geregelt ist dagegen, dass die Mindesteinlagen, sollten sie als Geldeinlage erfolgen, f\u00fcr eine inl\u00e4ndische GmbH auf ein inl\u00e4ndisches Konto erfolgen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>In den Wortlaut des \u00a7 7 Abs.3 GmbHG kann keine zus\u00e4tzliche Voraussetzung hineingelesen werden. Solange gesichert ist, dass das eingezahlte Kapital zur freien Verf\u00fcgung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung steht, darf der Eintragung der GmbH nicht entgegen gehalten werden, dass die Einzahlung auf ein Konto bei einer ausl\u00e4ndischen Bank erfolgt ist.\u00a0<\/p>\n<p>Die Einzahlung auf ein Konto einer ausl\u00e4ndischen Bank steht damit nicht nur im Einklang mit dem Gesetz, sondern stellt eine erhebliche Erleichterung gerade f\u00fcr den Fall dar, in dem die Gesellschafter nur unter erheblichen Aufwand dazu in der Lage sind ein Konto bei einer inl\u00e4ndischen Bank zu er\u00f6ffnen.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Praxistipp: Da dies oftmals selbst dem Beamten der Registergerichte nicht gel\u00e4ufig ist, sollte dieser Punkt in der Praxis vorab mit dem \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Registergericht gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deutschland: Bei der Kontoer\u00f6ffnung k\u00f6nnen die strengen internen Bankrichtlinien durch einfache Gesetzesanwendung umgangenen werden.\u00a0 Das Problem ist bekannt: Ein ausl\u00e4ndisches Unternehmen m\u00f6chte in Deutschland eine Gesellschaft oder eine Zweigniederlassung in Form einer GmbH gr\u00fcnden \u2013 wegen interner Regelungen der Banken wird es aber dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer versagt, ein Konto f\u00fcr die in Gr\u00fcndung befindliche Gesellschaft zu [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":5464,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[80],"tags":[66],"class_list":["post-6881","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-bnt","tag-germany"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6881","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6881"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6881\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5464"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6881"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6881"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/lynx.legal\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6881"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}