{"id":18285,"date":"2026-06-26T13:11:20","date_gmt":"2026-06-26T13:11:20","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/nis-2-in-der-slowakei-und-der-eu-ein-blick-aus-der-praxis-worauf-sie-achten-sollten\/"},"modified":"2026-07-02T12:53:36","modified_gmt":"2026-07-02T12:53:36","slug":"nis-2-in-der-slowakei-und-der-eu-ein-blick-aus-der-praxis-worauf-sie-achten-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/nis-2-in-der-slowakei-und-der-eu-ein-blick-aus-der-praxis-worauf-sie-achten-sollten\/","title":{"rendered":"NIS 2 in der Slowakei und der EU: Ein Blick aus der Praxis \u2013 worauf Sie achten sollten"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Die NIS-2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2022\/2555) sollte einheitliche Regeln f\u00fcr die Cybersicherheit in der gesamten EU schaffen. Die Realit\u00e4t sieht jedoch anders aus. Aus unserer Praxis \u2013 bei der Umsetzung von NIS 2 bei Dutzenden von Mandanten aus verschiedenen Branchen und mehreren L\u00e4ndern \u2013 wissen wir, dass jeder Mitgliedstaat die Richtlinie nach eigenem Gutd\u00fcnken \u201eangepasst\u201c hat. F\u00fcr internationale Konzerne bedeutet dies vor allem eines: Was in Rum\u00e4nien oder der Tschechischen Republik gilt, reicht in der Slowakei m\u00f6glicherweise nicht aus und umgekehrt.   <\/strong><\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-color has-link-color wp-elements-355b15e41c993460f9efd47841db80b4\" style=\"color:#289b41\">Wen betrifft NIS 2 \u2013 und wie k\u00f6nnen Sie das herausfinden?<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die erste H\u00fcrde? Schon die \u201eSelbstidentifizierung\u201c \u2013 also die Feststellung, ob Ihr Unternehmen unter die Verpflichtungen von NIS 2 f\u00e4llt. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Praxis haben wir wiederholt erlebt, dass Unternehmen diese scheinbar einfache Frage nicht mit Sicherheit beantworten k\u00f6nnen:<em> \u201eSind wir ein verpflichtetes Unternehmen gem\u00e4\u00df NIS 2?\u201c <\/em><\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zwar stellen einige L\u00e4nder, darunter auch die Slowakei, ein Tool zur Selbstidentifizierung zur Verf\u00fcgung oder bieten die M\u00f6glichkeit, beim Nationalen Sicherheitsamt methodische Leitlinien anzufordern, doch sind diese nicht rechtsverbindlich, und die Verantwortung im Sinne des Gesetzes liegt beim Unternehmen selbst und seinen gesetzlichen Vertretern. Gleichzeitig verweisen die methodischen Leitlinien h\u00e4ufig auch auf europ\u00e4ische Vorschriften, die in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat unterschiedlich umgesetzt oder ausgelegt werden k\u00f6nnen.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als Beispiel seien hier Unternehmen genannt, die nicht wissen, dass sie unter die Definition eines Lebensmittelunternehmens fallen, oder Unternehmen, die als Hersteller im Automobilsektor t\u00e4tig sind. Auslegungsprobleme ergeben sich auch bei der Herstellung chemischer Stoffe oder bei verwalteten IKT-Dienstleistungen. Im letzteren Fall ist Unternehmen beispielsweise nicht bewusst, dass sie sich in jedem Land melden m\u00fcssen, sofern die Unternehmensgruppe bzw. der Konzern keinen Hauptbetriebsstandort in einem einzigen Land hat.   <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vorsicht ist auch bei der Bestimmung der Unternehmensgr\u00f6\u00dfe geboten. Selbst ein neu gegr\u00fcndetes Unternehmen, das zum Zeitpunkt seiner Gr\u00fcndung 0 Mitarbeiter und einen Umsatz von 0 EUR aufweist, kann unter die NIS-2-Verordnung fallen, insbesondere wenn es Teil eines Konzerns ist. <\/p>\n\n<figure class=\"wp-block-table is-style-regular\"><table class=\"has-black-color has-text-color has-background has-link-color has-border-color has-fixed-layout\" style=\"background-color:#f5fef0;border-color:#f5fef0;border-width:20px\"><tbody><tr><td><strong>Achtung:<\/strong> Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt unter NIS 2 f\u00e4llt, tun dies Ihre Kunden oder Gesch\u00e4ftspartner wahrscheinlich sehr wohl \u2013 und sie werden von Ihnen die Einhaltung von Sicherheitsstandards verlangen. Laut der Agentur ENISA wurden bei bis zu 62 % der Cyberangriffe auf Organisationen gerade das Vertrauen in den Lieferanten ausgenutzt, und in 66 % der F\u00e4lle wussten die Lieferanten gar nicht, wie sie kompromittiert wurden. NIS 2 kann Sie also auch indirekt betreffen \u2013 und das Ignorieren dieser Tatsache kann Sie Gesch\u00e4ftspartner kosten.  <\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-color has-link-color wp-elements-20670cb4b576c6bb86db5432c73c0063\" style=\"color:#289b41\">NIS 2 und grenz\u00fcberschreitende T\u00e4tigkeit \u2013 kann ein Betreiber wesentlicher Dienste der Zust\u00e4ndigkeit mehrerer nationaler Sicherheitsbeh\u00f6rden unterliegen?<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Antwort lautet: <strong>Ja.<\/strong><\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Ein konkretes Beispiel aus der Praxis:<\/strong> Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a) der NIS-2-Richtlinie legt fest, dass Anbieter \u00f6ffentlicher elektronischer Netze oder \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher elektronischer Dienste der Zust\u00e4ndigkeit des Staates unterliegen, in dem sie ihre Dienste erbringen. Was bedeutet dies jedoch konkret f\u00fcr ein Unternehmen, das grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tig ist und nur in einem Land eine Betriebsst\u00e4tte unterh\u00e4lt? <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das slowakische Gesetz \u00fcber Cybersicherheit (Gesetz Nr. 69\/2018 Z. z.) basiert auf der allgemeinen Regel, wonach Unternehmen, die ihren Sitz in der Slowakei haben, der slowakischen Regulierung unterliegen. Von dieser Regel gibt es spezifische Ausnahmen f\u00fcr bestimmte Dienste (z. B. verwaltete Dienste), wonach Unternehmen der slowakischen Regulierung unterliegen, sofern sie in der Slowakei eine Hauptniederlassung haben. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Bereitstellung \u00f6ffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste aus dem Ausland f\u00e4llt das Unternehmen jedoch unter keine der oben genannten Regelungen.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei strikter Anwendung der NIS-2-Richtlinie m\u00fcsste das Unternehmen die Meldepflicht in der Slowakei erf\u00fcllen \u2013 seine T\u00e4tigkeit beim NB\u00da melden.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Hier muss klar gesagt werden:<\/strong> Mit der Meldung der T\u00e4tigkeit beim NB\u00da enden die Pflichten des Unternehmens nicht \u2013 ganz im Gegenteil, sie fangen erst an.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Unternehmen wird zu einem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betreiber wesentlicher Dienste \u2014 sogar als wesentliche Einrichtung (sog. \u201eessential entity\u201c). Dies erfordert die Vorhaltung einer vollst\u00e4ndigen Sicherheitsdokumentation gem\u00e4\u00df dem slowakischen Gesetz \u00fcber Cybersicherheit sowie die Durchf\u00fchrung eines Cybersicherheitsaudits durch einen zertifizierten Auditor. Aus unserer Praxis wissen wir, dass diese Phase die Kunden oft \u00fcberrascht \u2013 der Umfang der Verpflichtungen ist deutlich gr\u00f6\u00dfer, als die meisten Unternehmen erwarten. Wie ein slowakischer Pr\u00fcfer die Pr\u00fcfung ausl\u00e4ndischer Sicherheitsdokumentation durchf\u00fchrt, regelt die Gesetzgebung nicht.   <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In einigen L\u00e4ndern kann ein solches Unternehmen oder ein ausl\u00e4ndisches Unternehmen generell bereits bei der Meldung auf Schwierigkeiten sto\u00dfen.<\/p>\n\n<h6 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Formulare zur Meldung der Aufnahme von T\u00e4tigkeiten, die unter die NIS 2 fallen, sind in der EU n\u00e4mlich nicht einheitlich (!).<\/strong><\/h6>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Tschechischen Republik beispielsweise wird von ausl\u00e4ndischen Unternehmen verlangt, dass sie \u00fcber einen Vertreter mit tschechischem Ausweis verf\u00fcgen, und beim NB\u00da wird nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch der Vertreter registriert.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ausl\u00e4ndische Unternehmen, aber auch lokale Unternehmen mit ausl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern k\u00f6nnen mit neuen technischen Anforderungen und Herausforderungen konfrontiert sein, um sich effektiv Zugang zu den nationalen Portalen verschaffen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Unterschiede zwischen den L\u00e4ndern sind der Grund, warum es bei der Umsetzung von NIS 2 entscheidend ist, einen Berater an seiner Seite zu haben, der \u00fcber praktische Erfahrung in mehreren Rechtsordnungen verf\u00fcgt \u2013 und nicht nur \u00fcber theoretische Kenntnisse der Richtlinie.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn Sie Teil eines internationalen Konzerns sind, reicht es nicht aus, die NIS-2-Anforderungen nur in der Slowakei zu erf\u00fcllen. In jedem Land, in dem Sie t\u00e4tig sind, muss separat gepr\u00fcft werden, ob Sie unter die dortige NIS-2-Regelung fallen, und Sie m\u00fcssen innerhalb der entsprechenden Fristen eine Meldung erstatten \u2013 in der Slowakei innerhalb von 60 Tagen nach Aufnahme der T\u00e4tigkeit beim Nationalen Sicherheitsamt (NB\u00da). <\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-color has-link-color wp-elements-ffb2b0172f462fa4ff6c7484f4663262\" style=\"color:#289b41\">Die Meldung beim NB\u00da ist nur der Anfang \u2013 was folgt als N\u00e4chstes?<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wichtige Fristen, die Sie in Ihrem Kalender vermerken sollten<\/strong><\/h3>\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Meldung beim NB\u00da \u2013 <strong>innerhalb von 60 Tagen<\/strong> nach Aufnahme der regulierten T\u00e4tigkeit<\/li>\n\n\n\n<li>Umsetzung von Sicherheitsma\u00dfnahmen (Ernennung eines Cybersicherheitsbeauftragten, Risikoanalyse, Sicherheitsdokumentation) \u2013 <strong>innerhalb von 12 Monaten<\/strong> nach der Meldung<\/li>\n\n\n\n<li>Audit, falls Sie eine wesentliche Einrichtung sind \/ Selbstbewertung der Wirksamkeit der Ma\u00dfnahmen, falls Sie eine wichtige Einrichtung sind \u2013 <strong>innerhalb von 24 Monaten<\/strong> nach der Meldung<\/li>\n<\/ul>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Falls Sie bereits Sicherheitsma\u00dfnahmen eingef\u00fchrt haben, empfehlen wir Ihnen, mit einer GAP-Analyse zur Cybersicherheit zu beginnen \u2013 einer umfassenden Bewertung, die aufzeigt, wo Sie derzeit stehen und was Ihnen noch fehlt, um die vollst\u00e4ndige Konformit\u00e4t mit NIS 2 zu erreichen. Aus unserer Erfahrung mit Kunden unterschiedlicher Gr\u00f6\u00dfe und aus verschiedenen Branchen wissen wir, dass die Ergebnisse oft \u00fcberraschend ausfallen \u2013 bei einigen Unternehmen haben wir eine Nichtkonformit\u00e4t bei bis zu 99 % der gesetzlichen Anforderungen festgestellt. Falls Sie bislang noch keine Sicherheitsma\u00dfnahmen ergriffen haben, beginnen Sie mit einer Risikoanalyse.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch wenn zum Zeitpunkt der Meldung noch kein Cybersicherheitsmanager benannt sein muss, empfehlen wir Ihnen, die Erf\u00fcllung dieser Anforderung nicht auf sp\u00e4ter zu verschieben. <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Praxis haben wir auch festgestellt, dass insbesondere Konzerngesellschaften automatisch auf das Outsourcing der Rolle des Cybersicherheitsmanagers zur\u00fcckgreifen, da ihr regionaler oder konzernweiter CISO die slowakische Sprache nicht beherrscht, obwohl sie diese Position intern besetzen k\u00f6nnten \u2013 oft effektiver und mit tieferen Kenntnissen der Unternehmensprozesse. Wir empfehlen, zun\u00e4chst die internen Kapazit\u00e4ten anhand der gesetzlichen Anforderungen zu pr\u00fcfen und die Prozesse entsprechend anzupassen. <\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-color has-link-color wp-elements-28887f3a9581a0e9b0185db818777126\" style=\"color:#289b41\">Risikomanagement in der Lieferkette gem\u00e4\u00df NIS 2<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu den Sicherheitsma\u00dfnahmen, die f\u00fcr manche Unternehmen v\u00f6llig neu sein k\u00f6nnen, geh\u00f6rt die Verpflichtung, die Risiken in der eigenen Lieferkette zu steuern. Wenn Sie ein verpflichtetes Unternehmen sind, m\u00fcssen Sie alle wichtigen Lieferanten identifizieren, deren Dienstleistungen oder Produkte in direktem Zusammenhang mit der Verf\u00fcgbarkeit, Vertraulichkeit und Integrit\u00e4t Ihrer Netzwerke und Informationssysteme stehen. Auf der Grundlage einer Risikoanalyse beurteilen Sie anschlie\u00dfend, mit welchen Lieferanten ein schriftlicher Vertrag \u00fcber Sicherheitsma\u00dfnahmen abgeschlossen werden muss \u2013 und zwar nicht nur bei neuen, sondern auch im Rahmen bestehender Gesch\u00e4ftsbeziehungen.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aus unserer Praxis wissen wir, dass gerade Lieferantenvertr\u00e4ge ein Bereich sind, in dem Unternehmen die gr\u00f6\u00dften L\u00fccken aufweisen. Bestehende Vertr\u00e4ge enthalten in der Regel keine Klauseln, die nach dem Gesetz zur Cybersicherheit vorgeschrieben sind, und deren nachtr\u00e4gliche Erg\u00e4nzung ist oft ein zeit- und verhandlungsintensiver Prozess, insbesondere bei Konzernunternehmen. Wir empfehlen, so bald wie m\u00f6glich mit der \u00dcberpr\u00fcfung Ihrer Lieferantenbeziehungen zu beginnen \u2013 dabei geht es nicht nur um Papierkram, sondern um eine tats\u00e4chliche Verringerung des Risikos eines Cybervorfalls durch Ihren Lieferanten.  <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ganz gleich, ob Sie sich nicht sicher sind, ob Sie unter die NIS-2-Verordnung fallen, oder ob Sie rechtliche Beratung bei der Registrierung, bei der GAP-Analyse, der Risikoanalyse, der Sicherheitsdokumentation, der Ausgestaltung von Lieferantenvertr\u00e4gen oder der Besetzung der Position eines Cybersicherheitsmanagers \u2013 unser Team verf\u00fcgt \u00fcber praktische Erfahrungen in verschiedenen L\u00e4ndern und Branchen. Z\u00f6gern Sie nicht, sich an uns zu wenden. <\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-color has-link-color wp-elements-acc46d961f4a394563ba95988df8c9d7\" style=\"color:#289b41\">Sanktionen bei Verst\u00f6\u00dfen gegen NIS 2, die Sie nicht ignorieren d\u00fcrfen<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Bu\u00dfgelder gem\u00e4\u00df dem slowakischen Gesetz zur Cybersicherheit sind nicht symbolisch \u2013 sie richten sich nach den europ\u00e4ischen Vorschriften und k\u00f6nnen sogar einen Prozentsatz des weltweiten Umsatzes betragen:<\/p>\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-8f761849 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:100%\">\n<figure class=\"wp-block-table is-style-regular\"><table class=\"has-black-color has-text-color has-background has-link-color has-border-color has-black-border-color has-fixed-layout\" style=\"background-color:#f5fef0;border-width:1px\"><thead><tr><th class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\"><strong>Betroffenes Unternehmen \/ Versto\u00df<\/strong><\/th><th class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\"><strong>H\u00f6chststrafe<\/strong><\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\">Wesentliche Einrichtung \u2013 Verletzung grundlegender Pflichten<\/td><td class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\">10.000.000 EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag h\u00f6her ist<\/td><\/tr><tr><td class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\">Wichtige Einrichtung \u2013 Verletzung grundlegender Pflichten<\/td><td class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\">7.000.000 EUR oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag h\u00f6her ist<\/td><\/tr><tr><td class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\">Nichteinhaltung der Meldepflicht<\/td><td class=\"has-text-align-left\" data-align=\"left\">bis zu 500.000 EUR<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n<\/div>\n<\/div>\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">Je fr\u00fcher Sie mit der Umsetzung von NIS 2 beginnen, desto geringer ist das Risiko. Das LYNX legal-Team f\u00fcr IP- und IT-Recht unterst\u00fctzt Sie umfassend \u2013 von der rechtlichen Pr\u00fcfung \u00fcber die Meldung beim nationalen Sicherheitsamt (NB\u00da), die GAP-Analyse, die Risikoanalyse und die Sicherheitsdokumentation bis hin zur \u00dcberpr\u00fcfung von Lieferantenvertr\u00e4gen und der Festlegung der Rolle des Cybersicherheitsmanagers. Wir k\u00f6nnen auf Dutzende erfolgreicher Implementierungen in der Slowakei und weiteren EU-L\u00e4ndern, in denen LYNX legal vertreten ist, zur\u00fcckblicken.   <\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte an unser LYNX <a href=\"https:\/\/lynx.legal\/de\/taetigkeitsbereiche\/ip-technologie-und-daten\/\">IP, IT and Data<\/a> team um weitere Unterst\u00fctzung zu erhalten.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Author: <a href=\"https:\/\/lynx.legal\/de\/team\/michala-mihalyova\/\">Michala Mih\u00e1lyov\u00e1<\/a>, Senior Associate, LYNX Slovakia<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quellen: Act No. 69\/2018 Coll. on Cyber Security, as amended; Directive (EU) 2022\/2555 (NIS 2); National Security Authority (NSA) <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die NIS-2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2022\/2555) sollte einheitliche Regeln f\u00fcr die Cybersicherheit in der gesamten EU schaffen. 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