{"id":17407,"date":"2026-05-11T13:59:34","date_gmt":"2026-05-11T13:59:34","guid":{"rendered":"https:\/\/lynx.legal\/kann-das-gericht-die-entschaedigung-fuer-den-miteigentumsanteil-bei-spekulanten-herabsetzen\/"},"modified":"2026-05-13T13:45:17","modified_gmt":"2026-05-13T13:45:17","slug":"kann-das-gericht-die-entschaedigung-fuer-den-miteigentumsanteil-bei-spekulanten-herabsetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lynx.legal\/de\/kann-das-gericht-die-entschaedigung-fuer-den-miteigentumsanteil-bei-spekulanten-herabsetzen\/","title":{"rendered":"Kann das Gericht die Entsch\u00e4digung f\u00fcr den Miteigentumsanteil bei \u201eSpekulanten\u201c herabsetzen?"},"content":{"rendered":"\n<h6 class=\"wp-block-heading\">Kann die Entsch\u00e4digung f\u00fcr einen Miteigentumsanteil bei der Aufl\u00f6sung und Abrechnung des Miteigentums herabgesetzt werden, wenn dieser Anteil spekulativ erworben wurde? Der Oberste Gerichtshof hat nun klargestellt, wann dies m\u00f6glich ist \u2013 und wann nicht. <\/h6>\n\n<p><\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie wird die Entsch\u00e4digung bei der Aufhebung des Miteigentums festgelegt?<\/h2>\n\n<p>Jeder Miteigent\u00fcmer hat das Recht, die Aufhebung und Abwicklung des Miteigentums oder seine Herausl\u00f6sung daraus zu verlangen.<\/p>\n\n<p>Entscheidet das Gericht, den Miteigentumsanteil einem anderen Miteigent\u00fcmer zuzuweisen, entsteht dem urspr\u00fcnglichen Miteigent\u00fcmer ein Anspruch auf angemessene Entsch\u00e4digung, die als das \u00c4quivalent in Geldern anzusehen ist, welche es unter den \u00f6rtlichen Gegebenheiten erm\u00f6glichen w\u00fcrden, eine gleichwertige Sache zu erwerben. Die Entsch\u00e4digung wird in der Regel nach dem Anteil am \u00fcblichen Preis der gemeinsamen Sache bemessen. <\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kann das Gericht die Entsch\u00e4digung herabsetzen?<\/h2>\n\n<p>Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit der Frage, ob die H\u00f6he dieser Entsch\u00e4digung anders festgelegt werden kann, wenn die Aufhebung des Miteigentums von einer Person veranlasst wird, deren Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit im Erwerb von Anteilen (nicht nur) auf Zwangsversteigerungen und deren anschlie\u00dfender Verwertung im Rahmen einer gerichtlichen Abwicklung besteht. Da die Zuweisung eines Miteigentumsanteils eine zwangsweise Entziehung des Eigentumsrechts darstellt, ber\u00fccksichtigte das Gericht bei seinen Erw\u00e4gungen die verfassungsrechtlichen Anforderungen gem\u00e4\u00df Artikel 11 Absatz 4 der Charta der Grundrechte, wozu unter anderem die Gew\u00e4hrung einer angemessenen Entsch\u00e4digung geh\u00f6rt.  <\/p>\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Der Oberste Gerichtshof best\u00e4tigte, dass:<\/h3>\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung der Ma\u00dfgabe der guten Sitten unterliegt; und<\/li>\n\n\n\n<li>das Gericht in Ausnahmef\u00e4llen unter Berufung auf die Ma\u00dfgabe der guten Sitten die Ausgleichsanteile der ehemaligen Miteigent\u00fcmer modifizieren oder gegebenenfalls die Entsch\u00e4digung g\u00e4nzlich ablehnen kann.<\/li>\n<\/ul>\n\n<p>Ein solches Vorgehen kommt jedoch nur in ganz Ausnahmef\u00e4llen in Betracht, in denen das Verhalten der Verfahrensbeteiligten in grundlegendem Widerspruch zu den guten Sitten steht.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was betrachtet das Gericht nicht als Grund f\u00fcr eine Herabsetzung?<\/h2>\n\n<p>Der Oberste Gerichtshof f\u00fchrte unter Verweis auf seine fr\u00fchere Rechtsprechung und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts aus, dass folgende Umst\u00e4nde nicht ohne Weiteres als au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde angesehen werden k\u00f6nnen, welche die Anwendung des Grundsatzes der guten Sitten zum Zwecke der Herabsetzung des Ausgleichsanteils rechtfertigen w\u00fcrden:<\/p>\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>der vorteilhafte Erwerb eines Miteigentumsanteils auf einer \u00f6ffentlichen Versteigerung, oder<\/li>\n\n\n\n<li>die gewerbsm\u00e4\u00dfige Aus\u00fcbung einer entsprechenden T\u00e4tigkeit. <\/li>\n<\/ul>\n\n<p>Denn laut dem Obersten Gerichtshof besteht der eigentliche Sinn einer Investition in Immobilien gerade in dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen, und sollte dem Eigent\u00fcmer aus der Investition kein solcher Nutzen erwachsen, w\u00e4re eine solche Investition logischerweise sinnlos. Die genannten Umst\u00e4nde k\u00f6nnen daher nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs f\u00fcr sich genommen nicht als a priori unmoralisch angesehen werden und sind somit nicht ohne Weiteres ein Grund f\u00fcr die Herabsetzung der angemessenen Entsch\u00e4digung bei der Abwicklung des Miteigentums. <\/p>\n\n<figure class=\"wp-block-table is-style-regular\"><table class=\"has-background has-border-color has-fixed-layout\" style=\"background-color:#f5fef0;border-color:#f5fef0;border-width:20px\"><tbody><tr><td><strong>Fazit f\u00fcr die Praxis<\/strong><br\/> <br\/>Die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung bei der Aufteilung des Miteigentums richtet sich standardm\u00e4\u00dfig nach dem \u00fcblichen Preis der gemeinsamen Sache und der H\u00f6he des Miteigentumsanteils. Die M\u00f6glichkeit einer Herabsetzung besteht zwar, kommt jedoch nur in Ausnahmef\u00e4llen zur Anwendung, in denen das Verhalten der Verfahrensbeteiligten in grundlegendem Widerspruch zu den guten Sitten steht.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n<p>Author: <a href=\"https:\/\/lynx.legal\/de\/team\/ondrej-sehnal\/\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/lynx.legal\/team\/ondrej-sehnal\/\">Ond\u0159ej Sehnal<\/a>, Senior Associate, LYNX (Tschechische Republik)<\/p>\n\n<p><em>Quelle: 10. Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 29.10.2025, AZ 22 Cdo 2350\/2025  <\/em><\/p>\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kann die Entsch\u00e4digung f\u00fcr einen Miteigentumsanteil bei der Aufl\u00f6sung und Abrechnung des Miteigentums herabgesetzt werden, wenn dieser Anteil spekulativ erworben wurde? Der Oberste Gerichtshof hat nun klargestellt, wann dies m\u00f6glich ist \u2013 und wann nicht. 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